Beiträge von sailor773

    Wir stehen kurz davor, einige energetische Verbesserungen am Haus vorzunehmen. Demnächst werden neue Fenster sowie neue Wohnungstüren und eine neue Hauseingangstür eingebaut. Es werden momentan Angebote reingeholt.

    Das ist ja schon mal was. Nach unserer Erfahrung kann ein Fenstertausch deutlich mehr Energie einsparen als man rein rechnerisch auf Basis der U-Werte annehmen würde, weil die Energieverluste aus Undichtigkeiten (Durchzug) entfallen. Außerdem kann man oft in Räumen mit sanierten Fenstern die Heizung etwas runterdrehen, weil ohne Durchzug eine niedrigere Raumtemperatur ausreicht um sich behaglich zu fühlen.


    Sofern allerdings die Wände des Gebäudes schlecht oder gar nicht gedämmt sind, müsst Ihr nach dem Fenstertausch auf Schimmelbildung achten. Die Raumfeuchte wird durch die nunmehr fehlende Durchzugs-"Zwangslüftung" womöglich nicht mehr ausreichend abgeführt und kann an kalten Wandstellen kondensieren. Dort entsteht dann Schimmel. Dagegen hilft nur entweder dämmen oder geregelt lüften.

    ich halte auch weiterhin Ausschau nach Anzeichen, dass die Heizung den Geist aufgeben könnte, um dann schnell handeln zu können.

    Guter Ansatz, allerdings halten die alten Viessmann-Kessel ewig. Wir hatten von 1979 bis 2012 einen Vitola-Niedertemperaturkessel, der beim Ausbau (wegen Umstieg auf Gas-BHKW) immer noch einwandfrei in Schuss war. In 33 Betriebsjahren mussten wir einmal den (MAN-)Brenner wechseln. Der einzige andere Schaden war ein elektromechanisches Relais in der Steuerung, das nach 26 Jahren auf einmal nicht mehr wollte. Wir haben dann für einen mittleren zweistelligen Betrag im Internet ein Ersatzteil bestellt und selbst eingebaut. (Versuch' das mal bei einem modernen Gerät, wenn die Steuerung ausfällt.) War halt noch deutsche Qualitätsarbeit damals.


    Fazit: Ich fürchte, da kannst Du lange warten.

    Moin Christof,

    Würde es sich lohnen eine Solarthermie (Röhrenkollektoren) auf das Dach zu legen

    Ich habe natürlich keine Zahlen zu Deinen Verbrauchsdaten, aber vielleicht sind für Dich ein paar Daten zu unserer ST-Anlage nützlich: Die Anlage mit 14 qm brutto hängt am Vitotwin-Pufferspeicher (Vitocell 333, der Vorgänger vom 340) und arbeitet daher zwangsläufig mit Heizungsunterstützung. In 2023 lag der Wärmeertrag insgesamt bei ca. 4.630 kWh. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober hat die Anlage den Wärmebedarf des Hauses allein gedeckt, aber insgesamt waren es übers Jahr gerade mal 19,4% des Gesamtwärmebedarfs unserer 390 qm Hütte.

    Gezahlt haben wir brutto 20.000 EUR. Abzüglich 6000 EUR Förderung bleiben 14.000 EUR aus eigener Tasche. Nimmt man an, dass die 4.630 kWh einen Wert entsprechend dem Gaspreis von ca. 10 ct/kWh haben, so liegt der Jahresertrag bei 463 EUR und die hochgerechnete Amortisationszeit bei 14.000/463= 30 Jahren. Natürlich wird es beim Gas Preissteigerungen geben, und möglicherweise kommen wir zukünftig im Schnitt auf 5.000 kWh/Jahr ST-Wärmeertrag. Auch wäre mit einer auf 2/3 verkleinerten Anlage der Ertrag in den vier Sommermonaten gleich hoch und somit bei entsprechend geringerer Investition der Nutzungsgrad besser gewesen. Vielleicht sind also mit Ach und Krach 20 Jahre Amortisationszeit hinzukriegen. Aber dennoch ergibt sich als


    Erstes Fazit: Aus meiner Sicht ist eine ST schon als Ergänzung zu einer guten Gasheizung kaum wirtschaftlich zu betreiben. (Dass wir uns trotzdem dafür entschieden haben lag nicht an der Wirtschaftlichkeit sondern an anderen Gründen, nicht zuletzt auch an Herrn Putin.)


    Hinzu kommt folgender Aspekt: Du willst ja jetzt eine Wärmepumpe anschaffen und hast – wenn ich die Angaben in Deiner Signatur richtig verstehe – reichlich PV-Strom zur Verfügung, wohl auch deutlich über den Verbrauch von Haushalt und E-Auto hinaus. Das bedeutet, dass Du zukünftig mit Hilfe Deiner WP – praktisch immer wenn die Sonne scheint, also genau dann, wenn eine hypothetische ST-Anlage Wärme liefern könnte – Wärme mit Stromkosten in Höhe der entgangenen EEG-Einspeisevergütung (geteilt durch den COP der Wärmepumpe) erzeugen kannst. Setzt man den mittleren COP einschl. Warmwasser-Erzeugung konservativ mit Drei an und die mittlere EEG-Vergütung Deiner Überschuss-Anlagen mit 9 ct/kWh, so betragen Deine Wärmekosten mit WP aus Solarstrom zukünftig 3 ct/kWh. Damit würde sich die Amortisation einer ST-Anlage ins nächste Jahrhundert verschieben.


    Zweites Fazit: Für den Parallelbetrieb mit einer PV-unterstützten Wärmepumpe ist die Investition in eine ST-Anlage immer unwirtschaftlich. Man kann das natürlich trotzdem machen, das hat dann aber reinen Hobby-Charakter.


    Gruß, Sailor

    Moin Christof,

    Gibt es ggf, eine Lösung für die Übertemperatur?

    Ich halte es für ziemlich wahrscheinlich, dass hier einfach die Steuerung "spinnt". Unsere wurde (mit einem anderen Fehler) vor einem Jahr noch auf Teil-Kulanz ausgetauscht, aber wenn der Techniker das nicht will bzw. nicht für zweckmäßig hält, kann man da wohl nicht viel machen.


    Was Du noch probieren könntest ist – wie im Handbuch beschrieben – die "Pumpendrehzahl minimum" (Code 2322 im Menü "Kessel") auf 60% (oder höher) anzuheben. Das beseitigt den Fehler nicht, überlistet aber möglicherweise das (vermutlich falsche) Signal einer zu hohen Stirlingtemperatur. Vielleicht hält er damit noch ein wenig länger durch.

    Bau ich eine Luftwärmepumpe ein (aber nach 10 Jahren neue Heizung)

    Wenn Dein Anwesen vom Wärmeverbrauch und von den Vorlauftemperaturen her für eine WP geeignet ist, dürfte das mittelfristig die beste Lösung sein. Ordentlich PV-Strom hast Du ja anscheinend schon.

    Der Ringspalt ist geöffnet. Es ist wohl absichtlich so gemacht worden, weil durch den Ringspalt nicht genug Luft angesaugt werden kann, aus welchen Gründen auch immer. Vermutlich gibt der Kamin vom Durchmesser nicht mehr her.

    Dass es am Durchmesser des Kamins liegt halte ich für ausgeschlossen, kein Fachmann würde (und dürfte vermutlich auch nicht) so etwas installieren. Wenn der Kamin tatsächlich zu eng wäre (sowas hab' ich noch nie gehört, normalerweise sind Kamine in Altbauten eher zu weit), hätte hier ein Außenrohr installiert werden müssen. Entweder war hier also ein Stümper am Werk, oder (wahrscheinlicher) die Rohre wurden richtig verlegt und später hat es im Ringspalt eine Verstopfung gegeben. Mein Kaminkehrer erzählte bei der letzten Inspektion, dass er schon tote Vögel etc. in solchen Ringspalten gefunden habe.


    Jedenfalls ist das Öffnen der Inspektionsklappe ein Notbehelf, der m.E. nicht zum Dauerzustand gemacht werden darf. Ein Heizungsbauer oder Kaminkehrer sollte in der Lage sein, die Ursache für die Verstopfung zu ermitteln und zu beseitigen. Wenn das mein Haus wäre (auch wenn es zum Verkauf stünde) würde ich einen solchen Auftrag schleunigst erteilen, schon damit später keine Regressforderungen kommen.


    Dass der Brennwerteffekt durch diese Notmaßnahme zumindest beeinträchtigt wird stimmt, aber bedeutsamer sind aus meiner Sicht die Sicherheitsaspekte. Hier wurde jedenfalls ursprünglich ein Raumluft-unabhängiges Heizsystem installiert, das jetzt durch Basteleien wie das Kürzen von Türen zu einem Raumluft-abhängigen System umgefummelt werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Basteleien bei der nächsten Kaminkehrer-Inspektion akzeptiert werden. Raumluft-abhängige Systeme benötigen meines Wissens ein kontrolliertes Zuluft-System, i.d.R. einen Luftschacht oder eine entsprechende Öffnung im Heizungsraum selbst mit den vorgeschriebenen Maßen.

    |__|:-)

    Verstehe, ich bin voreilig davon ausgegangen dass die Therme – wie unser BHKW – im Keller steht bzw. hängt. Und ich hatte angenommen, dass es raumluftabhängigen Betrieb bei Brennwertthermen gar nicht mehr gibt.


    Ich glaube um hier von den Annahmen weg- und in der Sache weiter zu kommen müssten wir wissen, wie die fraglichen Abgassysteme aussehen (konzentrische Rohre oder was anderes?) und wo genau die beanstandete Öffnung sich befindet. (Dass ein Kaminkehrer die Rohre inspiziert und anschließend die Inspektionsklappe offen lässt fände ich allerdings schon ganz schön heftig.)

    Mit dem Brennwert hat das insofern zu tun als durch die konzentrische Anordnung der Rohre noch mal etwas Energie gewonnen wird. Das Abgas hat ja am Ausgang des Wärmetauschers noch ca. 40-50°C und den entsprechenden Wassergehalt. Die Zuluft tritt am Dach mit beispielsweise 0°C in den Ringspalt ein und wird über 10 Meter Rohr vom Abgas auf ca. 20°C vorgewärmt – nicht viel, aber um diese Differenz muss die Zuluft nicht mehr in der Verbrennung erwärmt werden. Das Abgas wird dabei abgekühlt und es kondensiert im Innenrohr noch mal Wasser aus, so dass zusätzlich auch etwas Kondensationswärme gewonnen wird.


    Was ich nicht ganz verstehe ist, wie man im Rahmen einer Hausbesichtigung "ein geöffnetes Außenrohr" vorfinden kann. Die Rohre müssen – so lang die Heizung in Betrieb ist – immer offen sein, aber wenn es einen Verschluss gäbe (z.B. um zu verhindern, dass bei längerem Stillstand der Therme Vögel oder Wespen ins Rohr geraten), dann müsste der oben am Dach sein. Da kommt man doch auch bei einer eingehenden Hausbesichtigung eher nicht hin?


    Oder habe ich die Frage nicht verstanden und es geht um ganz was anderes? :?:

    Mit Schraubenschlüssel die alte Heizung abmontieren.

    Na ja. Aus meiner Sicht eine äußerstenfalls mittelgute Idee, außer natürlich man hat selbst einen Fachbetrieb.


    Den Öltank muss schon mal aus Umweltgründen eine Fachfirma (z.B. Tankreiniger) ausbauen. (Bei uns hat das vor zwölf Jahren ca. 1.500 EUR gekostet.)


    Was den alten Ölkessel betrifft: Bei uns haben das seinerzeit zwei Mann in einem halben Tag geschafft. Für acht Mannstunden kostet das vielleicht 800 EUR. Wenn man vergleicht was heutzutage eine neue Heizung kostet, sind die mit dem Schraubenschlüssel einsparbaren Kosten Peanuts. Hinzu kommt, dass man bei Beauftragung eines Fachbetriebs den Ausbau nicht mit dem Einbau der neuen Heizung koordinieren muss (oder sonst womöglich wochenlang ohne Heizung und warmes Wasser dasteht), keine Heizölreste in den Keller kleckert, sich beim Hinausschaffen des alten Kessels nicht das Kreuz bricht und sich nicht um die Entsorgung kümmern muss (den alten Kessel einfach am Wertstoffhof abgeben dürfte kaum gehen) und demzufolge auch nicht um den Abtransport. Und weil der Fachbetrieb Ausbau und Entsorgung auf die Rechnung schreibt, gehört das mit zu den förderfähigen Kosten – DIY ist dagegen nicht förderfähig.


    Wer geistig und körperlich fit ist und werktags Zeit hat, kann sich vielleicht bei Aus- und Einbau der Heizung als Handlanger verdingen. Manche Betriebe sehen das angesichts des Arbeitskräfte-Mangels vielleicht sogar gern. Aber von allem was darüber hinaus geht sollte man als Nichtfachmann die Finger lassen.

    |__|:-)

    Kann auch dann direkt beraten welche Heizung sinnvoll ist.

    Bei der Heizung vielleicht noch, wobei die meisten Fachbetriebe wohl vorrangig zu dem System raten, das sie selbst am besten können (und zu der Marke, die sie üblicherweise einbauen). Eine wirklich objektive Beratung zu finden ist schon dabei m.E. Glückssache.


    Aber hier geht es ja – angesichts des viel zu hohen Wärmebedarfs – um generelle Sanierungsmaßnahmen und deren Wechselwirkung mit unterschiedlichen Heizungs-Technologien. Mit der Aufgabe, hier das wirtschaftliche Optimum zu finden (einschl. GEG- und Fördervorschriften) dürften die meisten Heizungsbauer überfordert sein.

    Da wäre es aber günstiger, der AG verkauft den Strom zum Selbstkostenpreis (Einspeisevergütung),

    Wenn dadurch der "geldwerte Vorteil" entfällt, natürlich. Das hängt aber davon ab wie sich die steuerliche Situation entwickelt, siehe auch meinen Beitrag #396 von gerade eben. So lang es bei der Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 46 EStG bleibt ist das alles sowieso kein Thema.


    Dafür dass Arbeitgeber mit einer zunehmenden Anzahl von Nutzern den Ladestrom nicht mehr völlig kostenlos abgeben wollen, habe ich durchaus Verständnis – zumal ja eh schon alle die überbordenden Stromkosten beklagen. Insoweit teile ich die Einschätzung von JAU , dass es mit diesem Vorteil allmählich zu Ende geht. Aber auch wenn man als Pendler zukünftig Strom zum Selbstkostenpreis von – sagen wir – 20 ct/kWh brutto beim Arbeitgeber laden kann, ist das immer noch sehr günstig – soweit man nicht stattdessen PV- oder BHKW-Strom für weniger als 10 ct/kWh (entgangene Einspeisevergütung) laden kann. Aber für die meisten Pendler dürfte Letzteres Werktags schwierig sein, außer das BHKW läuft im Winter nachts durch.


    Oder das Guthaben der Karte wird auf einem Automaten gebucht der mit Bargeld gefüttert werden möchte.

    Mit Bargeld?? In welcher Zeit lebt denn dein Arbeitgeber? :rolleyes:

    Weil dabei von "müssen" die Rede war.

    Jetzt versteh' ich. Kann sein, dass es dafür irgendwelche Vorschriften gibt, z.B. weil auch kostenlos vom AG abgegebener Strom streng genommen als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist und dafür womöglich eigens gezählt werden muss. Wir leben ja in Deutschland :rolleyes: . Vielleicht ist das Thema bei einer Betriebsprüfung hochgekommen. Das würde allein noch nicht bedeuten dass Du dafür zukünftig zahlen musst: Eine gesetzliche Verpflichtung dazu, Ladestrom nur gegen Entgelt abzugeben, existiert mit Sicherheit nicht. Aber es kann natürlich sein, dass Dein AG – wenn er eh schon das Gedöns mit den Zählern an der Backe hat, sowas kostet ja auch Geld – diese Gelegenheit nutzt um aus den o.g. Gründen zukünftig für den Ladestrom Geld zu verlangen.

    würde gerne die Gesetzeslage studieren

    Inwiefern die Gesetzeslage studieren? Wenn Dein AG zukünftig den Strom nicht mehr kostenlos sondern gegen Bezahlung abgibt (ich nehme aber an immer noch vergleichsweise günstig, sonst bringt's ja nichts) so dürfte das nicht anders laufen als wenn man beispielsweise vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine bekommt. Dafür zahlt man ja auch – meist mit einer Karte, die man vom AG bekommt, und am Monatsende wird das vom Nettolohn abgezogen.


    Steuerlich ist das zunächst mal wegen § 3 Nr. 46 EStG (genau wie bei einer kostenlosen Abgabe von Ladestrom) für den Arbeitnehmer belanglos. Wenn die Steuerfreiheit ausgelaufen ist (ab 2031?) wäre die Differenz zwischen Abgabepreis und "üblichem Endpreis am Abgabeort" (letzterer abzüglich 4%) als geldwerter Vorteil zu versteuern, wobei hier wie bei allen anderen Vergünstigungen dieser Art ein jährlicher Freibetrag von EUR 1.080 gilt (§ 8 Abs. 3 EStG). Die Hauptschwierigkeit dabei dürfte sein, für Strom einen "üblichen Endpreis am Abgabeort" festzulegen. Ich erwarte aber, dass das BMF rechtzeitig vor dem Auslaufen der Regelung (sofern es dazu überhaupt kommt, § 3 Nr. 46 EStG enthält keine Befristung) hierzu Richtlinien veröffentlicht. Denkbar ist auch, dass die Abgabe von Ladestrom an Arbeitnehmer dann analog zum Kantinenessen in die Liste der pauschal versteuerbaren Sachbezüge des § 40 Abs. 2 EStG aufgenommen wird, dann entsteht für den AN keine Steuerlast.

    Das ist sicher ein Gesichtspunkt. Ich nehme an es läuft langfristig darauf hinaus, dass Arbeitgeber – insbesondere solche, die Strom günstig zum Industrietarif beziehen können – Ladestrom zwar nicht mehr kostenlos, aber wie in dem o.g. Beispiel zum Selbstkostenpreis (plus Umsatzsteuer) an Arbeitnehmer abgeben. Auch wenn dann jemand den günstigen Strom im Auto mit nach Hause nimmt kann das dem AG egal sein, denn das kostet ihn ja nichts. In Zeiten des Fachkräftemangels ist bei solchen Sachen Phantasie gefragt, und möglicherweise erledigt sich dadurch ab 2031 sogar das Thema des "geldwerten Vorteils".


    Außerdem würde ich das Thema Vehicle-to-Home vom Volumen her nicht überbewerten. Laternenparker, Mieter und Mehrfamilienhaus-Bewohner (auch solche mit Wallbox in der Tiefgarage) werden VtH kaum nutzen können, damit ist praktisch die gesamte Stadtbevölkerung schon mal außen vor. Und am Land werden Leute mit E-Auto in einigen Jahren meist auch eine PV-Anlage mit Batterie haben, da nutzt "Arbeitnehmer-VtH" nur im Winter was.


    Jedenfalls müssten – bevor es dazu kommt – erstens VtH-fähige Fahrzeuge auf breiter Basis am Markt verfügbar sein und zweitens VtH-fähige Wallboxen bezahlbar werden. Beides ist auf absehbare Zeit nicht der Fall.

    Ein Problem wird es aber wohl werden, wenn bald wieder ein geldwerter Vorteil zu versteuern sein wird.

    Soweit ich weiß gilt die Steuerbefreiung dafür (§ 3 Nr. 46 EStG) noch bis Ende 2030. Aber selbst wenn das aufhört, wäre ein geldwerter Vorteil nur bis zur Höhe des Marktpreises zu versteuern. Wie hoch der dann aus steuerlicher Sicht liegt, wird bestimmt noch zum Gegenstand zahlreicher Diskussionen und BMF-Schreiben. Aber selbst wenn ab 2031 der geldwerte Vorteil mit beispielsweise 40 ct/kWh versteuert werden müsste (also mehr als aktuell der Arbeitspreis in den meisten Haushalten), bräuchte ein – schon relativ gut verdienender – Arbeitnehmer mit 40% Spitzensteuersatz im Endeffekt für den Strom nicht mehr als 16 ct/kWh zu zahlen. Aus meiner Sicht wäre das für viele AN mit E-Auto immer noch ein interessantes Incentive.

    Aber an der Autobahn kostet der Diesel auch mehr als im Umland.

    Das stimmt, aber da muss man ja nicht unbedingt tanken. Ich habe nach meiner Erinnerung zum letzten Mal Anfang der Nullerjahre an einer BAB-Tankstelle getankt, trotz damaliger Jahresfahrleistung 30-60.000 km. Ansonsten findet man doch eigentlich immer in unmittelbarer Nähe zur Autobahn Tankstellen z.B. auf Autohöfen, mit normalen Preisen. Die genannten 60 ct/kWh gelten dagegen für die meisten öffentlichen Ladesäulen, nicht nur für 150-300 kW an der Autobahn sondern auch an den 11 kW-Ladesäulen in den Städten.

    diese Preissprünge beim Sprit sind einfach zum kotzen.

    Richtig, wobei man mit Hilfe von Apps wie https://ich-tanke.de die günstigen Zeiten erstaunlich zuverlässig ermitteln und nutzen kann. Klar, wenn man auf der Langstrecke unterwegs ist muss man nehmen was man zu der jeweiligen Zeit kriegen kann. Und ja, beim E-Auto gibt es diese Schwankungen derzeit noch nicht – wobei ich mir vorstellen könnte, dass in einigen Jahren auch hier zumindest bei Schnellladesäulen die Tarife – beispielsweise in Abhängigkeit von Auslastung und Strombörsenpreis – variabel gestaltet werden. Das wäre dort jedenfalls eher gerechtfertigt als bei Diesel und Benzin.

    natürlich ist ein Laden mit Eigenerzeugung das Sahnehäubchen, aber normaler Netzstrom ist auch schon rund 50% günstiger als Verbrenner. Der Schnell-Lader mit 60Cent ist halt das Negativ Beispiel, nimmt man nur wenn man unbedingt muss.

    Absolut richtig. Heißt aber auch, wer viel auf der Langstrecke unterwegs ist kann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiter Verbrenner fahren, zumindest bis die Feststoffbatterie kommt. Und wer in der Stadt wohnt und keinen Garagenplatz mit eigener Wallbox hat, weicht wohl besser auf die (dort reichlich vorhandenen) öffentlichen Verkehrsmittel aus bevor er sich ein E-Auto anschafft.

    Bei uns im Haus gibt es jetzt auch ein E-Auto: Mein Bruder hat als Ersatz für einen unzuverlässig gewordenen Verbrenner-Zweitwagen einen vier Jahre alten BMW i3 angeschafft (Batterie 39 kWh netto, ohne Range Extender). Nach den ersten vier Betriebswochen lässt sich sagen, dass das Auto für das Fahrprofil eines Zweitwagens (i.W. Kurzstrecken 5-50 km mit 1-2 Personen und 1-2mal pro Woche eine Pendlerfahrt nach München, hin und zurück 180 km) absolut ideal ist. Geladen wird der i3 derzeit hauptsächlich aus der 10 A Schukosteckdose, vorzugsweise wenn die Sonne scheint. Wir haben dabei festgestellt, dass die Ladeverluste (laut Zählern an der Steckdose und im Auto) lediglich ca. 6% betragen, also weit weniger als die für andere Fahrzeuge für diese Lademethode berichteten 15-25%. Der Verbrauch (ohne Ladeverluste) liegt stetig um 15-17 kWh/100 km, auch einschließlich Autobahn. Die angezeigte Reichweite (100%) liegt damit bei ca. 250 km. In der Praxis lassen sich 200 km plus X ohne Stress schaffen, natürlich nur bei vernünftiger Fahrweise (Autobahn nicht über 120-130 km/h). Die Verarbeitungsqualität scheint hervorragend, ist halt ein BMW.


    Und die auch hier umfangreichen Einstellmöglichkeiten am Bildschirm kann man bequem und sicher über einen Drehknopf auf der Mittelkonsole und (wenn man will) 10 frei belegbare Schnelltasten bedienen anstatt mühselig auf einem Touchscreen herumfummeln zu müssen: Aus meiner Sicht das beste Bediensystem das es jemals gegeben hat. Vermutlich deshalb hat es BMW bei den späteren Modellen abgeschafft und läuft seither wie alle anderen in der Touchscreen-Herde mit.


    Vorläufiges Fazit: Für das geschilderte Einsatzprofil gibt es m.E. am Markt kein besseres Fahrzeug. Für Langstrecken oder wenn man größere Sachen transportieren muss (z.B. Gartensäcke zum Wertstoffhof) wäre es dagegen ungeeignet. Aber dafür gibt es bei uns ja im Moment noch zwei Verbrenner.


    Und wenn man den i3 regelmäßig kostenpflichtig an einer öffentlichen Ladesäule (60 ct/kWh) laden müsste, würden trotz des niedrigen Verbrauchs immer noch Stromkosten in Höhe von gut 10 EUR/100 km anfallen. Ich zahle für meinen viel größeren A6 Diesel bei 6 l/100 km und 1,70 EUR/l auch nicht mehr. Geld spart man mit einem E-Auto nach wie vor nur, wenn man zu Hause (vorzugsweise aus PV oder BHKW) laden kann oder kostenlos beim Arbeitgeber.