Bundesnetzagentur startet neue KWK-Ausschreibungsrunde
Gleichwohl das KWK-Gesetz für alle neuen KWK-Anlagen in § 7 einen nach Leistung gestaffelten KWK-Zuschlag vorsieht, besteht seit rund zwei Jahren für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 und 50 Megawatt eine Ausnahme: Der KWK-Zuschlag für diese Anlagen wird gemäß § 8a sowie auch für "innovative KWK-Anlagen" nach § 8b in einem halbjährlich stattfindenden Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Montag die erste Ausschreibungsrunde des Jahres 2019 eingeleitet.
Louis-F. Stahl
1
0