Beiträge von sailor773

    Ich habe einen Speicher aus 20 Tesla Modulen mit je 5,3kWh.

    Whoa.

    Wärme wäre weiterhin zweitrangig für mich in dem Gedankenspiel.

    Aber wenn ich das BHKW doch in den Keller bekomme und an den Heizungskreis anschließen kann, würde das natürlich die Brennwerttherme entlasten.

    Der Grundgedanke bei einem BHKW ist, dass die bei der Stromerzeugung zwangsläufig anfallende (Ab-)Wärme – anders als bei den meisten großen Kraftwerken – einem sinnvollen Zweck zugeführt werden kann, nämlich Raumwärme und Warmwasser zu erzeugen. Ob das bei Dir technisch möglich ist (und zu welchen Kosten) lässt sich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen. Aber für den Anfang könntest Du uns mal folgende Daten übermitteln:

    • Jahreswärmebedarf, und wie viel davon konstant ist (z.B. für Warmwasser) und wie viel saisonal (Raumwärme)
    • Gesamt-Strombedarf (Brutto, einschl. E-Auto)
    • PV-Anlage: Durchschnittliche Jahreserzeugung und EEG-Einspeisevergütung (wie hoch und wie lange noch?)
    • E-Auto: Du hast doch einen Tesla? Hier wäre der Jahresverbrauch interessant, und wie oft (täglich?) der normalerweise geladen wird.
    • Und für die Frage der Wärmepumpe wäre die Heizkreis-Vorlauftemperatur interessant, z.B. aktuell bei Außentemperaturen um 0°C.

    Gruß, Sailor

    eine verrückte Idee wäre folgende:

    Das BHKW in der Nähe des Wintergartens zu montieren und die Wärme im Wintergarten, den ich im Winter nicht heize, zu nutzen und von dort auch weiter im Haus.

    Also einen bislang nicht beheizten Wintergarten zukünftig mit BHKW-Wärme zu beheizen, nur damit man die Abwärme weiter bringt, halte ich weder für wirtschaftlich noch für nachhaltig. Um die Wirtschaftlichkeit eines BHKW zu rechnen sollte man nur den unvermeidlichen Strom- und Wärmebedarf berücksichtigen.

    Würde es überhaupt Sinn machen ein BHKW nur im Winter zu betreiben? :/

    Ob in Deinem Fall der Strombedarf (nach Beitrag der PV-Anlage) und der Wärmebedarf im Haushalt hoch genug sind um den wirtschaftlichen Betrieb eines BHKW zu ermöglichen, kann man mangels Daten nicht beurteilen. Aber dass ein BHKW 70% seiner jährlichen Volllaststunden (und damit der Stromerzeugung) von November bis März erbringt, würde ich für normal halten.

    106kWh netto 90kWh brutto Speicher

    Versteh ich das richtig, Du hast einen Stromspeicher mit 90 – in Worten neunzig – kWh Speicherkapazität?

    Nun Du hast ja zum Beispiel die Alternative auf eine Wärmepumpe zu setzen

    Das ist immer eine Alternative, zumal mit der großen PV-Anlage und wenn das Haus vom Wärmebedarf und von den Heizkreistemperaturen her für eine WP geeignet ist. Das muss man halt im Vergleich zu einem BHKW rechnen. Aber den Beitrag einer PV-Anlage zum Strombedarf einer Wärmepumpe sollte man dabei nicht überschätzen: Mehr als 30-40% dürften in den meisten Fällen nicht drin sein, zumal die PV ja auch im Winterhalbjahr (wo 80% des Wärmebedarfs aber nur 30% des PV-Stroms anfallen) vorrangig den Bedarf von Haushalt und E-Auto decken muss.

    Förderung bedacht ?

    Na ja, Einspeisung bringt zur Zeit 9 ct/kWh Einspeisevergütung plus 16 ct/kWh KWKG-Bonus, Eigenverbrauch ca. 35 ct/kWh Ersparnis plus 8 ct/kWh vom KWKG. Zugegeben die Förderung ist pro Jahr laufzeitbegrenzt, und die Anschaffungs- und Wartungskosten der verschiedenen BHKW's müssen ebenfalls in die Rechnung eingehen. Am Ende des Tages muss das jeder – möglichst aufgrund von Angeboten – selbst ausrechnen.

    Derzeit sehe ich da nur ein klassisches BHKW als Lösung. Leider meldet sich das für meine Region zuständige Senertec Servicecenter nicht :-(.

    Wenn Du eine Grundlast in der Größenordnung von 1,5 kW hast, wäre da an Stelle eines Senertec-BHKW mit mindestens 2,9 kW(el) oder gar 5.5 kW(el) nicht ein NeoTower 2.0 mit 2 kW(el) besser? Das könnte bei gleichem Wärmebedarf länger laufen.

    12 Cent die Stunde mal 24 Stunden ergibt 2,88 Euro am Tag, also ca. 1051,20 Euro im Jahr.

    Streng genommen müsstest Du bei dieser Rechnung noch die Wärmegutschrift berücksichtigen. 850W(th) gibt in 24 Stunden 20,4 kWh mit einem Wert von 20,4*0,08= 1,63 EUR/Tag. Vorausgesetzt Du kannst die Wärme ganzjährig (im Sommer z.B. zur Warmwasserbereitung) nutzen, kommst Du damit auf 2,88+1,63= 3,51 EUR/Tag bzw. 1.282 EUR/Jahr. Das verkürzt die Amortisationszeit von zehn auf acht Jahre. Aber wenn damit zu rechnen ist, dass die Stacks nur zwei oder drei Jahre halten, ändert das nichts am Endergebnis.


    Unter diesen Umständen frage ich mich schon, warum so eine Technologie überhaupt erst auf den Markt gebracht worden ist. Selbst wenn man annimmt, dass die genannten Preise 50% Deckungsbeitrag beinhalten, konnte sich das mit den Vollwartungsverträgen von vornherein niemals rechnen. Hat denn während der Entwicklung niemand gemerkt, dass die Stacks nur drei Jahre halten? Oder halten die womöglich in Italien aus irgendeinem Grund länger?


    Noch eine weitere Überlegung: Wenn die o.g. Rechnung für Dich (unter idealen Bedingungen, nämlich 100% Eigenverbrauchsquote) schon so aussieht, dann wird sie bei allen anderen Betreibern entweder ähnlich oder schlechter ausfallen. Also kann aus wirtschaftlichen Gründen niemand mehr einen Stack ersetzen, wenn der mal hin ist. Sofern SolydEra überhaupt noch Ersatz-Stacks auf Lager hat (?), werden sie diese demnach nicht mehr verkaufen können, sondern eines Tages verschrotten müssen. |:-(

    Also wenn man theoretisch direkt vor dem Dachs stünde, sind ca. 70db normal??? Das Ding ist unfassbar laut im Keller.

    Laut technischen Daten soll das Dachsgeräusch bei 63 dB liegen.

    Also als ich vorhin in dem einen Raum stand, wo es gefühlt am lautesten ist, meinte die App, es seien so um die 40db.

    Wenn die Messung korrekt ist, würde dieser Wert um 5 dB über der Immissionsgrenze bei Tag und um 15 dB bei Nacht liegen (TA Lärm, siehe Beitrag #6).

    Es hieß doch hier irgendwie, der Dachs wäre bei 52db oder so, also irgendwas im 50er Bereich? Wundert mich jetzt schon.

    Da sind auch so Öffnungen in der Wand bei der Decke, wo die Rohre durchkommen, als ich es da in die Nähe gehalten habe, waren wir bei ca. 66db. Ist das noch im Rahmen?

    Laut technischen Daten hat der Dachs G5.5 einen "Schallleistungspegel LWA in Innenräumen" in Höhe von 63 dB. Die von Dir an den Öffnungen gemessenen 66 dB könnten also gerade noch hinkommen – wir wissen ja auch nicht wie genau Deine App ist, zumal unter suboptimalen Messbedingungen wie hier.


    Aber wenn Du schon so eine App hast, dann miss doch wirklich mal den Schallpegel in Deiner Wohnung. Der ist nämlich entscheidend dafür, ob Du gegenüber Deinem Vermieter ggf. einen Rechtsanspruch auf Geräuschminderung hast. Zum Vergleich (und um andere Einflüsse wie Verkehrslärm zu neutralisieren) solltest Du mehrmals mit "Dachs an" messen und mehrmals mit "Dachs aus". Sofern die App im Mittel einen vom Dachs verursachten Schallpegel deutlich über den gesetzlichen Grenzen (siehe Beitrag #6, nachts sind die niedriger als tagsüber) anzeigt, könnte es sich lohnen die Messung von einem Gutachter mit professionellen Messgeräten wiederholen zu lassen.

    Hier in dieser Wohnung mit dem BHKW ist es dann ja wohl so, dass es wohl keine Nachtabsenkung gibt. Deswegen hatte ich mich ja gewundert, warum hier nachts um 2-3 Uhr die Heizung auf Stufe 3 stehen kann (wenn man halt vergisst, sie abends runter zu stellen) und die Heizung ballert. Daher hatte ich ja gefragt, ob es bei einem BHKW keine Nachtabsenkung gibt.

    Ob es eine Nachtabsenkung gibt oder nicht hat mit dem BHKW absolut nichts zu tun. In einem Zeitalter, wo man für kleines Geld in jedem Baumarkt zeitabhängig (oder gar beliebig über App) einstellbare Thermostatventile kaufen kann, ist eine Nachtabsenkung in einem Mehrparteienhaus wahrscheinlich auch vollkommen sinnlos.


    Aber wie dem auch sei: Wenn es in Deinem Gebäude keine Nachtabsenkung gibt, dann ist das so und Du musst das so hinnehmen. Und nochmal: Ob es da eine Nachtabsenkung gibt oder nicht, hat wahrscheinlich sehr wenig damit zu tun ob das BHKW nachts durchläuft oder nicht.

    Ich versuche, heute nochmal die Geräusche aufzunehmen, dann stelle ich das hier rein.

    Aus meiner Sicht hat das keinen Zweck. Was man aus so einer Datei hören kann ist ein Geräusch (wahrscheinlich ein Wummern), aber kein Mensch kann beurteilen ob die Lautstärke die für Wohnungen vorgeschriebenen Grenzwerte überschreitet. OK, vielleicht kann ein Spezialist wie Dachsfan heraushören, ob da ein spezielles Problem vorliegt (sofern das der Fall ist). Wenn aber der herangezogene Fachbetrieb nichts finden kann (die haben sich ja wohl hoffentlich den Dachs angehört wie er lief), dann sehe ich keine Chance, dass wir (oder selbst die Dachsspezialisten in diesem Forum) hier über die von Dachsfan gemachten Vorschläge hinaus noch etwas sagen können.

    Die Antworten bzgl. der Nachtabsenkung versteh ich auch nicht. Ich kenne das noch aus der alten Wohnung, dass nachts die Heizung dann halt nicht ging, ab 22 Uhr war Ende. Da hat man sich dann halt eine Decke genommen, wenn es zu kalt war.

    Ob es in dem hier behandelten Gebäude eine Nachtabsenkung gibt, wissen wir nicht. Tatsache ist aber, dass in Mietshäusern sehr häufig überhaupt keine Nachtabsenkung geschaltet wird. Der Grund ist, dass die Gewohnheiten der Bewohner zu unterschiedlich sind und die Vermieter oder Hausverwaltungen nur wegen der paar Prozent Ersparnis, die eine Nachtabsenkung (wenn überhaupt) maximal bringen kann, keinen Bock auf Beschwerden von Bewohnern haben, die nachts frieren. Eine Decke nehmen wenn man um Mitternacht noch vor dem Fernseher sitzt, ist halt nicht jedermanns Sache. Und ein Schichtarbeiter, der um 03:30h aufstehen muss, will dann auch keine kalte Bude haben. Hinzu kommt, dass die Nachtabsenkung um so weniger Ersparnis bringt je besser das Gebäude isoliert ist. Deshalb wird das gerade in neuen Gebäuden oft gar nicht mehr gemacht.


    Und – wie gesagt – selbst wenn es hier ausnahmsweise eine Nachtabsenkung geben würde, ist es sehr wahrscheinlich dass der Dachs trotzdem nachts läuft. Eine Nachtabsenkung auf 16°C RT führt beispielsweise bei 0°C AT lediglich zu einem (vorübergehend) um 20% niedrigeren Wärmeverbrauch, und viel davon muss dann in den Morgenstunden zusätzlich hineingesteckt werden um das System wieder auf Nenntemperatur zu bringen. Das Laden des Warmwasserspeichers für die Morgenduschen sollte man auch nicht vergessen. Im Winter ist deshalb auch mit Nachtabsenkung allemal genug Wärmebedarf da, um den Dachs nachts laufen zu lassen.

    Eine normale Heizung hat doch eine Nachtabsenkung. So kenne ich das, dass ab z.B. 22 Uhr die Heizung aus (oder so gut wie aus) ist und vor 6 Uhr nicht mehr angeht bzw. nicht so hoch, um Kosten zu sparen. Gibt es so etwas nicht bei einem BHKW? Das kann doch nicht 24h am Tag laufen? Aktuell habe ich das Gefühl, jetzt bei Minusgraden macht es kaum Pause?

    Ein wirtschaftlich vernünftig dimensioniertes BHKW deckt mit seiner thermischen Leistung den Wärmebedarf des Gebäudes nur teilweise ab. Deshalb ist es im Winter völlig normal wenn ein BHKW annähernd 24 Stunden am Tag läuft, auch wenn eine Nachtabsenkung geschaltet ist: Die bedeutet ja nur dass weniger Wärme benötigt wird, aber nicht gar keine. Strom wird in dieser Zeit ebenfalls benötigt – im Haus vielleicht nicht alles, aber im Netz schon. Und der Dachs verdient mit jeder Laufstunde Geld, deshalb läuft er so lang wie im Haus Wärme benötigt wird.


    Natürlich könntest Du Dich mit Deinem Vermieter darauf einigen, dass der Dachs wegen der Lärmbelästigung in Deiner Wohnung beispielsweise von 22:00h-06:00h abgeschaltet wird. Je nachdem wie hoch die messbare Lärmeinwirkung ist (haben wir hier alles schon diskutiert) könnte er sogar dazu verpflichtet werden, aber das hängt vom Ergebnis der Geräuschmessung ab. Die Wärme würde dann in dieser Zeit von der (zweifellos installierten) Spitzenlast-Gastherme bereitgestellt. Aber das kostet den Betreiber des Dachs (wohl der Vermieter?) bares Geld, also wird er das nur machen wenn es objektiv einen verdammt guten Grund dafür gibt – z.B. eine gutachterliche Geräuschmessung, bei der die für Wohnungen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen v.a. nachts überschritten werden. Oder vielleicht die Tatsache, dass er sonst für die Wohnung über dem Dachs keine Mieter findet.

    Und nein, ich weiß immer noch nicht, ob da Schwerschallmatten vorhanden sind. Vor einiger Zeit hatte unser Vermieter mal überlegt, ob er vielleicht den kompletten Kellerraum dämmen kann. Aber ich weiß nicht, ob das hilft?

    Ich halte es für unwahrscheinlich dass eine Dämmung von Wänden oder Decke viel hilft, selbst wenn sie technisch möglich wäre. Sofern es sich bei dem Dachsgeräusch um Körperschall handelt, wird das gar nichts helfen, denn dafür bräuchte es einen Schallentkopplung zwischen dem Dachs und dem Fundament auf dem er steht.


    Ich bleibe dabei: Lass die Geräuschkulisse in der Wohnung von einem Gutachter messen. Die Zeit dafür ist jetzt günstig, weil der Dachs ständig läuft. Liegt der so ermittelte Wert über den Grenzwerten (die sind nachts niedriger als tagsüber), so hast Du eine Basis um Dich mit dem Vermieter zu einigen. Falls die Geräuschimmission aber die Grenzwerte einhält, so hast Du keine rechtliche Handhabe. In dem Fall kann ich nur meinen Rat wiederholen, Dir eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger Geräuschbelastung zu suchen.

    Der hier für den eingesetzten Brennstoff angegebene Wert Eln mit 13,88 kWh/kg bezieht sich auf den oberen Heizwert Hs. Da eine Brennwertnutzung bei dem vorliegenden Gerät wohl kaum möglich ist, sind auf diese Weise schon mal die ersten 9% Wirkungsgrad weg. Es bleiben theoretisch mögliche 91% (Hs) bzw. 100% (Hi).


    Für das verflossene Ecopower 1.0 – immerhin ein vollwertiges Nano-BHKW – wurde seinerzeit in den technischen Daten ein Gesamtwirkungsgrad von 92% (Hi) angegeben, also 84% (Hs). Hier haben wir aber im Kern mit dem Mighty Atom ein Notstromaggregat, das von der Konstruktion her in keiner Weise auf hohe thermische Wirkungsgrade optimiert ist. Da finde ich einen Wirkungsgrad-Abfall von ca. (84-75=) 9 Prozentpunkten im Vergleich zu einem vollwertigen Nano-BHKW gar nicht mal so schlecht. Bedeutender ist da schon der vergleichsweise schlechte elektrische Wirkungsgrad. Das Ecopower hatte gut 26% (Hs), hier haben wir maximal 19% (Hs) und im gemessenen Betriebspunkt gerade mal 15% (Hs). Das schafft ja schon mein Stirlingmotor.


    Das größte Problem bei solchen Konstruktionen dürfte aus meiner Sicht aber die Betriebsstundenzahl sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notstromaggregat konstruktiv auch nur annähernd auf die 40-80.000 Vollbetriebsstunden ausgelegt ist, die ein anständiges BHKW bringen sollte. Wenn die Dinger aber jeweils nach ein paar tausend VBh mit Motorschaden ausfallen sollten, würde der Begriff Billig-BHKW schnell relativiert.

    Moin Chris,


    zunächst mal Danke für diese interessanten Daten. Ich möchte aber noch ein paar Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsrechnung machen.


    Der ermittelte Gesamtwirkungsgrad von 75% geht davon aus, dass eine verlustfreie Raumwärmeauskopplung möglich ist. Das scheint nach Deinem Bericht nicht so ganz einfach zu sein, aber nehmen wir mal an das ist technisch hinzukriegen. In dem Fall würde man also nach Deinen Angaben für einen Einsatz von 6,38 kWh Propangas (zum Preis von insgesamt 0,51 EUR) 1 kWh Strom und im Mittel 3,75 kWh Wärme rauskriegen.


    Würde man die 3,75 kWh Wärme stattdessen in einer Flüssiggas-Therme mit 95% Wirkungsgrad (Hs) erzeugen, so müsste man dafür 3,75*0,08/0,95= 0,316 EUR ausgeben. Diesen Betrag kann man als Gutschrift für die Wärme ansetzen. Die mit dem Gerät erzeugte Kilowattstunde Strom kostet somit (0,51-0,316=) 0,194 EUR/kWh. Solang man den so erzeugten Strom im Haushalt oder im E-Auto verbrauchen (oder damit einen Stromspeicher laden) kann, ist das im Vergleich zu Bezugsstrom jedenfalls ein gutes Geschäft.


    Alternativ könnte man annehmen, dass die erzeugte Kilowattstunde Strom in einer Wärmepumpe mit dem von Dir genannten (aus meiner Sicht optimistischen) COP von 3,75 ebenfalls in Wärme umgewandelt wird. In dem Fall könnte man aus Flüssiggas für 51 ct insgesamt 3,75+3,75= 7,5 kWh Wärme gewinnen und kommt damit für das Gesamtsystem auf Wärmekosten von 51/7,5= 6,8 ct/kWh. Mit einer einfachen Flüssiggastherme käme man stattdessen auf 0,08/0,95= 8,4 ct/kWh. Da muss man sich dann schon fragen, ob die 1,6 ct/kWh Ersparnis (noch vor Wartungskosten!) die Investition in ein Billig-BHKW plus zusätzliche Wärmepumpe rechtfertigen: Bei einem angenommenen (Zusatz-)Investitionsvolumen von – auch nur – 5.000 EUR müssten mehr als 300.000 Kilowattstunden Wärme verbraucht werden, bevor man anfängt Geld zu sparen.

    Die Abschreibungsmöglichkeit gibt es immer, sofern vom Stromanteil noch ein Restwert vorhanden ist. Der Grund dafür ist einfach, dass Stromerzeugung und -Verkauf eine gewerbliche Tätigkeit darstellen – auch wenn die BZ in einem Privathaus steht.


    Wer was anderes behauptet, ist mit der Materie nicht vertraut. :rtfm:


    Sofern Du allerdings bei Inbetriebnahme der BZ den Stromanteil bereits vollständig als Erhaltungsaufwand geltend gemacht hast (Anlage EÜR), so ist natürlich kein abschreibbarer Restwert mehr vorhanden.