EuGH: Industrieausnahmen von der EEG-Umlage sind keine Subvention
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine staatliche Beihilfe ist und Ausnahmen von der EEG-Umlage für Großverbraucher sowie Eigenversorger keine durch die EU-Kommission genehmigungspflichtige Subvention darstellen. Auswirkungen hat diese Entscheidung auch auf Blockheizkraftwerke, die nach dem KWK-Gesetz betrieben werden. Bisher hatte die EU-Kommission mit Verweis auf das Beihilferecht auf eine Belastung von KWK-Eigenstromversorgungskonzepten mit der EEG-Umlage bestanden – dies dürfte zukünftig nicht mehr zulässig sein.
Louis-F. Stahl
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