Solange also das Ding überhaupt noch irgendwie funktioniert
Da mich das Thema nur ganz am Rande interessiert kann ich hier nur das selberlesen der Bedingungen, im "Kleingedruckten" der Kfw empfehlen.
Ich kann nur von einer Kontrolle durch einen Bevollmächtigten der KfW berichten, wo dieser ganz deutlich sagt, sobald Leistungseinschränkungen nicht nur vorübergehend, also für einen überschaubaren Zeitraum z.B. bis zur nächsten Wartung vorliege, müsse man unverzüglich den achverhalt unaufgefordert der KfW melden damit es kein Betrug ist.
So sind meines Wissens die Bedingungen zum Bestimmungsgemäßen Betrieb unter Punkt 1.
Unter Punkt 2 meint man eigendlich lediglich, dass man sich einen Rüttelstab nicht z.B. in den Po stecken darf, weil dies kein bestimmungsgemäßer Betrieb ist, dagegen ein defektes Kleinkraftwerk mit verminderter Leistung betreiben ist nicht verboten da unter Punkt 2 erlaubt.
Ich will hier nur Tipps geben und bin nicht der Böse der jemanden hier etwas wegnehmen will.
Ich will Euch nur sagen wie die Bedingungen sind, die ihr mit der KfW vereinbart habt, mehr nicht.
So wie ich das gelesen habe ist Deutschland eine Niederlassung.
Ja in Deutschland ist meines Wissens nur eine eigenständige Niederlassung.
Für mich ist das ein absolutes Desaster! Ich habe ca 70000 Euro Kredit dafür aufgenommen (Umbaumaßnahmen, Speicher (Strom und Warmwasser), wahnsinnige Umbaumaßnahmen, etc. ) und das ganze Hauskonzept darauf ausgelegt.
Das ist sehr schlecht, möglicherweise wäre jedoch ein späterer Umstieg auf eine andere KWK Anlage z.B. Senertec Dachs möglich.
Als Merksatz kann ich nur immer wieder sagen, dass Brennstoffzellen an Wasserstoffnetz gut funktionieren. Solange kein Wasserstoffnetz zur Verfügung steht, sollte man auch keine Brennstoffzelle einsetzen!
Damit sollte sich doch etwas in abgespeckter Version (Service, ggf. Wartung) realisieren lassen? Ich kenne mich betriebswirtschaftlich nicht aus (Verein, uG, GmbH oder sonstiges) , ich kenne auch nicht die Einkaufspreise der Stacks oder von anderem Zubehör.
Wer als Firma eine Wartung an "einem toten Pferd" macht ist was auch immer vereinbart wird, in der gesetzlichen Haftung.
Das wird sicherlich niemand machen.