Keine beihilferechtliche Genehmigung für KWKG-Änderung
Mit dem Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 wurde der Planungshorizont des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) für die Erstinbetriebnahme neuer KWK-Anlagen vom Jahr 2022 auf das Jahr 2025 verlängert, präzise Regelungen für KWK-Dampfsammelschienen eingeführt und die Möglichkeiten zur Kumulierung von Zuschlägen nach KWKG mit Investitionsbeihilfen geregelt. Wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf eine Anfrage der FDP hervorgeht, wurde das Notifizierungsverfahren für die Gesetzänderung jedoch ausgesetzt.
Louis-F. Stahl
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