KWKG 2020: Doppelte Vergütung bei halbierter Laufzeit für Mini-BHKW und eine bürokratische Entlastung
Für seit dem 1. Januar 2020 in Betrieb genommene Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung hat der Bundestag soeben erhebliche Änderungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurden im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes ohne Diskussion von den Parlamentariern nebenbei durchgewunken. Nur im Rahmen eines kurzen Redebeitrages des Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer (CDU) wurde das Wort „KWKG“ überhaupt erwähnt und für knapp 2 Minuten thematisiert. Mit dem novellierten KWK-Gesetz wird die Höhe der KWK-Zuschlagssätze für Nano-, Mikro- und Mini-BHKW verdoppelt aber im Gegenzug der Zuschlagszeitraum halbiert.
Louis-F. Stahl
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