Das Problem scheint mir zu sein, dass die verbauten Kollektoren nicht in der Liste der förderfähigen Fabrikate aufgeführt sind. Damit ist zum einen eine formalrechtliche Voraussetzung für die Förderung nicht erfüllt, so dass ein Einspruch m.E. schon deshalb wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
Hinzu kommt, dass niemand weiß, ob die vor sechs Jahren eingebauten Kollektoren überhaupt die aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Wenn es den Hersteller noch gäbe, könnte der vielleicht einen Nachweis dazu führen und bei der BAfA eine Aufnahme in die Liste beantragen. Aber als privater Betreiber müsste man dafür wohl ein aufwändiges Gutachten erstellen lassen und – sofern dieses positiv ausfällt – anschließend die Förderung auf Basis der technischen Daten einklagen (Gleichbehandlungsprinzip).
Wie groß die Erfolgsaussichten bei so einem Vorgehen sind, muss jeder selbst beurteilen. Mein Rat wäre, vergiss' es.