..bei einem Anschluß an einem neuen Standort muß er die aktuelle Norm erfüllen.
Das ist richtig, jedoch gibt es Verhandlungsspielraum. Man muss vernünftig mit ihnen reden, warum darf ein Balkonkraftwerk und der Dachs nicht ...wie gesagt Vorschriften sind das eine, ein Kolligiales Gespräch eine andere Sache. Wenn die Erlaubnis zum Netzparallelbetrieb dann vorliegt, ist alles ok.
Den Generator kann ich hinter dem Deye Wechselrichter netzparallel betreiben. Er ist damit definitv nicht am Netz als Generator.
Er ist am Netz, sofern Du einen Netzanschluss hast.
Etwas anderes gilt nur für ein Inselnetz, da musst Du nicht anmelden.
Wenn der Wechselrichter die Anschlussvorschriften erfüllt, muss das die KWK Anlage nicht unbedingt.
Jedoch muss jede Art von KWK Anlagen beim Netzbetreiber, Hauptzollamt, Bezirksschornsteinfeger und im Marktdatenstammregister angemeldet werden. Alles andere stellt eine Straftat dar, bzw. kann diese darstellen.