SolydEra GmbH Insolvenzantrag (SolidPower BlueGen)

  • Hallo . Kambis Asari


    Bis letzten Freitag hat bei mir alles, noch zur vollsten Zufriedenheit geklappt !!

    Dan n anscheinend bei Solydera SAP lange Weile gehabt und hat meine Anlage mit der Leistung 800 watt " "zementiert "

    hat hier jemand eine erreichbare Kontaktadresse , der das wieder rückgängig machen kann

    Bei Solitera Schweiz wurde mir gesagt das ein Herr Guido Kroll das könne ?

    bei googel fand ich auch eine Telefonnummer in Heinsberg.

    Da geht aber keine,r rann ? Ist sicher schon in Italien ?

    A uf viele viele ,E mails antwortet keiner?

    weiß hier, jemand der helfen könnte ????

    Gruß

    Hartmut

  • Bisher keine Macke oder Störung . Bin 100% ZUFRIEDEN . Motor Fabrikat Yanmar , fährt nur mit 1000 U/ dr . Sehr leise .

    M.m . kann jeder der einmal an seinem Auto einen Ölwechsel oder die Ventile eingestellt hat , kann diese Wartungsarbeiten durchführen .

    Allerdings auf keinen Fall an den gasführen Leitungen und der Elektrik .

    ....kann ich nur bestätigen, betreibe seit 9. April 2018 einen NeoTower 2.6, bis jetzt 35.305 BH, 1315 Starts, Strom 80.777 kWh, völlig problemlos und störungsfrei. Kann das Produkt uneingeschränkt empfehlen.....Insbesondere sehr guter Service und after sales Service.....jederzeit wieder...kein Vergleich zu Senertec........den hatte ich von 2007 bis 2017 .....keine guten Erfahrungen.....

  • Hallo,

    jetzt hat es mich auch erwischt.

    Seit dem 10.12. 23 hat sich mein Anlage auf 800 Watt von selber runtergeregelt. und kann nicht mehr manuell geregelt werden.

    D a das für mich sehr unbefriedigend ist ,habe ich intensiv versucht irgend wie mit Solitera in Kontakt zu treten

    Und Siehe da Vorgestern rief mich ei n netter Mitarbeiter, der anscheinen in Heinsberg sitz,t aber, über Italien

    die Überwachung der Anlagen bewerkstelligt

    In meinem Fall ist eine Wartung möglich .

    aber wann ??

    Die Wartung ist fast 2 Jahre überfällig und von der letzten Wartung weiß ich daß, die Wasserfilter dringend getauscht werden mussten

    dann sol l evtl, alles wieder laufen ?

    Ich bekomme vorher einen Kosten Voranschlag !

    Es ist anscheinend so , daß tatsächlich die Ursache der Insolvents ,der Abbruch der Förderung ist ?

    So wie mir bestätigt wurde ,wird über die wieder Einführung, der Förderung beraten ?

    Ich bin an sich , überhaupt kein Freund von Förderungen.

    Aber ich lebe jetzt in der Hoffnung daß evtl, mindestens der Erhalt unser Anlagen da durch wieder hergestellt

    wird??

    Gruß

    Hartmut


    Meine Frage lautet: Hat jemand schon gegen SolydEra Anwaltrechtliches unternommen?

    Hat jemand seine Ansprüche beim Isolenzverwalter angemeldet?

    Ja , hab ich hab aber noch keine Bestätigung bekommen!

    Wurde gester gerade gewar, daß schon ein Gläubigerversammlun g war

    Ist jemand eingeladen worden ?

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hartmut49 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es ist anscheinend so , daß tatsächlich die Ursache der Insolvents ,der Abbruch der Förderung ist ?

    Nein, der Abbruch der Förderung war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Die eigentliche Ursache für die Insolvenz war die Tatsache, dass die Technologie der Hochtemperatur-Brennstoffzelle – wie sich nunmehr gezeigt hat – nicht standfest genug ist um auf die Dauer wirtschaftlich betrieben werden zu können. Die hohen Kosten für Garantieleistungen bzw. für die Erfüllung der Vollwartungsverträge haben Gewinne und Cash Flow aufgezehrt, und mit dem Ende der Förderung kam dann kein frisches Geld mehr herein um diesen Mittelabfluss auszugleichen.

    So wie mir bestätigt wurde ,wird über die wieder Einführung, der Förderung beraten ?

    Das halte ich für extrem unwahrscheinlich. Derzeit werden ja unter dem Druck fehlender Haushaltsmittel sogar aktuelle Förderprogramme eingefroren oder abgeschafft. Unter diesen Umständen kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein bereits Ende letzten Jahres planmäßig ausgelaufenes Förderprogramm wieder belebt.

    Ich bin an sich , überhaupt kein Freund von Förderungen.

    Aber ich lebe jetzt in der Hoffnung daß evtl, mindestens der Erhalt unser Anlagen da durch wieder hergestellt

    wird??

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber dass es (über die ja weiter geltenden KWK-Zulagen hinaus) irgendeine neue Förderung für Brennstoffzellen geben sollte, und (selbst wenn es sie gäbe) dadurch das – schon aus technischen Gründen wackelige – Geschäftssystem von SolydEra wieder auf die Beine kommen könnte, ist jedenfalls so unwahrscheinlich, dass man darauf keine Strategie aufbauen sollte. Ich würde deshalb Überlegungen zum Weiterbetrieb (oder Nicht-Weiterbetrieb) der BG15 auf die Annahme gründen, dass es bei der Insolvenz bleibt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • So wie mir bestätigt wurde ,wird über die wieder Einführung, der Förderung beraten ?

    Vielleicht sollten wir mal etwas realistisch werden. Die BSZ ist ein 100% fossil betriebenes Gaskraftwerk mit rund 50% elektrischem Wirkungsgrad und damit schlechter als moderne Gasturbinen. Die uns in der APP vorgerechnete CO2-Einsparung gegenüber dem allgemeinen Strommix wird mit jedem neu stillgelegten Kohlekraftwerk schlechter. Weshalb sollte sowas wieder gefördert werden?

  • Sollte jemand in 2018 seinen Bluegen installiert bekommen haben, dann muss er sich beeilen, wenn er Gewährleistung beim Installateur geltend machen will.

    Am 31.12.23 läuft die Verjährung ab, und für eine Rückabwicklung muss vorher 2x vergeblich Nachbesserung angemahnt worden sein.

    Das habe ich von meinem Anwalt.

    Da bei mir die Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechtschutzversicherung Deckungszusage erteilt hat, geht nächste Woche die Klage auf Rückabwicklung ans Gericht.

  • Kann jemand, der hier im Form die Rückabwicklung des Bluegen-Kaufs betreibt, bitte genauer erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage er überzeugt ist, Erfolg zu haben.


    Mein Anwalt sagte mir nach erster Durchsicht der Buderus-Garantie sowie des Auftrages und der AGB des Installateurs, dass nur eine Mängelfreiheit bei Auslieferung und Inbetriebnahme der Brennstoffzelle zugesichert wird. Falls jedoch während des Betriebs die Funktion durch ausbleibende Wartung beeinträchtigt wird, ist weder der Hersteller noch der Installateur in der Pflicht, da ja auch mit keinem von beiden ein Wartungsvertrag besteht.


    Unglückliche Wortwahl: Kann die Moderation bitte noch im letzten Satz "der Hersteller" durch "Buderus" ersetzen. Denn der Hersteller Solydera ist nicht gemeint. Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von MPR mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • auch mit keinem von beiden ein Wartungsvertrag besteht.

    Selbst wenn ein Wartungsvertrag mit z.B. dem Handwerker bestehen würde, kann dieser den Wartungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der wichtige Grund wäre die Insolvenz des Herstellers, der ja keine Ersatzteile mehr liefern kann.


    Sofern dann durch Verschleiß das Gerät ausfällt, steht der Betreiber dumm da, nicht der Handwerker. Der würde nur dumm dastehen, wenn ein Gewährleistungsmangel vorhanden wäre, den er Reparieren müsste, er jedoch keine Ersatzteile für die Nachbesserung ( also Beseitigung des Gewährleistungsmangel ) bekommen würde.

  • Sofern dann durch Verschleiß das Gerät ausfällt, steht der Betreiber dumm da, nicht der Handwerker.

    Wobei mir die Fälle hier etwas anders gelagert scheinen: Es wurden Wartungsverträge abgeschossen die Solydera aber schleifen lässt weil sie kein (Wartungs-) Material zum Tausch haben. Und die Verträge wurden ihrerseits nicht (rechtzeitig?) gekündigt.


    Etliche der Ausfälle hier treten nicht auf weil die Betreiber keine Wartung anstoßen sondern weil Solydera sie schlicht nicht macht. Der (unnötige) Verschleiß und die Ausfälle gehen doch dann wieder auf die Kappe von Solydera!?

  • Ein Nullsummenspiel. Solange die Anlage läuft und das in der Gewährleistungsfrist, bleibt alles ok. Steht die Anlage innerhalb der Gewährleistungspflicht: zweimal Aufforderung mit Fristsetzung zur Nachbesserung. Aufgrund von Mangel an Ersatzteilen (sehr wahrscheinlich) nicht machbar/durchführbar. Also wird auf Hersteller Gewährleistung verwiesen. Da Hersteller nicht mehr existent, könnte nur gegen Betriebsnachfolger eingefordert werden. Das ist die italienische Gesellschaft nicht. Also Betriebsnachfolger auch nicht existent. Erfolg gleich null. Es sei denn jemand hat die Zeit und die Nerven diese Energie rein zu stecken.

    Life is a bitch…..

  • . . . sondern weil Solydera sie schlicht nicht macht.

    Das ist der Knackpunkt in diesem unfairen Spiel. Wie Du sagst, hat Solydera an dem Dilema schuld. Aber eben nur die GmbH, die "untergegangen" ist. Die Tatsache, dass es noch andere Solyderas gibt besagt nicht, dass die hier juristisch haften.


    Wie der Dachsfan und mehrere andere schon mehrfach dargestellt haben: Wenn man nachweisen kann, dass das Gerät bei der Übergabe fehlerhaft war, dann haftet der Installateur. Aber nur dann. Die Tatsache, dass die Geräte ausfallen wie Papierflieger besagt nicht, dass sie bei der Übergabe schon defekt waren. Im Gegenteil: Da so viele "am Verschleiß" sterben, wird es besonders schwierig, später einen speziellen Defekt des konkreten Gerätes bei Übergabe nachzuweisen.


    Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, kann man das Spiel treiben, damit der Anwalt was verdienen kann. Wenn die RSV nicht zahlt, würde ich die Finger davon lassen.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Also wird auf Hersteller Gewährleistung verwiesen.

    Es gibt keine "Hersteller Gewährleistung" ........ Wenn vom Hersteller was kommt dann eine freiwillige Garantie niemals Gewährleistung. Es sei denn Du hast direkt beim Hersteller gekauft, denn Gewährleistung gibt Dir ausschließlich Dein direkter Handelspartner in der Regle z.B. ein Handwerker.


    Da Hersteller nicht mehr existent, könnte nur gegen Betriebsnachfolger eingefordert werden.

    Wenn eine Gmbh Pleite ist, dann ist sie Pleite. Auch wenn eine andere Firma z.B. das Material der Firma und die Kundneadressen usw aufkauft haftet sie den Kunden der Pleitefirma gegenüber selbstverständlich NICHT.


    Steht die Anlage innerhalb der Gewährleistungspflicht: zweimal Aufforderung mit Fristsetzung zur Nachbesserung.

    Da muss man gucken, ob es sich um wesentliche Mängel handelt, kleinere Mängel berechtigen lt. BGH nicht zur Rückgabe / Rückabwicklung. Wenn zum Beispiel ein Gasdruckregler ausgefallen ist und dieser dann nochmals ausfällt kann man nicht die komplette Heizung / das BHKW zurück geben.

  • Wenn eine Gmbh Pleite ist, dann ist sie Pleite. Auch wenn eine andere Firma z.B. das Material der Firma und die Kundneadressen usw aufkauft haftet sie den Kunden der Pleitefirma gegenüber selbstverständlich NICHT.

    Da kommt es darauf an, ob die "neue" Firma den Geschäftsbetrieb als solchen übernimmt und damit Rechtsnachfolger wird. Es gibt ja Insolvenzen, bei denen der eigentliche Geschäftsbetrieb gut läuft, aber die Schuldenlast die Firma erdrückt. Ich kenne mehrere Firmen, die vom Insolvenzverwalter "entschuldet" und dann profitabel weiter betrieben wurden. Eine solche Firma müsste zu ihren Verträgen und Verpflichtungen auch nach der Insolvent stehen.


    Das ist aber hier nicht der Fall. Hier war wohl der Geschäftsbetrieb massiv defizitär, da würde niemand feiwillig einen Rechtsnachfolger machen, zumal hier ja auch keine werthaltige IP (intelectual property wie Patente und sowas) enthalten sein dürfte.

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  • Eine solche Firma müsste zu ihren Verträgen und Verpflichtungen auch nach der Insolvent stehen.

    Jetzt mal ganz ehrlich, wovon träumst Du ?

    In unzähligen beiträgen wurde in diesem Thread umfassend dargelegt, warum ohne Förderung die Gasberiebene Brennstoffzelle nicht Marktfähig ist. Es gibt nicht die geringste Change das irgend jemand das weiterführt in Deutschland.


    Das ist aber hier nicht der Fall. Hier war wohl der Geschäftsbetrieb massiv defizitär, da würde niemand feiwillig einen Rechtsnachfolger machen,

    Schreibst Du ja auch selbst.

    Wir sprechen nur von dieser Firma die kleine Brennstoffzellen in Deutschland im Markt hat. Das Geschäft ist leider tot.

    Schade um das Geld das der Staat und die Betreiber ( gern auch in umgekehrter Reihenfolge ) in das Projekt gesteckt haben.