Beiträge von MM1896

    Danke für die bisherigen Infos!

    Das aktuelle Konzept sieht so aus, dass alle Teilnehmer pro kWh 28 Cent an die Bhkw GbR zahlen. Aus diesem Geld speist sich die Rücklage der GbR. Ca. 40% an Strom müssen wir bisher vom NB zukaufen. Diesen Zukauf sollen die Pv Anlagen deutlich reduzieren. Dafür wird dem Bhkw ein Speicher hinzugefügt.

    Die Pv Anlagen werden von den jeweiligen Häusern privat betrieben. Der überschüssige Pv Strom wird den anderen Teilnehmern zu einem fiktiven Preis in Rechnung gestellt. Für alle eine Win-Win Situation, da ja entsprechend weniger vom NB gekauft werden muss.

    LG

    Hallo!

    Die Wärme liefert uns allen das BHKW aus einem Pufferspeicher.

    Die Eigentümer BHKW GBR kauft aktuell Strom vom NB, wenn der BHKW Strom zu gering ist. Gibt es aktuell Stromüberschuss, wird dieser an den NB geliefert und von diesem vergütet.

    Vom BHKW verläuft ein 4phasiges Kabel direkt zum Netzpunkt.

    Unsere aktuellen Einwegzähler pro Haushalt gehören den NB, werden aber lediglich intern abgelesen, dMit wir unsere interne Jahresabrechnung erstellen können.

    LG

    Hallo zusammen!

    Unsere Eigentümergemeinschaft betreibt seit 14 Jahren ein BHKW.

    Kein Eigentümer hat alleine einen Vertrag mit dem Energieversorger - lediglich das BHKW.

    Nun wollen einige Eigentümer eigene PV-ANLAGEN installieren. Der überschüssige PV-Strom soll ggf. Der Eigentümergemeinschhaft zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden.

    Nun besteht der Energieversorger darauf, dass einige Teile, welche nicht mehr auf dem Stand der Technik sind und gegen DIN-Normen verstoßen, vorab ausgetauscht werden.


    Ist es wirklich so, dass das BHKW seinen Bestandschutz durch eine Zusammenarbeit mit PV-ANLAGEN verliert?


    Beste Grüße

    Michael

    Hallo zusammen!

    Wir betreiben mit 16 Eigentümern seit 14 Jahren ein BHKW. Den vom BHKW erzeugten Strom verbrauchen wir selbst, müssen aber dennoch ca 40% im Jahr vom Energieversorger zukaufen. Lediglich das BHKW ist Kunde beim Energieversorger.

    Nun planen 5 Häuser unserer Gemeinschaft jeweils eigene PV-ANLAGEN. Diese Häuser wollen den PV Strom möglichst selbst verbrauchen. Etwaige Überschüsse sollen der Betreibergemeinschaft zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll im BHKW ein Speicher angeschaftt werden. So hoffen wir den bisherigen Zukauf vom Energieversorger deutlich zu verringern.


    Bei den Häusern welche die PV-ANLAGEN planen, will nun der Energieversorger für die Genehmigung jeweils die alten Einweg-Zähler gegen neue digitale Zweirichtungszähler austauschen, um im Betrieb im 15 Minuten Takt etwaige Einspeisungen der Häuser zu messen. Der Energieversorger will dann diese Einspeisungen den Häusern vergüten.


    Auf diese Weise wird ggf. verhindert, dass wir Überschüsse in der Betreibergemeinschaft selbst verbrauchen! Unser Ziel der Reduzierung des Zukaufs könnten wir vergessen......

    Wir fragen uns nun, ob der Energieversorger überhaupt so vorgehen darf?


    Bislang hat er ja keinen Vertrag mit einem der Häuser. Sein Kunde ist lediglich das BHKW. Können wir nicht zwischen dem BHKW und den PV-ANLAGEN unsere Vorgehensweise selbst bestimmen?


    Bitte um Feedback!


    Besten Gruss aus Hannover!

    Michael