Hier nochmals aus rechtlichen Gründen meine Kontaktdaten.Diese Information ersetzt die bisher im Forum angegebenen Daten!!
Versicherungen
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Hallo Andy,
ich sehe das ähnlich wie Du. Zwar finde ich das mit dem Schadenstopf grundsätzlich eine gute Sache, doch pflegt jeder seinen DACHS auf seine ganz persönliche Art und Weise. Ich betreibe meinen DACHS mit Gas ("sauber"), habe extra 'nen Rueckspülfilter eingebaut ("sauber") und rufe bei jedem geringsten Mucks meinen DACHS-Pfleger an, weshalb ich davon ausgehe, dass das Teil eine ganze Weile problemlos laufen sollte.
Natürlich muessen irgendwann die Verschleissteile (Anlasser & Co.) augetauscht werden. Auch bin ich nicht vor Materialfehlern gefeit. Doch tue ich mich offen gesagt mit einem Schadenstopf schwer. So etwas funktioniert nur mit klaren Regeln, sonst ist Streit vorprogrammiert. Wobei ich mich sofort beteiligen wuerde ist ein Topf, aus dem man Musterklagen finanziert (=> Stromsteuer, VNNE usw.)...
Herzliche Grüsse
maxnicks
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Hi maxnicks,
ZitatSo etwas funktioniert nur mit klaren Regeln, sonst ist Streit vorprogrammiert.
Genau um diese Regeln geht es ja hier. Diese müssen definiert werden und daran sollte die ganze Gemeinschaft mitwirken um auf einen Nenner zu kommen.
Gruß
Tom -
Hallo Maxnicks
Das ist auch einen wichtige Sache, die man ruhig ins rollen bringen sollte. Denn wir als Energieerzeuger haben doch die selben Rechte und Pflichten wie die großen.Dein Beträge finden ich sehr interessant weiter so. (y)
Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor
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Moin moin an alle,
dieser gut gemeinte Schadenstopf wird sich nicht realisieren lassen, weil die Ausgangabasis für den Betrieb des Dachses nicht zu vereinheitlichen ist.
Und warum eigentlich das Rad neu erfinden? Jeder Dachsbetreiber, der die Wartung gemäß Werksrichtlinien durchführen läßt, kann das hier besprochene Risiko über einen Wartungsvertrag absichern. Nebenbei erzieht er damit seinen Dachspfleger noch zur gewissenhaften Ausführung der Wartungschecks.Gruß Dietrich
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...exakt so isses, Dietrich. Auf den Punkt gebracht. Besser kann man es nicht formulieren.
Gruss
maxnicks
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So,
nachdem sich keiner mehr weiter für den Hilfe- Fond interessiert, bitte ich alle die in der Umfrage Interesse gezeigt haben sich per PN bei mir zu melden damit wir zusammen ein Endgültiges Konzept erarbeiten können.
Falls von den Zweiflern und Kritikern (nicht böse gemeint jeder hat seine Meinung) doch noch welche mitmachen möchten dann können die sich natürlich auch melden.
Ich hoffe wir kommen dann gemeinsam zu einem Ergebnis mit dem jeder leben kann.Grüße
TomP.S. Ich werde ca. 2 Wochen auf PN's warten und dann nochmal ein Rundmail losschicken falls jemand diesen Beitrag nicht mitbekommen hat. Danach, ich denke im Oktober werden wir dann das Konzept erstellen. Mein Ziel ist das wir dann im neuen Jahr mit dem Fond beginnen können.
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Zitat
Original von maxnicks
Wobei ich mich sofort beteiligen wuerde ist ein Topf, aus dem man Musterklagen finanziert (=> Stromsteuer, VNNE usw.)...Einen Prozesskostenfonds gibt es vom Bund der Energieverbraucher.
Gruß
Gunnar -
Hallo,
wir betreiben ein KW 7,5kW BHKW in dem Heizungskellerunser unserer WEG mit 19 WE. Unser neuer Hausverwalter hält eine Betreiberhaftpflichtversicherung für Schäden dritten gegenüber dringend nötig. Er sieht:
· Das BHKW entzündet sich bzw. gerät in Brand, wodurch ein Sachen von Dritten Feuer fangen bzw. auch Personenschäden die Folge sein können
· Das BHKW explodiert
· Aus dem BHKW tritt Öl aus und verursacht Schäden
· Eine Leckage führt zum Austritt von Flüssigkeiten
· Es treten gesundheitsschädliche Stoffe aus
· Weitere Schadenereignisse sind denkbar."Habe hier im Forumnur eine Aussage zu dem Thema gefunden: "In der normalen Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht ist das BHKW, wie die Heizungsanlage, mit drin."
ich halte einer Betreiberhaftpflichtversicherung für entbehrlich.Der Motor steht über einer massiven
Stahlwanne, die evtl. auslaufendes Öl auffängt. Der Gasmotor ist mit
einer Sicherheitseinrichtung versehen, die die Gaszufuhr nach dem Zähler
ausserhalb des Motors abschaltet.Die Risiken sind nicht größer, als bei einem Heizkessel. Für den wird auch keine BHV abgeschlossen.
Seht Ihr anderen Foristen das auch so?
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Moin,
einfachster Weg -> die bestehende Versicherung anfragen ob das BHKW als "Heizkesselersatz" in Haftpflicht ( evt. auch Gebäudeversicherung ) inbegriffen ist.
Ich sehe auch keine größeren Risiken als bei einem "normalen" Kessel, jedoch ist der Wiederherstellungsaufwand beim BHKW ungleich größer.
Grüße
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Hallo,
mich würde interessieren, welcher von den hier vertretenden BHKW-Betreibern eine Haftpflicht hat.
Ist es unüblich?
Ist sie wie Alicante sinngemäß schreibt, von den Pflichtversicherungen abgedeckt? -
hallo Tom,
Ist sie wie Alicante sinngemäß schreibt, von den Pflichtversicherungen abgedeckt?
ja, nach meinem Kenntniss Stand ist dies so, d.h. auf jedenfall bei der Feuer-Versicherung als weitere Wert-Anlage melden.
Die, von Dir geschilderten Gefahren würde ich mal nicht so betrachten---ist jedoch reine Ansichtssache, d. h. jeder legt sein Vollkasko Risiko zum Leben selbst fest---wir leben nun mal in der BRD !!
Bei einer Eigentümer Genossenschaft ist dies jedoch nochmal anders--schwieriger!!
kannst ja mal berichten, wie ihr euch entschieden habt.
Erwin -
Hallo
ich habe eine Maschinenversicherung .Habe ich seit dem Jahr 2008 . Also seit inbetriebnahme des BHKW. Kommt auf ca. 350 ,- euronen im Jahr.
Deckt auch Fehler bei der Bedienung des BHKW mit ab. Das andere wie Wasser und Überspannung ist da denke ich auch mit drin. -
Ich habe bei meinem Versicherungsvertreter nachgefragt. Mein BHKW ist über die Wohngebäudeversicherung als Sondervereinbarung mit aufgenommen.
Viele Grüße
Thomas