Messung und Abrechnung mehrere Häuser an BHKW und PV-Anlagen

  • Damit kann man was anfangen. Die Zuständigkeit des NB endet am Übergabepunkt des öffentlichen Netzes. Soweit ihr den PV Strom nicht per EEG vergütet haben wollt benötigt ihr keine weiteren Zähler in den Gebäuden. Der ins öffentliche Netz eingespeisten Strom kann als Graustrom an den NB verkauft werden. Je nach Leistung und Größe der geplanten Batterie solltet ihr über Netzdienlichkeit mit dem NB reden. Nur zur Info, wer liefert die Wärme an die 16Eigentümer und wie?

  • Das BHKW wird von den Eigentümern als GBR betrieben. Es handelt sich um eine Arealnetz auf privatem Grund.

    Die "Eigentümern GBR" kauft auch den Bezugsstrom ganz normal, nehme ich an.


    Was wurde denn aktuell geplant ?


    Sinnvoll erscheint mir nur, dass die PV Eigentümer die PV Anlage an die "Eigentümern GBR" vermieten bzw. diese der Betreiber sind und der PV Strom Überschuß aufnehmen und entweder mittels Energiespeicher speichern und nutzen.

    Ohne Kenntnis ob das Zuleitungskabel des BHKW direkt zum Netzpunkt also zur Messung verläuft, kann man da nicht viel zu sagen. Wie gesagt es fehlen noch Infos.

  • Hallo!

    Die Wärme liefert uns allen das BHKW aus einem Pufferspeicher.

    Die Eigentümer BHKW GBR kauft aktuell Strom vom NB, wenn der BHKW Strom zu gering ist. Gibt es aktuell Stromüberschuss, wird dieser an den NB geliefert und von diesem vergütet.

    Vom BHKW verläuft ein 4phasiges Kabel direkt zum Netzpunkt.

    Unsere aktuellen Einwegzähler pro Haushalt gehören den NB, werden aber lediglich intern abgelesen, dMit wir unsere interne Jahresabrechnung erstellen können.

    LG

  • Unsere aktuellen Einwegzähler pro Haushalt gehören den NB

    Aha, warum denn das ?

    Ihr dürft eigene setzen, nur zur Info.


    Wie gesagt, würde ich dann einen Kaskadenzähler zusätzlich installieren und alle PV Anlagen auf die GbR anmelden.

    So wird die Einspeisung von PV Strom wo auch immer die PV Anlagen sind im Areal und KWK Strom mit dem Kaskadenzähler seperat gemessen und vergütet vom Netzbetreiber.

    Die Häuser die eine PV haben würde ich private Zweirichtungszähler einbauen und fertig.


    Wie der Kollege Alicante bereits zutreffend schrieb, ist Strom nie kostenlos. Eine Verrechnung muss Vertraglich vereinbart werden, d.h. ein günstiger Strompreis für alle. Aus dem GbR Topf werden dann die PV Einspeisevergütungen in "normaler d.h. gesetzlicher Höhe" an die PV Häuser ausbezahlt. Einspeisungen von PV STrommengen erhält die GbR usw.


    Aber wie gesagt, ich kenne das geplante Konzept nicht. So jedenfalls würde ich es realisieren, ist am günstigsten für alle, mit Aunahme des Netzbetreibers natürlich. :saint:

  • Danke für die bisherigen Infos!

    Das aktuelle Konzept sieht so aus, dass alle Teilnehmer pro kWh 28 Cent an die Bhkw GbR zahlen. Aus diesem Geld speist sich die Rücklage der GbR. Ca. 40% an Strom müssen wir bisher vom NB zukaufen. Diesen Zukauf sollen die Pv Anlagen deutlich reduzieren. Dafür wird dem Bhkw ein Speicher hinzugefügt.

    Die Pv Anlagen werden von den jeweiligen Häusern privat betrieben. Der überschüssige Pv Strom wird den anderen Teilnehmern zu einem fiktiven Preis in Rechnung gestellt. Für alle eine Win-Win Situation, da ja entsprechend weniger vom NB gekauft werden muss.

    LG

  • Weil ich zB ein FINANZIELLES Interesse habe. Wir. Haben. Mit EAuto eine Verbrauch von ca 8200 kWh. Das rechnet sich für s alleine!

    LG


    Noch eine Frage:

    Ist eigentlich eine PV-ANLAGE in einem Arealnetz eine Insel-Anlage?

    Einmal editiert, zuletzt von MM1896 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von MM1896 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn einzelne (finanzielle) Eigeninteressen haben, wird dieses Gesamtkonstrukt (Arealnetz) schwierig umzusetzen.


    Am naheliegendsten wäre die Lösung daß die "BHKW Firma" die PV Anlagen betreibt, das heißt die Dächer anmietet und die

    Photovoltaik installiert und den Nutzern somit auch den PV Strom zur Verfügung stellt.

    Abrechnungstechnisch würden die normalen Arbeitszähler bei jeder Partei bleiben, nur würde dann der zu bezahlende

    Strompreis sinken, weil die Photovoltaik rechnerisch einen sehr niedrigen Strompreis hat, das würde sich dann mit dem

    etwas höheren BHKW Strompreis zu einem niedrigeren Durchschnittspreis verrechnen.

    Nachteil wäre daß man seinen "Strompreis" erst im Nachhinein, quasi am Jahresende erfährt.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Weil ich zB ein FINANZIELLES Interesse habe. Wir. Haben. Mit EAuto eine Verbrauch von ca 8200 kWh. Das rechnet sich für s alleine.

    Also gehörst du zu denen die jeweils eine PV auf dem eigenen Gebäude errichten wollen!? Dann solltest du erstmal die Kosten der zu verbauen den Messeinrichtungen+Abrechnungskosten erfragen....denn diese Kosten sollte nicht die Gemeinschaft tragen. Möglicherweise ist dann keine Finanzielle Besserstellung mehr gegeben.