also nochmal ein Auszug aus §18
ZitatDieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.
und das ist das Ding,
warum die Netzbetreiber sich immer das günstiger Aussuchen
...falls da aber evt. die BNA anderer Auffassung ist (z.B. dass Umspann halt wäre) dann gerne was schriftliches und gleich rabatz machen...
obwohl, manchmal gäbne es ja bei Umspann weniger
hach,
allet nicht so eenfach