Es wird also Raumluft angesaugt und der Verbrennung zugeführt.
Wie sailor zutreffend geschrieben hat, ist dies unzulässig. Entweder ist es ein Raumluftunabhängiges Gerät oder eben nicht. Wenn das Gerät als Raumluftunabhängig angemeldet wurde, was ja offenbar der Fall ist, muss es auch raumluftunabhängig betrieben werden. Das der Kamin nicht genug Luft "her gibt" ist Blödsinn. Der vorgeschriebene Ringspalt reich allemal aus.
Dazu kommt, dass für den Fall das Abgas aus dem Abgasrohr austritt ( durch eine fiktive Undichte z.B. im Kaminbereich ) die Therme diese Abgase ja wieder ansaugt, es besteht also im Kamin ein leichter Unterdruck der mögliche Abgasundichten gefahrlos beseitigt.
Mit der Öffnung des Aussenrohr ist dies nicht mehr gegeben und deshalb logischerweise unzulässig auch vom logischen Denken her.