Vermiedene Netznutzungsentgelte

  • also nochmal ein Auszug aus §18

    Zitat

    Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.


    und das ist das Ding,
    warum die Netzbetreiber sich immer das günstiger Aussuchen
    ...falls da aber evt. die BNA anderer Auffassung ist (z.B. dass Umspann halt wäre) dann gerne was schriftliches und gleich rabatz machen...
    obwohl, manchmal gäbne es ja bei Umspann weniger


    hach,
    allet nicht so eenfach

  • @ fire, der § 18 ist mir so auch bekannt. Der nette Herr Herr von der BNA meinte aber, zwischen Niederspannung und Mittelspannung gibt es noch die vorgelagerte Umspannungsebene, also der Niederspannung ist nicht unmittelbar die Mittelspannung vorgelagert. Es könnte höchstens bei sehr kleinen Energiebersorgern sein, dass die zwischen Niederspannung und Mittelspannung keine vorgelagerte Umspannebene haben. Das müßten die dann aber im Einzelfall nachweisen können. Aber langes Gerede kurzer Sinn, ich werde morgen bei der BNA nachhaken und eine schriftliche Antwort verlangen. Dann wissen wir vielleicht in 4-8 Wochen :sleeping: mehr.

  • Mich trifft der Schlag, habe eben die Antwort von meinem zuständigen EVU gelesen. Die haben das wirklich akzeptiert und mir noch ein paar Euronen mehr überwiesen. Ist nicht die Welt, geht mir aber ums Prinzip. Hier die Antwort zum nachlesen; Sehr geehrter Herr ...., wir haben den Sachverhalt in unserem Hause nochmals geprüft. Sie, als dezentraler Einspeiser in der Niederspannung, haben Anrecht auf vNNE der Umspannebene MS/NS. Wir haben eine Gutschrift über den Differenzbetrag von 8,58 € erstellt. Diese wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Die Auszahlung erfolgt auf das uns bekannte Konto. Wir möchten uns nochmals für den Hinweis bedanken und verbleiben mit freundlichen Grüßen EVI GmbH. Na wer sagt´s denn, es klappt doch wenn man will.

  • Hallo, :sehrgut: ,


    Kannst du bitte dein schreiben an das EVU auch hier einstellen, denn das sollte ja als Mustertext vielen helfen können. Wichtig wäre natürlich auch nochmal die mündliche Aussage in Schriftform zu bekommen....



    :applaus::applaus::applaus:

  • @ Haubär, hier der Text von meinem Anschreiben an das EVU in Bezug auf die Antwort der BNA. Sehr geehrter Herr....., inzwischen habe ich eine Auskunft von der BNA in Bonn in Bezug auf die Abrechnung der vNNE gem. § 18 StromNEV erhalten. Die Aussage der Bundesnetzagentur lautet wie folgt; Gemäß § 18 StromNEV sind die vNNE nach der vorgelagerten Netzebene, in welche der erzeugte Strom eingespeist wird ( das BHKW speist in die Niederspannungsebene ein ) abzurechnen. Die der Niederspannungsebene vorgelagerte Spannungsebene ist aber die vorgelagerte Umspannungsebene und nicht die Mittelspannungsebene. Daher sind die vNNE nach der vorgelagerten Umspannungsebene abzurechnen. Rein logisch müßte die Vergütung für diese Ebene dann irgendwo zwischen Niederspannungs- und Mittelspannungsebene liegen. Sollten Sie noch Fragen an die BNA in Bonn haben, können Sie sich an Herrn Dressel, Tel. 0228-145884, wenden. In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleibe ich MfG ..... . Soweit mein Anschreiben. Die Antwort des EVU hatte ich ja schon hier eingestellt.

  • In Bezug auf die Graphik vNNE würde mich mal interessieren, welche Netzebene und in welchem Bereich Betriebsstunden ( 2.500 h/a ) die Mitglieder dieses Forums abgerechnet bekommen haben, die in der Graphik vNNE von 1,9 bis 2,09 Cent/kwh gemeldet haben. :?: Die enormen Unterschiede in der Graphik beweisen aber auch, dass hier bei den EVU´s teilweise gut Geld damit verdient werden kann. Meine Vorschlag zu der Graphik wäre vielleicht noch eine Unterteilung in b2.500 h/a, da zumindest bei meinem EVU die Preisunterschiede für mehr oder weniger 2.500 h/a enorm sind.

  • Die Vergütung entsprechend der Vergütungsebene Umspannung MS/NS beträgt nunmehr bei meinen EVU 0,84 Cent/kwh. ||_


    In Frankfurt ist aber nicht mehr die ovag zuständig - oder? Denn in meiner Preisliste kann ich diese Zahl nicht finden.


    Im Bereich der ovag gibt es das angehängte Preisblatt für die Netznutzung. Hier wird unterschieden zwischen 'Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung' und 'Netznutzung im Niederspannungsnetz ohne ¼-h-Leistungsmessung (zur Zeit synthetisches Verfahren bei Kunden bis max. 100.000 kWh/a)'


    Warum werden denn hier bei der Berechnung der vNNE bei mir als Einspeiser, bei dem keine 1/4h-Lastgangmessung gemacht wird, die Netzpreise für 'Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung' zu Grunde gelegt?


    Hmmm...


    André

  • Hallo zusammen



    Heist es der EVU entscheidet selber was er zahlen möchte.
    die preise von meine EVU . ich habe den kleinsten betrag bekommen.

    Ich werde morgen anrufen und fragen. warum ich nicht nur im Niederspannung oder mittelspannung höhe stehe.
    Frage. wird so etwas im vertrag erwähnt, wenn ja müsste ich mal meine vertrag anschauen.
    Gruß
    Mustermann

  • @ doc-joachim, also mein BHKW steht in Thüringen, ich wohne nur in Frankfurt. Bei dem für mich dort in Thüringen zuständigem EVU gibt es auch nur ein Preisblatt mit Lastgangmessung. Auch bei mir erfolgt keine Lastgangmessung, da die Erfassung von Einspeisung über einen altertümlichen Ferrarriszähler erfolgt. Aber da halte ich selber mal den Ball flach, damit die nicht noch auf die Idee kommen und mir irgendwelchen Blindstrom in Rechnung stellen oder vielleicht noch Reservenetzkapazitäten bei Ausfall der Eigenerzeugung berechnen wollen. @ Mustermann, also das Zitat von fire kenn ich auch, ist aber so nicht richtig. Die EVU´s können sich die Vergütung nicht einfach aussuchen. :rtfm: Ich hatte das aber in einem Beitrag vor ein paar Tagen schon mal dargelegt. Gemäß dem von Dir eingestellten Preisblatt ist auch bei Dir die der NS-Ebene vorgelagerte Ebene die Umspannebene MS/NS. Nur leider zahlt Dein EVU genau für diese Ebene das wenigste Geld. Hier wäre lediglich noch zu unterscheiden, ob es mehr oder weniger als 2.500 Benutzungsstunden sind. Wenn sie Dir aber die MS-Ebene vergüten, dann würde ich da überhaupt nicht meckern, denn da gibts ja ein bißchen mehr Geld.

  • Hallo zusammen,


    ich habe Heute die Abrechnung meiner Stadtwerke bekommen, und mir wurden 0,60 Cent / kWh vergütet. Damit liege ich laut unserer Auswertung ja nicht schlecht, aber eben nur im unteren Mittelfeld. :-)_:-)


    Können die Energieversorger diesen Betrag eigentlich selber Willkürlich festlegen, oder gibt es dafür Regeln?

    Grüße Theodor :hutab:


    (x) <----- hier Nagel einschlagen für einen neuen Monitor

  • @ Tewego, ja ist leider so. Wie jedes andere Unternehmen auch, kalkuliert jedes EVU seine eigenen Preise. Im § 18 StromNEV ist lediglich festgelegt, nach welcher Spannungs- bzw. Umspannungsebene abzurechnen ist. :rtfm:

  • Na ich denke mal so ganz ins Blaue hinein werden die nicht kalkulieren dürfen.
    Eine belastbare Unterlage wird da sein.
    Ich hab ja schon vorher geschrieben das ich mit den genannten Zahlen nicht klar komme aus denen der Wert erechnet wird.


    Diese zahlen müsste eurer Netzbetreiber ja auch haben, evtl. dann den mal fragen wie sich das daraus berechnet.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hab bei uns nochmal nachgeharkt, nee alles richtig so und sie könnten das verstehen, das mich das ärgert, aber laut berechnung kommt da eben nur das raus und pech.