Beiträge von alikante

    Nein, die richtige Konsequenz wäre sich das Umbauprojekt Dachs aus dem Kopf zu schlagen. Es ist technisch nicht umsetzbar. Was Stromsparer beschreibt ist ein 100% DIY Projekt was auch nur mit technischem Wissen und Können realisierbar ist, ob sowas bei dir auch Wirtschaftlich wäre steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Ich halte es für Wahrscheinlich das die genannten 16.000KWh als "Allgemeinstrom" laufen. Das ist die Regel bei solch großen Anlagen. Hier sollte man entweder alles beim Alten lassen oder komplett umkrempeln und mit Profis eine Mieterstromversorgung aufbauen - alles dazwischen wird Murx. |__|:-)

    Deshalb die Frage, wie das zu berechnen ist.

    Die Frage ist doch hinreichend beantwortet sowohl für den Fall der Quartalsweisen als auch Jährlichen Abrechnung. Natürlich wär es schön wenn ein oder mehrere Betreiber das durch die eigene Abrechnung bestätigen könnte. Doch wie schon geschrieben, wenn du einen bestimmten NB im Visier hast dann frag dort einfach nach wie er das handhabt.


    sailor773 m.M. nimmt der NB die Quartalszählerstände gern entgegen aber es gibt keine Pflicht für den Betreiber diese zu liefern, der NB kann das auch Mathematisch bestimmen.

    Also bluwi mit diesen pseudo akademischen Fragen hast du dir dein Hirnkäschtle ganz schön vernagelt ;-_


    Es gibt meines Wissens keine Vorschrift wie der NB bei Vorlage nur eines Datensatzes ( Jahreserzeugung/Jahreseinspeisung/Jahreseigenverbrauch) zu rechnen hat. Damit ist nach normalem Menschenverstand der einfachste Mathematische Weg möglich, die Anteile herunterbrechen.

    Will man das nicht gibt es keinen anderen Weg als sich vorher mit dem NB auf eine andere Modalität einigen. Im übrigen ist das ähnlich schon immer mit den VNNE gewesen.

    Guten Morgen und Willkommen im Forum.


    Bei einem Strombedarf von nur 1500kWh/a kann ein BHKW nicht wirtschaftlich betrieben werden werden. Solarthermie scheidet in unseren Breiten ebenfalls aus Kostengründen aus - zumindest ohne enorme Eigenleistung und ohne hohe Förderquote. Einzig PV bleibt, allerdings ist die Frage nach der Statik nicht aus der Ferne zu beantworten. Dazu braucht es einen Statiker vor Ort und bestenfalls die Bauunterlagen von 1970. Des weiteren sollte die weiche Dacheindeckung nach 30Jahren auch am Ende sein und vor Aufbau einer PV erneuert werden. In diesem Zuge kann gleich über eine Dachflächendämmung und ggf. Vergrößerung der Dachüberstände nachgedacht werden.

    Moin

    dass ja das BHKW und die PV-Anlagen an demselben Punkt einspeisen und daher nicht getrennt werden kann

    diese Aussage unterliegt einem Irrtum, wie Sailor schon ausführte gibt es dafür die Zählerkaskade.

    Dasselbe dann natürlich, wenn noch eine Speicherbatterie dazu kommt

    Auch das ist nicht richtig denn im allgemeinen wird verlangt das Strom aus der Batterie nicht ins Netz eingespeist wird ! Dazu ist neben der Zählerkaskade ( die nur Abrechnungszwecken dient ) noch ein EnFluRi an der richtigen Stelle einzubauen und dem Batteriewechselrichter per Softwareeinstellung das Einspeisen zu verbieten.


    Das alles ist Stand der Technik und keinesfalls selten zu finden.

    Speziell beim Strom aus der ausgeförderten Anlage war meine Information, dass der prinzipiell nur in der Direktvermarktung verkauft werden dürfte

    Nein, soweit die Anlage nicht 100kWp + hat wird vom NB eine fixe Einspeisevergütung gezahlt.