Beiträge von EGA060LS

    Moin Bolle78,


    ich denke wir können uns nicht vor den Gesetzen drücken die unser Erzengel Gabriel verzaft.


    Jetzt mal Butter bei die Fische. Das Eigenstrompriveleg bleibt erhalten nur mit der Einschränkung das es eine anteilige Abgabe der EEG Umlage geben soll.
    Die Summe der Umlage hängt von der selbstverbrauchten elektr. Energie ab umd von dem Datum der Inbetriebnahme.


    Da eine Schule recht groß oder klein sein kann kommt es natürlich auch auf die Modulleistung an. Bei Anlagen > 50 kW kann diese Umlage mit in die Wirschaftlichkeitsberechnung genommen werden. Das Ergebnis ist dann nicht so erfreulich aber auch nicht Projekt gefährdent.


    Gruß Klaus

    Moin in die Runde,


    ich kann auch nur an den gesunden Menschenverstand apelieren das der vorgestellte Entwurf sich so nicht durchsetzt.
    Wenn es so kommen sollte wie beschrieben und wir Einschnitte hin nehmen sollten wird der Strompreis sowie so nicht sinken.
    Wenn der deutsche Michel schon mal an eine Summe gewöhnt zahlt er auch. Wenn man sich das gesamte anschaut das wir sinkende Stromverbräuche haben und Effizienz betstraft wird erschließt sich mir das nicht ganz. Auf der einen Seite soll eingespart werden. wenn dadurch die Energieversorger die Rendite weg bricht sollen wir auch dafür zahlen.


    Da Ich mich gewerblich mit dem Vertrieb von BHKW Anlagen beschäftig bin, und es leichte Zuwachsraten in den Bestellung gibt, scheint fast so als wenn die alternative Energieerzeugung durch unsere Regierung nicht gewünscht ist.
    Wie soll denn die Energiewende jetzt aus sehen ? Ich bin dafür das die Stromerzeugung dezentral immer mehr in Bürger Hand gehöhrt.
    Wir müssen nicht an den alten Zöpfen (großen Vier) festhalten die Rendite sollte auf viele Schultern verteilt werden. Kaum gibt es eine Möglichkeit (Eigenstromprivileg) dafür, schon wird das wieder in Frage gestellt. Dort wird von den großen Vier mal wieder viel Lobbyarbeit geleistet. Schaut euch mal die Lebensläufe unserer Politiker an viele stammen aus der Energeibranche. Im Ländle würde mann meinen das hat geschmäkle.


    Was tun, wir sollten uns massiv einmischen.


    Gruß Klaus

    Moin in die Runde,


    mit diesem Vorschlag unserer Regierung wird es nicht einfacher. Ab der zur Dikusion gestellten Leistungsklassen 10 kW ist die Förderung fast eingestellt worden. Somit wird schon die Zuwachsrate deutlich reduziert. :thumbdown:


    Die Windkraft liegt schon fast am Boden viele Windkraft Hersteller schicken das Personal in Kurzarbeit.
    Einige Dienstleister und Hersteller für Windkraft sind schon vom Markt verschwunden.
    Die Solarbranche hat auch kaum noch einen Markt.
    Biogasanlagen werden auch kaum noch gebaut der Markt ist schon um 90% geschrumft.
    Um jetzt noch zusätliche Abgaben für KWK Anlagen. Passt bloß auf wenn Ihr eure eigenen Äpfel aus dem Garten konsomiert, das dies Abgaben frei bleibt.


    Ich hoffe das es so nicht eintritt. Wir sollten uns dort einbringen und dort Lobbyarbeit leisten. Ein Großteil unserer Politiker stammt aus der Energiebranche. Wenn dies alles umgestzt ist ratet mal was passiert. Der Strompreis steigt weil die großen 4 die Rendite erhöhen wollen.


    Last uns uns dem entsprechend in die Politik einbringen.


    Ich stell hier mal einige Gedanken zur Dikusion.
    1. Das Eigenstrom Privileg muss erhalten bleiben.
    2. Die KWK Förderung für Anlagen >50 kW streichen.
    3. EEG Umlage für den selbst erzeugten Strom kippen.
    4. Den Betrag der veringerten KWK Förderung der EEG Umlage zuführen.
    5. Umlagen Befreiung der Großverbraucher prüfen.


    Politisch soll das Ziel verfolgt werden das der Strompreis Stabil bleibt oder sinkt.


    An der Leipziger Strombörse wird der Strom mit ca. 3,5 ct/ kWh gehandelt.
    Der privat Kunde zahlt bis zu 25 ct/kWh.
    Wer kassiert denn die Differenz von ca. 21,5 ct/kWh ?


    Hiersollten doch auch die Nebenkosten stärker betrachtet werden.


    Ich mach mal eine andere Kalkulation auf, weil ich aus einer Gastronomie Familie komme werde ich diesen Kalkulationfaktor mal an Hand eine Rumpstak vorrechnen. Ein Kilo Rumpsteak kostet im Supermarkt im Angebot ca. 17 € / kg, gehen wir mal von einer Portionsgröße von 300 g aus. Daraus ergibt sich ein Wareneinsatz von 5,10 € jetzt multiplizierem wir das mit dem Kalkulationfaktor der Stromwirtschaft 7,14..... Dann kostet das leckere Steak ohne Beilagen 36,43 € Mahlzeit.
    Dieser Vergleich soll einfach nur dazu dienen ein Verhältnis für die übertrieben Umlagen da zu stellen.


    Daher sollte die Regulierung des Staates genau geprüft werden



    Die kleinen Anlagen benötigen die Förderung.
    Anlagen > 50kW werden sonst zu stark mit der EEG Umlage belastet.




    Gruß Klaus

    Moin Marcus,


    kleine Studentinen ...


    zurück zum Thema. Hast du mal die Kesselleistung und den jährlichen Stromverbrauch.


    Falls der Stromverbrauch > 100.000 kWh beträgt wird mit einen Lastprofil Zähler gemessen. Die 1/4h Werte bekommst du als Excel Tabelle vom EVU. Daraus lässt sich berechnen wieviel Strom dann als Selbstverbrauchter bzw. Eingespeister verrechnet werden kann.


    Her mit den Daten das gibt dann eine Berechnung.


    Gruß Klaus

    Moin Herzogsweg 16


    da der Brennstoffbedarf > 1.ooo.ooo kWh beträgt mach ich das quartalweise und der arbetet einfach nicht.


    Ich werde wohl eine Beschwerde bei der Oberfinanzdirektion Nord einlegen. Vielleicht kann ich den Betrag einfach mal von der Umsatzsteuervorrauszahlung abziehen. So nach dem Motto einfach verrechnen.
    Das bring aber Alles nichts. Auch meine BHKW Kunden freuen sich über die Bearbeitungszeiten dieses Staatsdieners.


    Gruß Klaus

    Moin in die Runde,


    ich bin jetzt etwas anderer Meinung, gibt es für die Kleinen für die Energiesteuerrückerstattung andere Vorgaben als bei den Anlagen >= 50 kW. Seit dem 01.04.2012 läuft das etwas anders.
    Es gibt gibt zwei § im Energiesteuergesetz 53a und 53b ich hoffe das ist so richtig.


    Folgende Punkte müssten wir dem Antrag bei fügen.


    1. Inbetriebnahmeprotokoll.
    2. Zulassungsbescheinigung der Bafa.
    3. Nachweis der Hocheffizienz gemäß Bafa
    4. Nachweis des Abschreibungszeitraum.
    5. Gasrechnungen für den Erstattungszeitraum.
    5. Der Antrag passend zu dem §


    Weil der gute Zöllner schon recht viel zu tun hat und ich Weisungsgemäß auch die Energiesteuuererstattung unter vorbehalt für 2012 Fristgerecht eingereicht habe, warte ich immer noch auf Erstattung für die vergangenen 21 Monate. Meine Herta 50kW Modul hat schon einiges Appetit auf den Brennstoff Erdgas.


    Was kann getan werden um eine Bearbeitung seitens des HZA zuerreichen.


    1. Dienstaufsichtsbeschwerde auf Unterlassung der Bearbeitung?
    2. Kaufmännisches Mahnverfahren?
    3. Taschenpfändung beim Zöllner?
    4. Mutti (Frau Merkel) Bescheid sagen?
    5. Termin mit dem HZA vereinbaren weil der Sachbearbeiter weder auf Mails noch Telefonate reagiert.
    6. Die letzten Unterlagen haben wir per Einschreiben und Rückschein übersandt.


    Ich muss jetzt auf hören sonst :uebel::tot::bomb: platz ich noch.


    Gruß Klaus

    Moin Eich,


    in den Formel zur Berechnung des Wirkungsgrades wird der Gaseinsatz in Nm³ genommen. Der Fließdruck wird auch als Berechnungsgrundlage mit in die Berechnung genommen, Sowie Temperatur und auch der Luftdruck. Wenn ich 1 kg Gas verdichte bleibt es 1 kg. Durch verdichten steigt nicht der Energieinhalt des Gases pro Nm³.


    Gruß Klaus