Dachsfan:
Ich sehe das zwar wie Du, hoffe jedoch das eine Geringfügigkeitsgrenze gesetzt wird, denn das nun jeder Kleinanlagenbetreiber sich darum kümmern muss, dass wäre Wahnsinn.
Deine Worte in Gottes Ohr......
Für kleine Privatvermieter ist das alles nicht mehr umsetzbar, Hinzu kommt dass zum 1.01.23 die CO2 Abgabe anteilig aufgeschlüsselt werden muss, welcher Anteil auf die Stromversorgung und welcher Anteil auf die Wärmeversorgung entfällt. Hierzu gibt es schon eine entsprechende Verordnungen.... Ich werde auch erstmal die Füße still halten! Beste Grüße Bernd