Beiträge von bluwi

    Die puren Akkus (Eve A-grade) gibt es schon heute bei NKON für <€70/kWh. (ohne Märchensteuer). Wenn sich erst die Natrium-Akkus auch bei uns verbreiten, dann sehe ich die €10pro kWh schon früher als in 10 Jahren als realistisch an.


    Damit läßt sich vieles abdecken, was sich heute nicht rechnet, aber richtige Saisonspeicher Sommer/Winter haben zu wenige Zyklen. Wenn ich die €10 Investition auf 20-50 Zyklen verteile, dann sind da die reinen Speicherkosten zu hoch.


    Es bleibt ein Bedarf für große Speicherkapazitäten, die billigen Strom für lange Zeit kostengünstig speichern können. Da können auch große Umsetzungsverlusten in Kauf genommen werden, wenn der Ausgangsstrom entsprechend günstig wird (billig zu rechnen ist, siehe negative Strompreise)


    Für mich stellt sich mehr die Frage, ob das Speichermedium unbedingt Wasserstoff sein muss, da ist das Speichern in großen Mengen halt auch nicht gerade billig.

    :glaskugel:

    Eine wichtige Rolle in der Beweisführung scheint zu spielen, dass man nachweisen kann, dass lückenlos die Fernüberwachung (Internetverbindung) bestanden hat.

    Warum muss man das nachweisen? Da der Betreiber damit keinen Aufwand hat, müsste doch allenfalls die Gegenseite nachweisen, dass das System durh Verschulden des Betreibers nicht zugänglich war und als Folge daraus ein Schaden entstand. |__|:-)


    Können die angesprochenen Prtokolle diesbezüglich überhaupt was beweisen?

    Ich wage zu Bedenken, dass jeder Fachmann für das was er macht haftet.

    Das gilt, wenn er den "Stand der Technik" umsetzt und der Kunde davon ausgehen kann, dass der "Fachmann" hier auch Fachmann für das ist, was er tut.


    Für "experimentelle" Sonderfälle, wie die hier diskutierten Themen, gilt das zunächst mal nicht, sofern der Kunde weiß, dass das eben nicht zum Standard gehört und sich des Risikos bewusst ist, dass da was schief gehen kann. Wobei schief gehen hier ja nur bedeutet, dass Schrott auch Schrott bleibt.


    Es gibt Leute, die bauen Fahrzeuge oder Flieger und die müssen auch das erste mal gefahren oder geflogen werden. Da fliegen in aller Regel nicht die, die die Dinger gebaut haben.


    Der "Fachmann" muss es ja nicht tun, wenn er ein zu hohes Risiko sieht und der Kunde muss das nicht beauftragen, wenn er das Ganze nur von einem "Experten" machen lassen will.


    Außerdem läßst sich das mit zwei bis drei Sätzen auf einem Blatt Papier auch formal recht klar festhalten.

    Man kann nicht alles aus einer Anleitung lernen.

    Darum geht es ja auch nicht.


    Es geht darum, ob man als "Gas-Fachmann" mit etwas Mut und unter Anleitung von Experten bestimmte Komponenten einer BSZ tauschen kann. Ob das alles abdecken kann, sei mal dahingestellt, aber bestimmte Teile kann man ganz sicher tauschen (siehe oben). Es kann also nur darum gehen, wie weit man dann kommt. Das muss vermutlich im Einzelfall entschieden werden und wenn man als Ausgangslage den Zustand "schrottwert" hat, kann man auch nicht mehr tief fallen. |__|:-)

    Ein "normaler Heizungsbauer"

    Die Bezeichnung war vielleicht etwas ungeschickt, denn was ist schon normal?


    Mancher Heizungsbauer hat eine rechtliche Auseinandersetzung im Nacken und könnte sich motiviert sehen, seine bisherigen Grenzen zu überschreiten. Was kann er an einem "stehenden" Gerät denn noch kaputt machen? Letztlich macht Not auch erfinderisch und man kann ja anscheinend mit Unterstützung aus Italien rechnen.


    Es gibt auch Leute, die ihren Beruf auch als Berufung sehen und etwas weiter denken und gehen, als es der reinen Berufsbezeichnung entspricht. Insgesamt ist so ene BSZ ja kein Hexenwerk. Wenn ich einen Kunden hätte, der mit meiner Hilfe in der Sch.. sitzt, würde ich alles denkbare versuchen, ganz unabhängig von der rechtlichen Seite. |__|:-)

    Und es Brummt immer mit gleicher Frequenz - 146Hz, siehe Bilder.

    Eine seriöse Ferndiagnose nach Symptombeschreibung geht nicht wirklich, schon gar nicht durch Leute, die die Maschine nicht kennen. Entsprechend hier nur eine Anmerkung mit starkem Vorbehalt.

    Die 146Hz klingen für mich stark nach maximaler Drehzahl einer Inverter-Maschine. Das würde auch zu den beschriebenen Rahmenbedingungen passen. (Ob das stimmt??)


    Die Quelle dafür würde ich entweder direkt am Inverter, oder am Kompressor vermuten. Dazu könnte ich mir verschiedene Ursachen vorstellen. (Unwucht, schwingender Magnetkern im Motor oder Inverter, nicht funktionierende/defekte Schwingungsdämpfung, Schwingungsbrücke, . . . ) Ob das ein Defekt oder eine Fehlkonstruktion ist? Keine Ahnung. :-(|__| :glaskugel:

    Aber an der Autobahn kostet der Diesel auch mehr als im Umland.

    Vielleicht ist das ja nur bei mir so, aber an "meinen" Autobahntankstellen gibt es meistens überhaupt keine E-Tanke, d. h. man muss mit dem E-Auto sowieso meistens die Autobahn verlassen. Das kann ich für Diesel genauso tun und habe das früher auch regelmäßig gemacht.


    Nicht zu vergessen: Bei meinem Diesel denke ich bei Strecken unter 900km gar nicht darüber nach, ob ich das schaffe, da komme ich selten in die Verlegenheit, auf der AB tanken zu wollen.

    Ich kenne in der gesamten Bekanntschaft und Verwandschaft niemanden der kostenfrei beim Arbeitgeber laden kann. Hier wird zwar Ladestellen geboten jedoch das Entgeld auf der Gehaltsabrechnung abgezogen.

    Das ist in unserer Gegend allerdings anders, da gehören freie AG-Tanken als normal. Ein Problem wird es aber wohl werden, wenn bald wieder ein geldwerter Vorteil zu versteuern sein wird.

    Brennstoffzelle (Buderus Paket KWK03 BZBG 15 (26.287,--)) . . . . von der KfW 15.600 Euro bekommen. . . . 12.000 Euro Entschädigung

    Vielleicht bin ich ja nur zu doof zum rechnen, aber bei mir kommt da mehr raus, als reingesteckt wurde ( €27.600 gegen €26.287 ?? ). Was gibt es da in einem Prozess zu gewinnen?


    (Man sollte die persönliche Belastung eines Rechtsstreites nicht unterschätzen, wenn man das nicht schon öfter gemacht hat / machen musste. |__|:-) )

    Das hab ich abgelehnt da keine Wartung erfolgte

    Nach meiner Einschätzung wird das das zentrale Thema sein, das die Gerichte umtreibt, denn für die Geräte ist ja Wartung vorgeschrieben und wenn die nicht erfolgt, wer hat daran schuld?

    Nach meiner Erfahrung werden unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen kommen, sodass sich das Ganze durch mehrere Instanzen schleppen kann, bis irgendwann von einem höheren Gericht ein Grundsatzurteil ausgesprochen wird. Ob das dann wieder alle Fälle abdeckt, ist eher fraglich |__|:-)

    Da freuen sich die RAs, denn man kann ja nie genug klagen!