Beiträge von MPR

    Kann jemand, der hier im Form die Rückabwicklung des Bluegen-Kaufs betreibt, bitte genauer erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage er überzeugt ist, Erfolg zu haben.


    Mein Anwalt sagte mir nach erster Durchsicht der Buderus-Garantie sowie des Auftrages und der AGB des Installateurs, dass nur eine Mängelfreiheit bei Auslieferung und Inbetriebnahme der Brennstoffzelle zugesichert wird. Falls jedoch während des Betriebs die Funktion durch ausbleibende Wartung beeinträchtigt wird, ist weder der Hersteller noch der Installateur in der Pflicht, da ja auch mit keinem von beiden ein Wartungsvertrag besteht.


    Unglückliche Wortwahl: Kann die Moderation bitte noch im letzten Satz "der Hersteller" durch "Buderus" ersetzen. Denn der Hersteller Solydera ist nicht gemeint. Danke!

    Vielleicht könnten sich hier auch mal diejenigen melden, bei denen alles gut lief und läuft?

    Oder evtl eine Zufriedenheit abgeben 0 = Schit, 10 = alles bestens

    :?:

    Ich habe die BG15 jetzt genau 2 Jahre (Anlagennummer 36xx) und bin zufrieden. Mein Stack mußte noch nicht getauscht werden, aber 2 mal die Steuerung. Ungeplante Stillstände hatte ich in Summe für 5 Wochen weil Monteure oder Teile nicht verfügbar waren. Der Wirkungsgrad vom Stack ist auf 53,1% gefallen.


    Erreichbarkeit des Service: 7

    Eigeninitiative des Service bei Störungen: 5 ( einmal haben sie sich selbst gemeldet, einmal mußte ich nachfassen)

    Kompetenz der Techniker 8

    Verfügbarkeit der Anlage: 8-9


    Auch wirtschaftlich rechnet es sich für mich einigermaßen (wenn ich richtig gerechnet habe). Ich lade 2 E-Autos (E-UP, vollelektr. und Ford Kuga, hybrid) ab 16 Uhr hintereinander bis 6:30 morgens. Ingesamt etwa 31000 km/a zum Pendeln. Der Ladeanteil der BG15 für die Autos liegt etwa bei 40%. Bei einem Benzinpreis von 1,8 €/L, Strompreis von 32 cent/kWh und Gaspreis von 13 cent/kWh (ohne Grundpreise), spare ich gegenüber dem Benziner rd. 2200 €/a incl. Wärmegutschrift für die Abwärme von rund 800 W. Dazu kommt noch der eingesparte Strombezug für den Haushaltsstrom. Die Eigennutzung des BG15-Stroms betrug in 2022 ca. 60%

    Entscheidend ist am Ende die Differenz von Strom zu Gaspreis und nicht deren absolute Höhe. Je nach Szenario der zukünftigen Preisentwicklung errreiche ich nach meinem Modell ein payback zw. 11 und 18 Jahren. Da würde warscheinlich kein Unternehmen investieren, aber ich sehe das als (m)einen Klimabeitrag an. Ich kann nur hoffen, dass ich keine Horrorstories erleben werde, wie manch anderer hier im Forum

    Grüsse

    Danke!


    Zitat

    Die Förderung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Einbindung erneuerbarer Energien zur Umwandlung der Anlage in eine Gas-Hybridheizung innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme der Gas-Brennwertheizung erfolgt. Die Anforderungen an eine Gas-Hybridheizung (siehe 3.2) müssen dann eingehalten werden.

    Dies regelt nur die Installation der Solarthermie NACH dem BW-Kessel, sie kann aber auch davor installiert werden. Hat mir die Bafa-hotline bestätigt und es gibt im Antrag auch ein Auswahlfeld für einen schon bestehenden Kollektor.

    Guten Tag allerseits,


    Seit ein paar Monaten bin ich stiller Mithörer im Forum und bedanke mich für die vielen hilfreichen Beiträge!


    Im Frühjahr werde ich meinen 25 Jahre alten Gaskessel gegen die Bluegen-Brennstoffzelle+Gas-BW-Kessel tauschen. Seit 2015 habe ich zudem eine 10qm große, Bafa-geförderte Solarthermieanlage auf dem Dach.


    Während die Bafa-Zusage für die Bluegen-Förderung schon vorliegt, sperrt sich die Bafa den BW-Kessel im Zuge des Programmes "renewable ready" (Kombination Gasbrennwerttechnik und Solarthermie) zu fördern.


    Begründung: der Hersteller der Solaranlage ist nicht mehr am Markt und dementsprechend das bei mir verbaute Kollektormodell nicht mehr in der aktuellen Bafa-Liste


    Aus meiner Sicht ist diese Bafa-Entscheidung absurd, denn ich erstelle eine Anlage, die die vom Gesetzgeber beabsichtigte Zielsetzung (CO2-Einsparung durch kombinierte Gasbrennwert-Solar-Einheit) erreicht, werde aber aufgrund von Ereignissen ausserhalb meiner Kontrolle (zwischenzeitliche Insolvenz des Herstellers) benachteiligt.


    Mein Fragen:

    - wie kann man Widerspruch bei der Bafa einlegen (habe dazu nichts im www gefunden)?

    - kennt jemand ähnliche Fälle? Ausgang?

    - kennt jemand Anwälte, die Erfahrungen damit haben?


    Danke für die Hilfe!