SolydEra GmbH Insolvenzantrag (SolidPower BlueGen)

  • Für die betroffenen wäre es wohl sinnvoll die Mail des Herstellers an die KfW weiterzuleiten.


    Als Betreiber und Förderungsempfänger hat man sich verpflichtet die Anlage 10 Jahre zu betreiben.

    Die KfW behält sich vor die Förderung anteilig zurückzuverlangen.

    Kann ich mir bei einer Insolvenz des Herstellers zwar nicht vorstellen, aber grundsätzlich ist der

    Betreiber der Brennstoffzelle Vertragspartner der KfW, weshalb ich ein Inkenntnissetzen der KfW über die

    Insolvenz (eures) Vertragspartner als wichtig erachte.


    aus den Bedingungen des KfW Programms 433

    Nutzungsdauer, Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussempfängers
    Das geförderte Brennstoffzellensystem ist mindestens zehn Jahre ab Zusage der Förderung
    zweckentsprechend zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Veräußerung eines geförderten
    Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit der Erwerber auf die Förderung, die Nutzungspflicht und
    das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach § 46 und § 57 GEG
    hinzuweisen. Die Pflichten nach Nummer 7.1 und 9.7 der Richtlinie gehen im Rahmen des Kaufvertrags
    auf den Erwerber über. Wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel eine Nutzungsänderung,
    Außerbetriebnahme des Brennstoffzellensystems oder ein Abriss eines geförderten Gebäudes, sind der
    innerhalb der 10 Jahre ab Zuschusszusage der KfW anzuzeigen. Die KfW ist in diesen Fällen berechtigt,
    die Förderung anteilig zurückzufordern.
    Bis 10 Jahre nach Zuschusszusage sind aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen:
    • Die Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen (in der Regel Kontoauszüge)
    (Die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen
    und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Diese sind unbar zu begleichen.)
    • Das Datenblatt des Herstellers, welches den Gesamtwirkungsgrad und den elektrischen
    Wirkungsgrad der Brennstoffzelle ausweist
    • Die Vollwartungsverträge

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Die Grünen sind schuld und das böse LPG... Mal ernsthaft, Leute:


    - ohne die aberwitzige Förderung von >12.000 Euro aus STEUERGELD hätte niemand die Kisten gekauft


    - Solidpower war seit Jahren gigantisch defizitär, der Vollwarter war ruinös billig. Es wurden im Jahr etwa 300 Anlagen verkauft, schaut Euch mal Eure Seriennummern an....

    Auszug aus der Bilanz, im Bundesanzeiger für jeden ersichtlich:

    Diese Verluste hat der Laden gemacht:

    2015: 3,25 Mio

    2016: 6 Mio

    2017: 9,9 Mio

    2018: 10,4 Mio

    2019: 10,9 Mio

    Also runde 40 Millionen verbrannt in 5 Jahren, trotz der Förderung hat kaum einer die Dinger gekauft...


    Fast vergessen: So ungefähr 10 Geschäftsführer hatten die in den letzten Jahren auch, nie ein gutes Zeichen.

    Da haben die Grünen nullkommanix mit zu tun.


    Der nächste, der über den Jordan gehen wird, wird RMB sein, wenn Yanmar nicht mehr an den Markt in D glaubt und nix mehr reinbuttert. RMB hat im GJ 20/21 1,8 Mio Verlust gemacht, 21/22 dann immerhin wieder 200.000 Gewinn. Könnte man denken, wären da nicht die 500.000, die Yanmar in 21/22 reingepackt hat, in Summe schuldet RMB Yanmar 4,7 Mio Euro und ist bei einem Eigenkapital von 2,4 Mio Euro sofort pleite, wenn die Japaner ihr Geld sehen wollen.


    Unterschied:

    Einen neoTower kriegt man selber repariert oder man findet einen, der den reparieren kann.


    Beim BlueGen ist leider der Ofen aus, da kann keiner was machen, das Geld ist weg.

  • Entwurf eine Mail, noch nicht gesendet:


    22 kWp Anlage
    2x STP 9000TL-20
    1x SB 4000TL-21
    3x SI 6.0h-11 mit Power-Rack-110 und 106kWh (20x 5,3kWh Tesla Module)
    Seit dem 09.03.17 ergänzt mit dem BlueGEN :thumbup:

    XPENG G6 Performance

  • Kannst ja mal so abschicken, ich habe aber eher die Befürchtung daß du keine Antworten, oder zumindest keine richtigen bekommen wirst.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ein größeres Risiko würde ich darin sehen, wenn das Finanzamt mein Stromerzeugungsunternehmen nun zur "Liebhaberei" deklassifiziert, vgl.


    Finanzamt und Liebhaberei von BHKW sowie Brennstoffzellen


    Dann könnten ggf. bereits gezahlte Umsatzsteuer-Rückerstattungen einkassiert werden. Ich habe die SolydEra-Mail vorsorglich meinem Steuerberater zur Kenntnis weitergeleitet,

    Auch wenn das hier nur ein Nebenaspekt ist: Die Frage der Liebhaberei betrifft ausschließlich die Einkommensteuer und hat mit der Umsatzsteuer absolut nichts zu tun. Die einkommensteuerliche Einstufung als Liebhaberei ändert nichts an den Umsätzen. Daher bewirkt eine Einstufung als Liebhaberei keine "Änderung der maßgebenden Verhältnisse" im Sinne von § 15a UStG. Ein "Einkassieren" erstatteter Vorsteuer ist somit nicht zu befürchten. Und wenn nunmehr trotz VoWa für Serviceleistungen gezahlt werden muss, ist die in diesen Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer weiterhin als Vorsteuer abziehbar.


    Nur ein kleiner Trost, aber immerhin...

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel eine Nutzungsänderung,
    Außerbetriebnahme des Brennstoffzellensystems oder ein Abriss eines geförderten Gebäudes, sind der
    innerhalb der 10 Jahre ab Zuschusszusage der KfW anzuzeigen.

    Ich hoffe, dass mit der Art der Außerbetriebnahme mehr in die Richtung einer Art von "Endverbraucher" geht, die die Anlage einfach beschalten wollen, nicht mehr haben wollen, was anderes wollen... was auch immer, obwohl die Anlage noch keine 10 Jahre alt und voll funktionstüchtig ist. Nicht wie in diesem Fall, wo der Verbraucher was gefördert bekommen hat und es ihm von Seiten des Herstellers / Vertragspartners unmöglich gemacht wird, die Anlage weiter zu betreiben. Kurzum, das man jetzt nicht noch dem geschädigten Endverbraucher von Seiter der Förderbank noch eine reinwirkt und Anteilig die Fördermittel zurück verlangt, für einen Verstoß gegen die Richtlinien der Förderung, welche der Bezieher der Förderung nicht beeinflussen kann.

  • Es steht ja eindeutig dabei, die KfW KANN die Förderung zurückverlangen,

    von daher könnte ich mir in so einem Fall schon vorstellen daß es da Verhandlungsmöglichkeit gibt.

    Aber wer weiß, vermutlich wird man rechtlich auch keine Chance haben wenn die KfW die Förderung zurückverlangt,

    weil die Anlage defacto außer Betrieb gehen wird (oder bereits ist) und man gegen die Förderbedingungen verstoßen hat.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • vermutlich wird man rechtlich auch keine Chance haben wenn die KfW die Förderung zurückverlangt

    Sehe ich auch so. Ob es da für den Fall eines Service- Ausfalls wegen Insolvenz oder vergleichbarer Umstände, für die der Betreiber nichts kann (Beispiel Haus brennt ab) eine Billigkeitsregelung gibt, wird man sehen müssen, aber ich würde mir da nur eingeschränkt Hoffnungen machen. In den Förderbedingungen steht jedenfalls nichts davon, dass die KfW zur (anteiligen) Rückforderung nur dann berechtigt sei, wenn der Betreiber für einen Ausfall verantwortlich gemacht werden kann.


    Wichtig ist dabei aber das Wort "anteilig". Wenn beispielsweise ein Gerät sieben Jahre betrieben wurde und dann wegen eines defekten Stacks stilllgelegt werden muss, stehen nur 30% des Förderbetrags im Feuer. Dementsprechend ist es sinnvoll, das Gerät so lange es geht formal in Betrieb zu halten: Für notwendigen Service notfalls zahlen, und wenn beim Service gar nichts mehr geht das Gerät wenn möglich auch mit stark verminderter Leistung noch weiter betreiben. So lang ein defekter Stack auch nur zehn Watt produziert, ist das Gerät "in Betrieb" und man muss der KfW nichts melden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • So lang ein defekter Stack auch nur zehn Watt produziert, ist das Gerät "in Betrieb" und man muss der KfW nichts melden.

    Das stimmt nicht, das Gerät muss bestimmungsgemäß betrieben werden, ein Pseudobetrieb ist Betrug.

    Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, der Betreiber ist verpflichtig unverzüglich der Kfw zu melden, wenn das Gerät nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird.

  • Und wo ist dann die Grenze zwischen "bestimmungsgemäßer" und "nicht mehr bestimmungsgemäßer" Nutzung? 1,499 kW(el)? 0,75 kW(el)? 0,5 kW(el)? Oder was sonst? Und ist die Wärmeerzeugung (die ja auch "bestimmungsgemäß genutzt" wird) da mit einzubeziehen, und ggf. wie?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Und wo ist dann die Grenze zwischen "bestimmungsgemäßer" und "nicht mehr bestimmungsgemäßer" Nutzung?

    Das ist z.B. hier unter 1. Betriebsvorgänge, für die die Anlage bei funktionsfähigem Zustand der Systeme (ungestörter Zustand) bestimmt und geeignet ist (Normalbetrieb) beim Bundesamt, darauf wird Bezug genommen. Kenne jemanden wo dies aufgefallen, kontrolliert und bestraft wurde.


    Anders gesagt, ein defektes Gerät ist sobald es defekt ist ( also keine Nennleistung mehr bringt ) kein bestimmungsgemäßer Gebrauch mehr.


    Ist nur eine Info von mir und wir raten sich daran zu halten.

    Muss aber jeder selber wissen und mit möglichen Folgen dann leben.

  • Danke für den Link.


    Demnach ist "bestimmungsgemäßer Betrieb" aber auch:

    Zitat

    2. Betriebsvorgänge, die bei Fehlfunktion von Anlagenteilen oder Systemen (gestörter Zustand) ablaufen, soweit hierbei einer Fortführung des Betriebs sicherheitstechnische Gründe nicht entgegenstehen (anomaler Betrieb);

    Solange also das Ding überhaupt noch irgendwie funktioniert und keine Sicherheitsbedenken bestehen, liegt ebenfalls "bestimmungsgemäßer Betrieb" vor.


    Ansonsten müsste man jedesmal eine Meldung abgeben, wenn z.B. wegen eines Defektes die Leistung reduziert ist. Das ist bei unserem BHKW schon ein paarmal vorgekommen und scheint bei Brennstoffzellen (wenn man den Meldungen hier im Forum folgt) von Zeit zu Zeit schon fast üblich zu sein.


    Also vielleicht gibt es noch andere Definitionen oder Vorschriften dazu, die ich nicht kenne. Aber der Wortlaut dieser Vorschrift gibt den Tatbestand des "Betrugs" (für den Fall, dass eine BZ wegen eines Defektes nur noch in Teillast läuft und keine Meldung erfolgt) jedenfalls nicht her.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Präzisierung

  • Liebe Bluegen Besitzer,

    vielleicht sollten wir uns zusammentun und möglicherweise mit dem Geld der sonst fälligen Wartungspauschale etwas auf die Beine stellen, ist im Moment nur eine fixe Idee, aber vielleicht hat einer von euch weitergehende Ideen. Für mich ist das ein absolutes Desaster! Ich habe ca 70000 Euro Kredit dafür aufgenommen (Umbaumaßnahmen, Speicher (Strom und Warmwasser), wahnsinnige Umbaumaßnahmen, etc. ) und das ganze Hauskonzept darauf ausgelegt.

    So wie ich das gelesen habe ist Deutschland eine Niederlassung.


    Wenn pro Jahr ca 300 Anlagen verkauft wurden sind das insgesamt über 5 Jahre 1500 Anlagen


    700 (Wartungspauschale) x 300 (Anlagen) x 5 (geschätzt ca 5 Jahre) = 1.050.000 Euro pro Jahr


    Damit sollte sich doch etwas in abgespeckter Version (Service, ggf. Wartung) realisieren lassen? Ich kenne mich betriebswirtschaftlich nicht aus (Verein, uG, GmbH oder sonstiges) , ich kenne auch nicht die Einkaufspreise der Stacks oder von anderem Zubehör.


    Dafür mangelt es mir nicht an Visionen....

  • Vorhin ist übrigens die korrigierte Preisliste gekommen, diesmal mit Preisen.


    Wir haben unsere BG bereits seit 2014 in Betrieb und sind somit nicht so hart betroffen, wie jemand der erst vor 1 o. 2 Jahren eingestiegen ist.


    Die Frage ist wirklich, wie es weitergehen könnte.

    Das demnächst der Letzte in Heinsberg das Licht ausmacht und die Anlagen sich selbst überlassen werden, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

    Und die Option zur "Selbstwartung" sehe ich auch nicht.

    Bin ja eigentlich Optimist aber befürchte, dass wir bald informiert werden, dass am Tag X unsere Anlagen abgeschaltet werden.