Hallo zusammen
Ich habe noch ein Stack auf Lager von der BG15
Hat jemand Interesse ?
Hallo zusammen
Ich habe noch ein Stack auf Lager von der BG15
Hat jemand Interesse ?
Wie kommt das , das du ein Stack hast?
Wer baut es denn ein, wenn?
...
Und hat hier irgendjemand schriftlich eine Bestätigung vorliegen, dass die KfW auf eine Rückzahlung verzichtet? Auf mündliche Aussagen würde ich mich nicht berufen wollen, denn die sind im Zweifel wertlos!
Ja, das habe ich schriftlich von der KfW:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Das kurz- bis mittelfristige Ausschalten der Brennstoffzelle ist hinsichtlich der Förderung unkritisch, sofern ein Weiterbetrieb vorgesehen ist und die Anlage in den weiteren Komponenten funktionstüchtig bleiben.
Sollten die Anlagen jedoch vor Ablauf der 10-Jahres-Haltefrist komplett außer Betrieb genommen werden, sind die erhaltenen Zuschüsse zeitanteilig zurückzuzahlen. Bitte geben Sie uns in diesem Fall das genaue Datum der Außerbetriebsetzung an.
Freundliche Grüße
xxx xxx
Abteilungsleitung Teamleitung
KfW Bankengruppe
Operations
Zuschussförderung II
Mit anderen Worten: Solange die Anlage nicht abgebaut wird, kann sie theoretisch irgendwann wieder In Betrieb genommen werden, deshalb keine Rückzahlung. Wenn sie abgebaut wird, ist Rückzahlung fällig.
Das kurz- bis mittelfristige Ausschalten der Brennstoffzelle ist hinsichtlich der Förderung unkritisch, sofern ein Weiterbetrieb vorgesehen ist und die Anlage in den weiteren Komponenten funktionstüchtig bleiben.
Wenn die Anlage defekt ist, also ein Weiterbetrieb nicht vorgesehen ist, ist dies kritisch und die KfW muss darüber informiert werden. Ein Defekt ist auch, wenn die Anlage nicht in der Lage ist die Nennleistung zu erreichen.
Mit anderen Worten: Solange die Anlage nicht abgebaut wird, kann sie theoretisch irgendwann wieder In Betrieb genommen werden, deshalb keine Rückzahlung. Wenn sie abgebaut wird, ist Rückzahlung fällig.
Nein das ist leider nicht richtig.
Wenn die Anlage defekt ist, also ein Weiterbetrieb nicht vorgesehen ist, ist dies kritisch und die KfW muss darüber informiert werden. Ein Defekt ist auch, wenn die Anlage nicht in der Lage ist die Nennleistung zu erreichen.
Meine Aussage ist sehr wohl korrekt, weil ich die Situation zunächst der KfW gemeldet habe und ich anschließend mit dem KfW-Mitarbeiter alles besprochen habe. Daraufhin habe ich die Bestätigung bekommen.
Es bleibt also bei der Aussage: Solange meine Anlage (von mir) betriebsbereit gehalten wird, bleibt alles, wie es ist. Wenn ich sie abbaue, muss ich das (auch) melden, und dann wird anteilig zurückgefordert.
Solange die Anlage nicht abgebaut wird, kann sie theoretisch irgendwann wieder In Betrieb genommen werden
Das sehe ich als völlig Unbeteiligter auch genau so.
Der Staat will das Geld nicht zurück verlangen, aber es muss die Form gewahrt bleiben.
Daraufhin habe ich die Bestätigung bekommen.
Auch ich bin völlig unbeteiligt, ich habe lediglich den Text unter Berücksichtigung der Förderbedingungen übersetzt.
Die Förderbedingungen z.B. der KfW, BAFA usw. sind uns als Gewerbetreibende bekannt.
Auch wir gehen davon aus, dass es Wille der KfW ist, die teilweise Rückforderung nicht einzufordern.
Ich rate Dir den e-mail Schriftwechsel gut aufzubewahren.
Das sehe ich als völlig Unbeteiligter auch genau so.
Der Staat will das Geld nicht zurück verlangen, aber es muss die Form gewahrt bleiben.
Das mag sein, dass Du das so siehts. Jedoch sind die Förderbedingungen hier eindeutig, die Anlage muss bestimmungsgemäß 10 Jahre lang betrieben werden. Irgendwo steht sinngemäß, dass Bestimmungsgemäß bedeutet, dass die Anlage jederzeit in der Lage sein muss die Nennleistung zu erreichen.
Ich denke das das jeder versteht, was das heißt und hier keine Interpretation möglich ist.
Zu Deinem Satz zwei, hatte ich ja bereits geschrieben, dass ich das auch so sehe.
Halten wir mal kurz fest:
Die Förderbedingungen würden eine (teilweise) Rückforderung der Förderung erlauben
Aufgrund des Sonderfalls (Insolvenz des Herstellers) sieht die KfW davon ab die Förderung zurückzuverlangen,
sofern man die Anlage so belässt wie Sie ist, weil ja evtl. eine Nachfolgefirma die Anlage wieder in Betrieb nehmen KÖNNTE.
(theoretisch möglich, praktisch nicht zu erwarten)
Richtig. Aber vielleicht eher die italienische Solydera-Mutter als eine Nachfolgefirma.
Die italienische Mutter wird die deutsche GmbH absaufen lassen, weil dort außer Verpflichtungen nichts (mehr) zu holen ist.
Ein fremder Investor wird das auch so sehen, ergo kein Nachfolger.
Die italienische Mutter hat ja schon Wartungen angeboten, aber wie man sieht zu Konditionen daß einem der Weiterbetrieb
wirtschaftlich unmöglich gemacht wird.
Von daher die "Ruine" stehen lassen bis die 10 jährige Förderfrist abgelaufen ist, und dann war es das wohl.
Wie kommt das , das du ein Stack hast?
Wer baut es denn ein, wenn?
Bei Interesse gerne melden
Bad News bei mir: Der Stack meiner Anlage ist hinüber, die Anlage jetzt abgeschaltet - Game Over.
Falls also jemand einen gut erhaltenen Stack für die BG0 günstig abzugeben hat ...
BG 15 hätte ich einen da !!
Schon verstanden, aber ich brauche einen für meine BG0.
Hallo,
ich ebenfalls ein Geschädigter der Insolvenz von SolidEra und neu hier. Nach dem Lesen der ganzen Beiträge zum Thema bin ich sehr verunsichert, was nun in meinem Fall am besten zu tun ist. Ich habe 2021 von meinem Heizungsbauer eine komplette Heizungsanlage als Kombination von Brennstoffzelle (Buderus Paket KWK03 BZBG 15 (26.287,--)) und Gas Heizung (Buderus Logaplus-Paket 5.1917,-- Euro) und Pufferspeicher von Buderus gekauft. Die Installation war sehr aufwendig bei mir, zuvor musste noch ein Dachs abgebaut werden. Lieferant für die gesamte Anlage an meinen Heizungsbauer war Buderus. Die gesamte Anlage hat insgesamt inkl. Einbau und Inbetriebnahme ca. 58.000 Euro gekostet. Als Förderung habe ich von der KfW 15.600 Euro bekommen. Die Anlage wurde im Juni 2021 in Betrieb genommen. Anfang 2023 gab es einen Defekt, der aufgrund fehlender Ersatzteile nicht behoben werden konnte. Das heißt die Anlage hat seit in Betriebnahme nicht einmal 2 Jahre funktioniert. Dann kam die Meldung der Insolvenz im Juli. Nun hat mir Buderus das Angebot gemacht aus "Kulanzgründen" 12.000 Euro Entschädigung zu zahlen, wenn ich auf alle weiteren Ansprüche verzichten würde. Ich weiß jetzt nicht, was ich am besten machen sollte. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, die für etwaige Anwaltskosten aufkommen würde und außerdem scheue ich auch die Zeit und den Aufwand mich damit monatelang beschäftigen zu müssen. Ich habe auch keine Ahnung in welcher Höhe ein möglicher Schadensersatz ausfallen könnte, falls ich Recht bekommen sollte. Dahinter steht die Frage, lohnt sich der ganz Aufwand den Rechtsweg zu gehen, oder sollte ich das Angebot von Buderus annahmen. Kann mir jemand dazu seine Meinung mitteilen, hat jemand schon Erfahrungen mit dem Rechtsweg bei einer vergleichbaren Situation? Vielen Dank für Eure Hilfe !
Hallo Bernd,
du schreibst, dass dein Heizungsbauer die gesamte Anlage eingebaut hat. War bei mir genau so.
Wie bist du an das Angebot von Buderus gekommen? Aus meiner Sicht ist ein Angebot über 12k€ das Beste, was wir im Moment bekommen können. Hast du da Kontaktdaten für mich?
Danke und viele Grüße... Joerg
Hallo Joerg,
ich habe das Angebot mit einem entsprechenden Vertrag von meinem Heizungsbauer bekommen. Ich werde
das Angebot nach längeren Überlegungen wohl annehmen, da ich keine Lust auf langjährige Rechtsstreitigkeiten habe.
Ich bin nur noch nicht sicher, wie man das regelt, dass die Anlage nicht "offizielle abgemeldet", damit man die Förderung unter Umständen dann zurückzahlen müsste. Viele Grüße von Bernd