Energiesteuer Entlastung früher Formular 1135 und 1139

  • Dachsingenieur

    Wichtig ist, dass du mit einem sog. vertraulichen Zugangsmittel im Portal angemeldet ist. Bedeutet ELSTER für Privatperson oder Unternehmen oder nPA.


    Dann ist ein Zugriff auf den Bereich der Dienstleistungen möglich, wo man dann über die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" den Antrag online ausfüllen und abgeben kann. Das ist dann aber optisch auch ganz anders als die Formularseite gestaltet, die man sonst kennt.

  • Dann ist ein Zugriff auf den Bereich der Dienstleistungen möglich,

    Hallo, hast Du schon mal selbst einen Antrag auf Energiesteuerrückzahlung Online gemacht ?

    Ich kenne Dutzende von Leuten die es versucht haben und alle fluchend aufgegeben haben, mich selbst eingeschlossen.

    Absolut kein Vergleich zu einfachen Formular, das nur 10 % der Arbeit macht, wenn man brav die Datei abspeichert und im nächsten Jahr wieder einläd.

  • Dachsfan ja, ich habe das Prozedere schon durchexerziert und ich weiß auch von anderen, die die Beantragung erfolgreich vollständig über das Portal erledigt haben. Mich würde es deshalb mal interessieren, an welcher Stelle du z.B. aufgegeben hast.
    Vor der erstmaligen Beantragung über das Zoll-Portal gibt's es einige Schritte, die problematisch sein können.

  • Bei mir ist es schon daran gescheitert, dass mein ELSTER-Zertifikat für die Identifikation beim Zoll nicht zugelassen wurde. Begründung vom Service Desk Zoll: Ich habe 2010 für unsere kleine GbR ein persönliches ELSTER-Zertifikat beantragt, und das ist zwar beim Finanzamt als Identifikation für eine GbR zulässig, aber offenbar nicht beim Zoll. Dafür bräuchte ich ein Organisationszertifikat.


    Letzteres habe ich damals nicht beantragt, weil das bei ELSTER wesentlich komplexer war als für ein persönliches Zertifikat. Ich gehe davon aus, dass das immer noch so ist. Jedenfalls habe ich keinen Bock, nur wegen des Zollformulars (dessen Ausfüllen einmal im Jahr 20 Minuten Arbeit plus einen Gang zum Briefkasten kostet) mich jetzt hinzusetzen und bei ELSTER ein Organisationszertifikat zu beantragen (zumal ich Letzteres wegen Übergang zur Liebhaberei und voraussichtlich demnächst auch zur KUR beim Finanzamt gar nicht mehr brauchen werde). Ich werde also jedenfalls weiter Papierformulare einreichen, so lang das möglich ist. Danach muss man sehen.


    Übrigens halte ich die Digitalisierung dieses Vorgangs schon deshalb für sinnlos, weil man (anders als bei ELSTER fürs Finanzamt) ja doch immer Belege beifügen muss, zumindest die Gasrechnungen. Oder hat sich das bei der elektronischen Form geändert – weiß das jemand?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Vor der erstmaligen Beantragung über das Zoll-Portal gibt's es einige Schritte, die problematisch sein können.

    Ja das könnte man so sagen, ich bin der Ansicht, dass es online einfach zu funktionieren hat, dies ist bzw. war leider nicht der Fall. Ich selbst habe es Mitte Januar 2024 nochmal versucht aber mich drüber geärgert, ich werde das auch nicht mehr versuchen. Einfach eine Frechheit das ganze.


    sailor773 keine Ahnung so weit bin ich nicht gekommen. Die erste Hürde war bei mir ebenfalls bereits der Login. Ständig meldete das Programm das dieses und jenes nicht übereinstimmt usw. Ein Drecksprogramm!

  • Bedauerlich. Da zeigt sich dann eine signifikante Schwäche an dem Konzept, dass der Zoll sich zwar über ELSTER/EKONA Daten zukommen lässt, mit diesen aber nicht restlos umgehen kann, weil der Beteiligtenstammdatendienst aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgebiete unterschiedliche Anforderungen an die Daten stellt.


    Im Vorgang können Unterlagen wie Gasrechnungen oder z.B. ein PDF-Ausdruck von Zählerständen o.ä. hochgeladen werden. Die Übersendung von Papierunterlagen entfällt im besten Fall damit völlig.