Hallo zusammen,
nachdem die neue Vergütung für selbstgenutzten Strom ja wohl im Prinzip durch ist
(abgesehen von Gerüchten, das einige EVU erstmal dagegen Einspruch / Klage erheben wollen), stellt sich dem schlichten BHKW / Dachs - Betreiber die Frage nach dem Zähler
und den verschiedenen Montage-Denkmodellen.
Folgende Infos / Überlegungen:
1. EVU erklärt (ohne Gewähr): Wenn, wie immer behauptet, der Zähler im Dachs geeicht ist,
müsste es doch eigentlich unter Vorlage des "Zertifikats / Eichprotokoll" o.ä. möglich sein, den bereits vorhanmdenen Zähler zu nutzen.
2. Dagegen spricht wohl die Schwierigkeit, den Dachs (o.a.) so zu verplomben,
dass Manipulationen ausgeschlossen sind.
3. RWE beharrt angeblich auf der Verwendung von eigenen Zählern, Lieferzeit allerdings unklar
4. Montage sei, so hier im Forum gelesen, am besten direkt am Dachs sinnvoll
5. Nach TAB 2007 (bitte korrigieren, wenn Bezeichnung falsch), müssen allerdings
alle Zähler räumlich dicht zusammen eingebaut sein (wg. Ablesen ?), also z.B. im Zählerschrank . . .
6. Egal welcher Zähler, der müsste ja wohl in den nächsten 4 Arbeitstagen vom EVU abgenommen werden, denn Freitag ist überall Weihnachtsfeier, danach wahrscheinlich nur noch Notbesetzung (kann man ja auch verstehen), danach ist Jahreswechsel . . .
Frage an die Spezialisten:
Welche Infos habt ihr:
- ist der Dachs-Zähler nun wirklich geeicht oder nicht ?
- hat jemand schon mal so ein Gutachten o.ä. dafür gesehen ?
- Wenn doch neuer Zähler, dann wohin damit ?
- Was genau darf eigentlich nicht abgerechnet werden?
der Betriebsstrom für den Dachs; klar (oder? warum eigentlich ???)
aber was ist mit dem ganzen Pumpenwerks etc. ?
Bin ja mal auf die verschiedenen Versionen aus deutschen Landen gespannt
Charly