KWK-Index / EEX-Baseload / Üblicher Preis – Entwicklung, Analysen und Prognosen

  • Na ja, das Angebot (es ging ausschließlich um Strom, nicht z.B. um Erdgas!) wurde immerhin vom Präsidenten gemacht. Kann natürlich auch sein, dass es sich hier (ganz abgesehen von der Frage der Grenzübergangsstellen und Leitungen) um reine Propaganda handelt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,


    aufgrund der starken Schwankungen an den Strom-Märken rechne ich den KWK-Index im lfd. Quartal wieder mit.

    Lieder gibt es kaum Datenquellen, die nach ein paar Tagen noch zugänglich sind, daher ist das nur erst mal ein Test.


    Anbei der vorläufige Index Q3-2022 (ohne Gewähr / Preise in €/MWh).



    Gruß


    Christian

  • Au 375,75 komme ich auch, wenn ich die Daten von dieser Seite benutze. Man muss die monatlichen Day Ahead Durchschnittspreise dort noch mit der Tageszahl (z.B. Juli/August 31, Sept. 30) gewichten, damit es passt.

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  • Das ist mehr als ich aktuell für Bezug zahle. Unglaublich. Da macht aktuell Überschusseinspeisung gar keinen Sinn.

    Aber das BHKW mit einem E-Motor und Strom vom Nachbarn unterstützen macht Sinn :pfeifen:^|__|^

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das ist mehr als ich aktuell für Bezug zahle.

    Geht mir auch so, und zwar sogar mit einem gerade frisch abgeschlossenen Bezugsstromvertrag. Aber ich kann mir unmöglich vorstellen, dass das auch nur annähernd so bleibt. Aus der Grafik ganz oben könnte man ablesen, dass der Peak Ende August erreicht wurde. Schau' mer mal wie's weitergeht. Immerhin müssen wir so im Q4 – trotz der abartigen Gaspreise – unsere BHKW's noch nicht aus wirtschaftlichen Gründen stilllegen, das ist ja auch schon was.

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  • Aus dem aktuellen Vergütungssatz von 375,75 EUR/MWh ergibt sich mit 19% USt ein Bruttopreis (der auch tatsächlich vom NB im Wege der fiktiven Rücklieferung in Rechnung gestellt wird) von 44,71 ct/kWh. Hinzu kommt der KWK-Bonus: Während der ersten 30.000 VBh gibt es zusätzlich 8 ct/kWh netto für selbst verbrauchten und 16 ct/kWh für eingespeisten Strom. Die Differenz von 8 ct/kWh netto (die USt ist hier ein durchlaufender Posten) muss man noch hinzurechnen. Damit ergibt sich insgesamt ein Break-Even-Punkt von 52,71 ct/kWh brutto. Liegt der Bezugsstrompreis unter diesem Wert, so würde sich im 4. Quartal 2022 grundsätzlich das Betreiben des BHKW als Volleinspeiser rechnen.


    Das Problem ist, dass niemand weiß wie das weitergeht. Die Umstellung eines BHKW auf Volleinspeisung durch eine Elektro-Fachkraft kostet Geld (ob da zusätzlich auch Bürokratie dran hängt weiß ich nicht), und wenn Anfang 2023 entweder auch die Bezugsstrompreise durch die Decke gehen oder die Börsenstrompreise wieder ein gewisses Maß an Normalität erreichen (z.B. die 18 ct/kWh, die wir zuvor hatten – langt ja irgendwo auch), muss man womöglich wieder Geld ausgeben um alles wieder rückgängig zu machen.


    Das Gleiche gilt für die Zählerkaskade, wenn man PV und BHKW hat. Bei den aktuellen Einspeisevergütungen würde es sich bei jeder PV-Anlage mit IBN ab 01.01.2009 (als die Möglichkeit des Eigenverbrauchs geschaffen wurde) lohnen, primär den PV-Strom zu verbrauchen und erst in zweiter Linie (wenn überhaupt) den aus dem BHKW. Weil das aber in allen Jahren bis 2021 stets umgekehrt war (d.h. der Baseload lag deutlich selbst unter den mickrigen EEG-Vergütungen der letzten Jahre), sind alle bis dahin installierten Zählerkaskaden (egal ob mit oder ohne Stromspeicher) aktuell wirtschaftlich falsch geschaltet. Würde man davon ausgehen, dass der Baseload langfristig hoch bleibt (z.B. bei den bekannten 18 ct/kWh), so würde es sich selbst bei einem ausgeförderten BHKW wie unserem (und PV noch im EEG) rechnen, die Kaskade jetzt auf primären PV-Verbrauch umzustellen. Das wäre meiner Meinung nach von einer Elektro-Fachkraft ohne Meldung oder gar Genehmigung vom NB machbar, aber auch das kostet Geld. (Die Frage ist, ob man das durch Einbau eines geeigneten Schalters zukünftig flexibel handhaben und dann z.B. jedes Quartal nach Bedarf umstellen könnte...)


    Ich werde im vierten Quartal erstmal nur die Verbrauchsgewohnheiten umstellen, z.B. große Haushaltsgeräte bis November möglichst nachts laufen lassen (wenn das BHKW schläft) oder mittags bei Sonnenschein (wenn das BHKW wegen der ST auch schläft).


    Am Ende muss halt jeder seine eigene Glaskugel bemühen. Kann ja auch passieren, dass sich die Verhältnisse umkehren und es sich wegen extremer Gaspreise und gedeckeltem Stromtarif womöglich gar nicht mehr lohnt, das BHKW zu betreiben... :/

    :glaskugel:

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  • Hallo!


    Eine Umstellung auf Volleinspeisung wird sich IMHO kaum rentieren. Wenn das BHKW nicht 24h/T läuft einfach in den verbrauchsarmen Zeiten laufen lassen. Meiner wird jetzt überwiegend Nachtschichten einlegen müssen. Dank 2400 l Puffervolumen klappt das auch ganz gut.


    Viele Grüße

    Joachim

  • Hallo,

    bei mir läuft Wärmepumpe mit der Freigabe meines BHKW und Heizen des Nachbarhauses.

    Mein Haus heize ich noch kostenlos mit Holz Kachelofen und Wassertasche.

    Die zwei PV Anlagen mit 7,5KW aus 2008 haben Volleinspeisung.

    Würde auch manches Zählertechnisch umstellen aber auf unsere Elektrofirmen musst man ohne richtig Druck zu machen Jahre warten.

    Gruß

  • Interessant wird es jetzt, wie das mit einem Strompreisdeckel funktioniert. Wenn der ähnlich wie beim Gas gestaltet ist, wird ja der Bezugsstrom (bis zu einer bestimmten Menge) gedeckelt. Aber die Einspeisung ???

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  • Möglich ist natürlich alles. Aber so wie das im Moment aussieht, könnte es (z.B. bis Frühjahr 2024) folgende Regelungen geben:


    1) "Abschöpfung" der Einnahmen von EE-, Atom- und Kohlekraftwerken oberhalb einem Level von 180 EUR/MWh. Wenn das so eingeführt wird, dürfte es die Betreiber von Gas- und wahrscheinlich auch Öl-BHKW's (sowie EE-Anlagen innerhalb des EEG) nicht betreffen. Der Merit-Order Mechanismus als solcher wird dadurch m.E. nicht verändert, also wohl auch nicht die Berechnung des sog. Baseloads und damit die Vergütung für KWK-Strom.


    2) Deckelung der Strompreise bis zu einem gewissen Limit: Hier stellt sich die Frage, wie das Limit berechnet wird. Folgt man den Äußerungen der Politiker, so soll das Limit einen Prozentsatz (z.B. 80%) vom Verbrauch des Vorjahres betragen. Für BHKW-Betreiber dürfte diese Regelung mit "80% vom Strombezug" greifen. (Dass die fiktive Rücklieferung vom NB hier mitzählt, kann ich mir nicht vorstellen.)


    3) Deckelung der Gaspreise nach einem ähnlichen Mechanismus, also z.B. bis 80% des Vorjahresverbrauches. (Wie das laufen soll, wenn z.B. jemand unterjährig von Öl auf Gas umgestellt hat, wird man sehen.)


    Angenommen das würde in dieser oder einer ähnlichen Form kommen, so bedeutet dies (bei angenommen gleichbleibendem Wärmeverbrauch) für BHKW-Betreiber, dass man theoretisch durch das Stilllegen des BHKW (und stattdessen Heizen mit dem Spitzenlasterzeuger) die 20% "ungedeckelten" Erdgases relativ locker einsparen könnte. Der zusätzliche Gasverbrauch für die Stromerzeugung wird somit i.W. aus "ungedeckeltem" – also teurem – Erdgas bestritten. Im Gegenzug unterliegt zusätzlicher Bezugsstrom, mit dem ggf. weniger produzierter BHKW-Strom substituiert werden müsste, natürlich ebenfalls nicht der Deckelung. Und die Vergütung für eingespeisten Strom wird durch die Abschöpfung voraussichtlich ebenfalls nicht verändert.


    Fazit: Auf die Grenzkostenrechnung für den Betrieb eines BHKW's hat die bevorstehende Einführung von Abschöpfungs- und Deckelungsmechanismen voraussichtlich keinen Einfluss. Wir produzieren weiterhin Strom mit teurem (ungedeckeltem) Erdgas und substituieren damit teuren (ungedeckelten) Bezugsstrom. Auch der Überschuss wird zu den bisherigen Bedingungen eingespeist. Somit richtet sich die Entscheidung, ob man das BHKW laufen lässt, wie bisher nach der Frage, ob der "ungedeckelte" Gaspreis pro kWh günstiger ist als der Mix aus Einspeisevergütung nach KWKG und "ungedeckeltem" Bezugsstrompreis, plus ggf. KWK-Bonus.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)