MaStR-Meldepflicht für Erzeugungsanlagen und Stromspeicher
Alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, daher auch von stromerzeugenden Heizungen wie Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen sowie von PV-Anlagen – ja sogar von Stecker-PV-Modulen – aber auch von Stromspeichern sind verpflichtet, ihre Anlage im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Das am 31. Januar stark verspätet fertiggestellte und von Behördenvertretern zwischenzeitlich selbst als "Monstrum" bezeichnete Register soll künftig alle Akteure am Energiemarkt zentralisiert erfassen.
Louis-F. Stahl
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