KWK Gesetz 2009: neue Vergütung, also neuer Zähler ? und wenn, dann wohin ???


  • Hallo zusammen,


    nachdem die neue Vergütung für selbstgenutzten Strom ja wohl im Prinzip durch ist
    (abgesehen von Gerüchten, das einige EVU erstmal dagegen Einspruch / Klage erheben wollen), stellt sich dem schlichten BHKW / Dachs - Betreiber die Frage nach dem Zähler
    und den verschiedenen Montage-Denkmodellen.


    Folgende Infos / Überlegungen:
    1. EVU erklärt (ohne Gewähr): Wenn, wie immer behauptet, der Zähler im Dachs geeicht ist,
    müsste es doch eigentlich unter Vorlage des "Zertifikats / Eichprotokoll" o.ä. möglich sein, den bereits vorhanmdenen Zähler zu nutzen.
    2. Dagegen spricht wohl die Schwierigkeit, den Dachs (o.a.) so zu verplomben,
    dass Manipulationen ausgeschlossen sind.
    3. RWE beharrt angeblich auf der Verwendung von eigenen Zählern, Lieferzeit allerdings unklar
    4. Montage sei, so hier im Forum gelesen, am besten direkt am Dachs sinnvoll
    5. Nach TAB 2007 (bitte korrigieren, wenn Bezeichnung falsch), müssen allerdings
    alle Zähler räumlich dicht zusammen eingebaut sein (wg. Ablesen ?), also z.B. im Zählerschrank . . .
    6. Egal welcher Zähler, der müsste ja wohl in den nächsten 4 Arbeitstagen vom EVU abgenommen werden, denn Freitag ist überall Weihnachtsfeier, danach wahrscheinlich nur noch Notbesetzung (kann man ja auch verstehen), danach ist Jahreswechsel . . .


    Frage an die Spezialisten:


    Welche Infos habt ihr:
    - ist der Dachs-Zähler nun wirklich geeicht oder nicht ?
    - hat jemand schon mal so ein Gutachten o.ä. dafür gesehen ?
    - Wenn doch neuer Zähler, dann wohin damit ?
    - Was genau darf eigentlich nicht abgerechnet werden?
    der Betriebsstrom für den Dachs; klar (oder? warum eigentlich ???)
    aber was ist mit dem ganzen Pumpenwerks etc. ?


    Bin ja mal auf die verschiedenen Versionen aus deutschen Landen gespannt



    Charly




  • Hi,


    hier der momentane bekannte Stand.


    Zitat

    ist der Dachs-Zähler nun wirklich geeicht oder nicht ?


    Nein ist er nicht, er ist lediglich für das HZA zugelassen um die Betriebsstunden für die Rückerstattung der Mineralölsteuer zu erfassen.


    Zitat

    RWE beharrt angeblich auf der Verwendung von eigenen Zählern, Lieferzeit allerdings unklar


    Soweit bekannt darf bis 100KW ein eigener Zähler verwendet werden.


    Zitat

    Montage sei, so hier im Forum gelesen, am besten direkt am Dachs sinnvoll


    Das wäre evtl. klar am einfachsten (kommt auf die Örtlichkeiten an) aber im Endeffekt muss man sich wohl oder übel mit seinem EVU arrangieren.


    Zitat

    Nach TAB 2007 (bitte korrigieren, wenn Bezeichnung falsch), müssen allerdings
    alle Zähler räumlich dicht zusammen eingebaut sein (wg. Ablesen ?), also z.B. im Zählerschrank . . .


    Tja das ist momentan das Problem. Bruno und ich versuchen schon seit Tagen Infos von den EVU's zu bekommen aber die sind scheinbar damit auch überfordert. Sobald wir entsprechende und verlässliche Infos haben werden wir euch informieren.


    Zitat

    Was genau darf eigentlich nicht abgerechnet werden?
    der Betriebsstrom für den Dachs; klar (oder? warum eigentlich ???)
    aber was ist mit dem ganzen Pumpenwerks etc. ?


    Laut Gesetz darf der Strom der zur Erzeugung nötig ist nicht gemessen werden. Was die Pumpen angeht wäre hier vielleicht eine separate Versorung der Pumpen ratsam.



    Gruß
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


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  • Hallo zusammen,


    ich bin neu im Forum und habe heute das Thema mit der EVU (EWE Netz GmbH) besprochen.


    Die bestehen auf drei Zählern in einem Zählerschrank.( Gesamt erzeugter Strom, Bezugzähler und Rückspeisezähler) Der eingebaute Zähler mit MID Zulassung und der Möglichkeit der Verplombung reicht nicht.


    Gruß


    Bhkwler

  • Hi,


    Zitat

    Der eingebaute Zähler mit MID Zulassung und der Möglichkeit der Verplombung reicht nicht.


    haben die das auch begründet warum die MID - Zulassung nicht reicht?? Die Zulassung mit Konformitätsbescheinigung ersetzt eigentlich die Ersteichung der PTB. Ist auch von der EU so gefordert.


    Gruß
    Tom

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  • Hallo Tom,


    das Problem des EVU ist, dass sie keine Kontrolle(Verplombung)über die Verbindung zwischen Generator und Zähler haben(Thema Manipulation). Die Forderung wird sein, dass das Anschlussgehäuse am Generator verplombt wird. Das Kabel geht dann zu den Trennschützen der ENS im Schaltschrank und danach auf den Zähler(alles verplombt). Die EVU hat das Problem sicherzustellen, dass keine Manipulationen möglich sind ohne Plomben zu beschädigen. Finde ich nut gut, aus Sicht des EVU aber verständlich.


    Gruß Bhkwler

  • Hallo,


    Ich hatte in den letzten Tagen ein Gespräch mit meinem Kundenbetreuer in Bezug auf den Zähler.


    Die Messstelle besteht aus einem Plombierbaren Kasten in dem der Zähler eingebaut wird. Die Temperatur des Raumes sollte maximal 30°Celsius erreichen. Die Montage kann man selber durchführen, der Einbau des Zählers muss aber duch einen von den Stadtwerken zugelassenen Elektriker erfolgen. Geeichte und registrierte Zähler sind, relativ günstig, bei den EVU´s zu bekommen, einfach mal nachfragen.


    Gruß, Udo.

  • ...zum 1.12.2008 habe ich den dritten Netzbetreiber innerhalb von weniger als zwei Jahren bekommen. Offensichtlich ist der Verkauf von Stromnetzen (oder entsprechenden Rechten) ein florierendes Geschäft. Auf meine Frage an meinen aktuell seit 25 Tagen amtierenden Netzbetreiber, wie mit der Erstattung der KWK-Zulage für selbst genutzten Strom und der dazu erforderlichen Erfassung des gesamt erzeugten Stroms zu verfahren sei, antwortete der kurz vor Weihnachten wie folgt (schriftlich):


    "...bezüglich der Frage, ob der geeichte Stromzähler am Generatorausgang von einem von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur gesetzt werden kann, teilen wir mit, dass dies selbstverständlich problemlos möglich ist. Bitte legen Sie uns in diesem Fall jedoch einen Nachweis vor, aus dem Hersteller, Typ, Zähler-Nummer und Eichfrist hervorgehen."


    Während die Hersteller noch grübeln, lass ich mir nun fix den dritten Zähler in den Zählerschrank schrauben. Warum kompliziert, wenn's auch einfach geht...?!


    Gruß, maxnicks

  • Hallo,

    "...bezüglich der Frage, ob der geeichte Stromzähler am Generatorausgang von einem von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur gesetzt werden kann, teilen wir mit, dass dies selbstverständlich problemlos möglich ist. Bitte legen Sie uns in diesem Fall jedoch einen Nachweis vor, aus dem Hersteller, Typ, Zähler-Nummer und Eichfrist hervorgehen."


    Ist jetzt nur die frage, wie wörtlich hier Generatorausgang gemeint ist? _()_
    Laut Gesetz darf ja eigentlich nur am Anlagenausgang, also nachdem die "Hilfantriebe" schon mitversorgt wúrden gemessen werden.


    Während die Hersteller noch grübeln, lass ich mir nun fix den dritten Zähler in den Zählerschrank schrauben. Warum kompliziert, wenn's auch einfach geht...?!


    Ja OK, wenn es bei dir so einfach machbar ist, bei mir sieht es auch so aus, aber wenn der Dachs an der hinterletzten UV angeschlossen ist, dann wärest du auch dankbar, wenn du einfach einen Zähler abgesetzt dazwischenschalten dürftest, anstatt ein paar hundert meter Kabel nebst neuem Zählerschrank kaufen zu "dürfen"!
    sieht halt bei jedem etwas anders aus! KWK-Anlagen - so bunt wie das Leben! ;-_


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Die Messstelle besteht aus einem Plombierbaren Kasten in dem der Zähler eingebaut wird. Die Temperatur des Raumes sollte maximal 30°Celsius erreichen. Die Montage kann man selber durchführen, der Einbau des Zählers muss aber duch einen von den Stadtwerken zugelassenen Elektriker erfolgen.


    Das hört sich schon mal gut an, das dürfte eine der günstigsten Lösungen sein. Haben die EVUler das so auch irgendwo publiziert?


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Zitat von »MaUdo«
    Die Messstelle besteht aus einem Plombierbaren Kasten in dem der Zähler eingebaut wird. Die Temperatur des Raumes sollte maximal 30°Celsius erreichen. Die Montage kann man selber durchführen, der Einbau des Zählers muss aber duch einen von den Stadtwerken zugelassenen Elektriker erfolgen.


    Hallo zusammen,


    die Zeit wird knapp! :vinsent:


    Das preiswerteste, was man an plombierbaren Zählergehäusen findet, dürften wohl diese hier sein: http://www.eas-y.de/scripts/up…=4&et_sub=preisroboter.de


    Ich meine, die gibts auch bei den Baumärkten mit den 20% auf Alles - außer Tiernahrung! ^^|__|


    Am Montag versuch ich nochmal bei meinem Netzbetreiber eine verbindliche Aussage zu bekommen!


    Die Lösung von MaUdos Stadtwerken gefällt mir sehr gut! Den Kasten neben den Dachs, Zähler rein und gut ist _:_ .


    Schaun mer mal .||.


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • wenn´s ein Hutschienenzähler sein darf, dann geht ein plombierbarer einreihiger AP-Verteiler, das ist noch etwa die hälfte billiger :whistling:

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  • Den günstigsten 3phasigen und geeichten Hutschienenzähler habe ich für ca 250,--€ irgendwo gesehen, da brauch man schon ein paar Liter Heizöl bis der bezahlt ist :D


    Gruß, Udo

  • Sehe ich ähnlich.
    Solange ein Hutschienenzähler nicht im Dachs eingebaut werden darf,
    ist er im Zusammenspiel mit Zählereinbauplatz teurer als ein Platz+WaldundWiesenferriszähler.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Also ich hatte bereits vorletzte Woche ein sehr netten Ortstermin mit dem Herrn von den Stadtwerken Karlsruhe. Der meinte nur dass der Elektriker einfach noch einen Zähler zu den anderen hinbauen sollte und ich sollte dann den Zählerstand ihm melden. :sehrgut: Kein Theater mit plombiertem Zählerschrank usw.
    Lediglich einen Hutschienenzähler konnte er leider nicht genehmigen, da es hierfür noch keine DIN gibt.(sagt er)
    So einen kooperativen Mitarbeiter des EVU wünsche ich euch allen zu Weihnacht.


    Grüße Guido