Beiträge von EEE

    Wenn der Installateur anzweifelt, dass der Betreiber seine Obliegenheiten aus dem Wartungsvertrag erfüllt hat, dann ist der Betreibner beweispflichtig.

    Die Obliegenheiten u.a. sind gemäß Wartungsvertrag:

    • Durchgängige, störungs- und unterbrechungsfreie Versorgung der BluecEN mit Gas, Wasser und Strom sowie Vorhaltung von Abwasser- und Abgasabführung, 7 Tage/Woche, 24h/Ta8, nach den Spezifikationen gem. dem als Anlage beigefügten Produktdatenblatt,
    • Durchgängige, störungs- und unterbrechungsfreie lnternetverbindung, 7 Tage/Woche, 24hTag, nach den Spezifikationen gem. dem als Anlage beiSefügten Produktdatenblatt

    Solange man die stündlichen Werte (auch bei Ausfallzeit) belegen kann, wird es für den Installateur schwer zu widerlegen, dass der Betreiber seine Pflichten verletzt hat für eine durchgehende Internetanbindung zu sorgen. Auch Unterbrechungen der Strom, Gas oder Wasserversorgung werden im Protokoll festgehalten.

    Guten Morgen in die Runde!

    Ich wollte mal bei denjenigen nachfragen, die den Rechtsweg gegen den Installateur gegangen sind. Habt ihr hierzu ein Update?

    Liebe Grüße!

    Bei mir ist Anfang Juni mündliche Verhandlung.

    Eine wichtige Rolle in der Beweisführung scheint zu spielen, dass man nachweisen kann, dass lückenlos die Fernüberwachung (Internetverbindung) bestanden hat. Denn dies ist eine Voraussetzung des Wartungsvertrages. Deshalb: Komplette Datensatz mit den stündlichen Werten der BSZ runterladen und abspeichern. Gerichte sind ja inzwischen digitalisiert und man muss dann nicht 1000 Seiten PDF einreichen.


    Und dann ist da die Aussage von Solydera an Masa 2.4.2024 in Blog 2 Seiten vorher:


    Und hier die Tabelle:

    bhkw-forum.de/attachment/10822/

    Jetzt wirklich mit Tabelle:


    Laut meinem Kontakt zu Buderus, gibt es mehrere 100 Kunden in Deutschland, die die BG15 im Keller haben, und die noch nicht mal in Betrieb gegangen sind, weil die Software von Solydera fehlt.

    Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass diese Kunden, die noch nicht mal Erstbetrieb hatten, dass die sich mit einem Angebot von 12 tsd € abspeisen lassen.

    Wenn die BSZ noch nicht in Betrieb genommen ist, dann kann ja auch noch gar keine Abnahme erfolgt sein. Auf welcher Basis hat dann der Installateur seine Schlußrechnung gestellt? Oder wurde dem Installateur gegenüber exülizit eine Abnahme erlärt, ohne dass die BSZ in Betrieb genommen wurde?

    Die Klage auf Rückabwicklung gegen den Installateur ist beim Landgericht .

    Da auch anwaltliche Schriftsätze dem Urheberrecht unterliegen, kann ich die Klageschrift nicht veröffentlichen.


    Die Klagesumme rechne ich so:

    bhkw-forum.de/attachment/10821/


    Das sind Beispielzahlen. Die Rechnung für Aufwände und Erträge muss für jede Periode bei Änderung von Strom- oder Gaspreis einzeln aufgestellt werden.

    Es vereinfacht das Verfahren, die gesamte Stromproduktion als selbstverbraucht anzusetzen. Sonst wird die Rechnung noch komplexer und man muss begründen und belegen, weshalb Strom eingespeist und nicht alles selbst verbraucht wurde.


    Und hier die Tabelle:

    bhkw-forum.de/attachment/10822/

    Ich hab noch eine Frage:


    Habt ihr denn von den Anwälten schon eine Aussage bekommen in wieweit denn Buderus mit dem Garantieversprechen von 5 Jahren (also unabhängig vom Installateur) haftbar zu machen ist ?


    Danke

    Buderus garantiert ja wohl nur die Betriebsbereitschaft für insgesamt 5 Jahre. Daraus kann man dann auch nur Schadensersatz für die entgangene Energiekosteneinsparung über die Restlaufzeit der Garantie geltend machen und nicht den Werklohn für die Anschaffung und Installation.

    In dem Flyer (8737805448 (5) HHG 2020/07) hat Buderus eine Energiekosteneinsparung von "bis zu 2.240,--€" jährlich angegeben. Das x5 macht 11.200 €. Da kommen dann wohl auch die 12.000€ her, die Buderus jetzt anbietet.

    Das ist die gleiche Größenordnung wie bei der Entschädigung wg. Leistungsgarantie durch Solydera. Da gabs ja auch rund 200€ pro Monat des Ausfalls.

    Für Alles andere kann, wenn überhaupt, nur der Installateur herangezogen werden.

    Bei einer Klage auf Rückabwicklung muss von der Werklohnrechnung des Installateurs jedoch auch der Wert des selbst erzeugten Stroms abgezogen werden. Hinzu kommen andererseits die Aufwendungen für den Wartungsvertrag während der Laufzeit.

    Für die Berechnung des Ertages braucht ihr das tagesgenaue Betriebsprotokoll der BSZ mit Verbrauch und Erträgen sowie Belege für den Strom- und Gaspreis in dieser Zeit. Deshalb unbedingt die Betriebsprotokolle vollständig als CSV archivieren, solange ihr noch Zugang zur Fernwartung habt.

    Bei der Rechnung nicht vergessen, den Gegenwert der Wärmeauskopplung für die Heizung als Ertrag mit ein zu berechnen. Bei mir waren das insgesamt (ersparte Stromkosten + Heizwert) in 5 Jahren rund 6,000 €, um die die Klageforderung jetzt niedriger liegt als der gezahlte Werklohn.


    Und jetzt: "Vor Gericht und auf hoher See..."

    So wie mir bestätigt wurde ,wird über die wieder Einführung, der Förderung beraten ?

    Vielleicht sollten wir mal etwas realistisch werden. Die BSZ ist ein 100% fossil betriebenes Gaskraftwerk mit rund 50% elektrischem Wirkungsgrad und damit schlechter als moderne Gasturbinen. Die uns in der APP vorgerechnete CO2-Einsparung gegenüber dem allgemeinen Strommix wird mit jedem neu stillgelegten Kohlekraftwerk schlechter. Weshalb sollte sowas wieder gefördert werden?