Zoll verzichtet auf EnSTransV-Meldungen kleiner BHKW-Betreiber
Vor einem Jahr wurde mit der „Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz“ (EnSTransV) eine neue Verpflichtung für BHKW-Betreiber eingeführt: Wer als BHKW-Betreiber bei seinem örtlich zuständigen Hauptzollamt eine Energiesteuerentlastung für den eingesetzten Brennstoff beantragte, musste danach dem Zoll mit dem Formularvordruck 1462 melden, dass er eine solche Steuerentlastung vom Zoll erhalten hat. Nach nur einem Jahr wird dieser bürokratische Wahnsinn wieder abgeschafft.
Louis-F. Stahl
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