Wenn der Installateur anzweifelt, dass der Betreiber seine Obliegenheiten aus dem Wartungsvertrag erfüllt hat, dann ist der Betreibner beweispflichtig.
Die Obliegenheiten u.a. sind gemäß Wartungsvertrag:
- Durchgängige, störungs- und unterbrechungsfreie Versorgung der BluecEN mit Gas, Wasser und Strom sowie Vorhaltung von Abwasser- und Abgasabführung, 7 Tage/Woche, 24h/Ta8, nach den Spezifikationen gem. dem als Anlage beigefügten Produktdatenblatt,
- Durchgängige, störungs- und unterbrechungsfreie lnternetverbindung, 7 Tage/Woche, 24hTag, nach den Spezifikationen gem. dem als Anlage beiSefügten Produktdatenblatt
Solange man die stündlichen Werte (auch bei Ausfallzeit) belegen kann, wird es für den Installateur schwer zu widerlegen, dass der Betreiber seine Pflichten verletzt hat für eine durchgehende Internetanbindung zu sorgen. Auch Unterbrechungen der Strom, Gas oder Wasserversorgung werden im Protokoll festgehalten.