Nein, die richtige Konsequenz wäre sich das Umbauprojekt Dachs aus dem Kopf zu schlagen. Es ist technisch nicht umsetzbar. Was Stromsparer beschreibt ist ein 100% DIY Projekt was auch nur mit technischem Wissen und Können realisierbar ist, ob sowas bei dir auch Wirtschaftlich wäre steht auf einem ganz anderen Blatt.
Beiträge von alikante
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Auch das der Dachs ein Stück Stahlguss ist aus dem an der einen Seite der Generator und aus der anderen der Zylinder herausgefeilt ist ? Was denkst du denn vom Dachs nutzen zu können ?
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Hast du denn schonmal nen Dachs von innen gesehen? Deine Frage nach einem anderen Motor hätte sich damit erledigt.
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Das kann ich nicht beurteilen. Die Eigentümerversammlung sollte den Verwalter beauftragen ein Mieterstromkonzept erstellen zu lassen.
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Ich halte es für Wahrscheinlich das die genannten 16.000KWh als "Allgemeinstrom" laufen. Das ist die Regel bei solch großen Anlagen. Hier sollte man entweder alles beim Alten lassen oder komplett umkrempeln und mit Profis eine Mieterstromversorgung aufbauen - alles dazwischen wird Murx.
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Simone Thomas - ich hatte der Mitnetz eine 14tägige Frist zur Korrektur meiner KWK Abrechnung gesetzt. Ohne weitere Bestätigung hatte ich heute die korrekte Abrechnung im Briefkasten.
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Wenn das nur an einem Heizkörper - längster Weg - verbaut ist würd ich sagen ein Überströmer um die Anlage immer warm zu halten.
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Deshalb die Frage, wie das zu berechnen ist.
Die Frage ist doch hinreichend beantwortet sowohl für den Fall der Quartalsweisen als auch Jährlichen Abrechnung. Natürlich wär es schön wenn ein oder mehrere Betreiber das durch die eigene Abrechnung bestätigen könnte. Doch wie schon geschrieben, wenn du einen bestimmten NB im Visier hast dann frag dort einfach nach wie er das handhabt.
sailor773 m.M. nimmt der NB die Quartalszählerstände gern entgegen aber es gibt keine Pflicht für den Betreiber diese zu liefern, der NB kann das auch Mathematisch bestimmen.
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Also bluwi mit diesen pseudo akademischen Fragen hast du dir dein Hirnkäschtle ganz schön vernagelt
Es gibt meines Wissens keine Vorschrift wie der NB bei Vorlage nur eines Datensatzes ( Jahreserzeugung/Jahreseinspeisung/Jahreseigenverbrauch) zu rechnen hat. Damit ist nach normalem Menschenverstand der einfachste Mathematische Weg möglich, die Anteile herunterbrechen.
Will man das nicht gibt es keinen anderen Weg als sich vorher mit dem NB auf eine andere Modalität einigen. Im übrigen ist das ähnlich schon immer mit den VNNE gewesen.
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Guten Morgen und Willkommen im Forum.
Bei einem Strombedarf von nur 1500kWh/a kann ein BHKW nicht wirtschaftlich betrieben werden werden. Solarthermie scheidet in unseren Breiten ebenfalls aus Kostengründen aus - zumindest ohne enorme Eigenleistung und ohne hohe Förderquote. Einzig PV bleibt, allerdings ist die Frage nach der Statik nicht aus der Ferne zu beantworten. Dazu braucht es einen Statiker vor Ort und bestenfalls die Bauunterlagen von 1970. Des weiteren sollte die weiche Dacheindeckung nach 30Jahren auch am Ende sein und vor Aufbau einer PV erneuert werden. In diesem Zuge kann gleich über eine Dachflächendämmung und ggf. Vergrößerung der Dachüberstände nachgedacht werden.
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Sailor, so wie Du das beschreibst, geht ja alles, was ins Netz geht, über denselben Zähler und der Überschuss kann damit nicht zwischen BHKW und PV unterschieden werden. Da habe ich gerade einen Knoten im Kopf...
Z1Einspeisung ist die Summe aus PV1+PV2+BHKW Einspeisung. So eine Summe kann man mit einfacher Mathe wieder zerlegen........
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Moin
dass ja das BHKW und die PV-Anlagen an demselben Punkt einspeisen und daher nicht getrennt werden kann
diese Aussage unterliegt einem Irrtum, wie Sailor schon ausführte gibt es dafür die Zählerkaskade.
Dasselbe dann natürlich, wenn noch eine Speicherbatterie dazu kommt
Auch das ist nicht richtig denn im allgemeinen wird verlangt das Strom aus der Batterie nicht ins Netz eingespeist wird ! Dazu ist neben der Zählerkaskade ( die nur Abrechnungszwecken dient ) noch ein EnFluRi an der richtigen Stelle einzubauen und dem Batteriewechselrichter per Softwareeinstellung das Einspeisen zu verbieten.
Das alles ist Stand der Technik und keinesfalls selten zu finden.
Speziell beim Strom aus der ausgeförderten Anlage war meine Information, dass der prinzipiell nur in der Direktvermarktung verkauft werden dürfte
Nein, soweit die Anlage nicht 100kWp + hat wird vom NB eine fixe Einspeisevergütung gezahlt.
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ohne das ich Spezi wäre - das Powerstart ist doch nur ein Brückengleichrichter der die Batterie ersetzt !? Schon mal gemessen ob alle Drei Aussenleiter anliegen und beim Start 3 gleiche Ströme fließen ?