Moin,
Klar auch ich bin dabei.
Gruß Klaus
Moin,
Klar auch ich bin dabei.
Gruß Klaus
Moin in die Runde,
klar ich bin auch dabei.
Gruß Klaus
Moin in die Runde,
klar an diesem Termin muss ich einfach teilnehmen.
klar von Anfang bis Ende.
Gruß Klaus
Moin in die Runde,
ich bin auch am 14.11.2015 dabei.
Gruß Klaus
Moin,
Jens ist am Mittwoch auf der Messe.
Gruß Klaus
ich schau mal nach.
Gruss Klaus
Moin in die Runde,
ich bin am Freitag den 17.04.2015 bin ich auf dem Stand der RMB Energie Halle 27, Stand M 78.
Gruß Klaus
Moin in die Runde,
ich bin am Freitag und am Samstag auf der ISH.
Stand Halle 9.0 Stand D87 das ist der Stand der RMB Energie.
Gruß Klaus
Moin Marcus,
auch wenn schon 2 Tage vergangen sind.
Ein herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag nachtrglich.
Gruß Klaus
Moin Ewald,
herzlichen Glückwunsch zu ausreichend Lebenserfahrung.
Gruß Klaus
Moin in die Runde,
ich bin als Aussteller dabei.
Gruß Klaus
Moin in Die Runde,
hier das Rundschreiben vom BKWK
ZitatAlles anzeigenB.KWK Mitgliederrundschreiben 12/2014
ZUR INFORMATION
Bundesregierung beschließt Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
27.06.2014/JJ
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach intensiver und kontroverser Diskussion hat heute der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Dabei wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (Drucksache 18/1891) angenommen, in der gegenüber dem bisherigen Regierungsentwurf noch kurzfristige Änderungen vorgenommen wurden.
Zu den wesentlichen neuen Regelungen gehören insbesondere die grundsätzliche Einbeziehung und Beteiligung der Eigenerzeugung an der EEG-Umlage sowie die Umstiegsmöglichkeit von bestehenden KWK-Anlagen auf Biomethan.
Für die Eigenerzeugung in KWK wesentlichen Regelungen regelt jetzt der § 61 „EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger“.
Anteil der EEG-Umlage für die Eigenversorgung in KWK
30 % für Strom, der nach dem 31. Juli 2014 und vor dem 1. Januar 2016 verbraucht
wird,
35 % für Strom, der nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2017 verbraucht
wird, und
40 % für Strom, der ab dem 1. Januar 2017 verbraucht wird.
Voraussetzung ist der Betrieb einer hocheffizienten KWK-Anlage, ein Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent und die Erfüllung von Meldepflichten. Bei Nichteinhaltung der Kriterien erhöht sich die EEG-Umlage auf 100 %.
Bagatellgrenze
Die EEG-Umlage entfällt für Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kW für bis zu 10 MWh selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr.
Bestandsschutz
Die EEG-Umlage entfällt bei Bestandsanlagen,
1. wenn der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger betreibt,
2. soweit der Letztverbraucher den Strom selbst verbraucht und
3. sofern der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird, es sei denn, der Strom wird im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht.
Als Bestandsanlage gilt jede Stromerzeugungsanlage, die der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger betrieben hat. Alternativ reicht eine Genehmigung der Anlage nach Bestimmungen des Bundesrechtes (wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) vor dem 23. Januar 2014 wenn diese vor dem 1. Januar 2015 genutzt wurde.
Auch die Erneuerung, Erweiterung und Ersatz einer Stromerzeugungsanlage an demselben Standort bleibt EEG-Umlage frei, wenn die installierte Leistung nicht um mehr als 30 Prozent erhöht wird.
Biomethan
Blockheizkraftwerke (BHKW), die bisher Erdgas nutzten, können auch künftig zu den alten, hohen Fördersätzen auf Biomethan umsteigen. Das ist aus Kostengründen an die Voraussetzungen gebunden, dass sie ausschließlich Biomethan aus bestehenden Gasaufbereitungsanlagen nutzen und für jedes „neue“ BHKW ein „altes“ BHKW außer Betrieb geht.
Der B.KWK wird in den nächsten Tagen eine detaillierte Auswertung der neuen Regelungen vornehmen.
Eine zeitnahe Gelegenheit, gemeinsam mit Experten die neuen Regeln zu analysieren und die Auswirkungen auf die Praxis zu diskutieren bietet auch die B.KWK-Fachtagung am 8./9.7.14 in Berlin:
FACHTAGUNG "Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung: Geschäftsfeld für Stadtwerke und Energieversorger
Weiterführende Informationen
Die angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (Drucksache
18/1891):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/018/1801891.pdf
Die Rede von Bundesminister Sigmar Gabriel finden Sie hier:
http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/videos,did=644450.html
Wichtige Fragen und Antworten zur EEG-Reform finden Sie hier.
Mit schönen Grüßen aus Berlin-Mitte
Moin Heinz,
herzlichen Glückwunsch nachträglich.
Gruß Klaus