Warum der Sachbearbeiter schreibt dass "offenbar keine Einnahmen erklärt werden" verstehe ich nicht, aber bei IBN in 2022 können die nicht hoch gewesen sein.
IBN BHKW war 2 Tage vor Beginn Ukraine-Krieg und IBN PV Ende Oktober.
Somit hatte ich immerhin ca. 1500 Vollaststunden vom BHKW.
Das bischen was die PV lieferte ging voll in den Eigenverbrauch.
Der SB vom FA hat das wohl einfach nicht erkannt - ich habs aber auch nicht deutlich gemacht.
dass Du – einschließlich des 2022 angefallenen Verlustes – über die Betriebsdauer des BHKW (10-20 Jahre) insgesamt voraussichtlich einen steuerlichen "Totalgewinn" erzielen wirst. Angesichts der aktuellen Gas- und Baseload-Preise dürfte Letzteres von vornherein nicht einfach sein.
Na ja - ich hab ja nur Ausgaben für das Gas und die jährliche Wartung (sofern keine grossen Reparaturen kommen).
Mal ganz grob würde ich sagen, daß man da aktuell zwar rechnerisch ins Minus kommt, aber im Großen und Ganzen hebt sich das auf natürliche Weise auf.
Der Gewinn entsteht über 30000 Vollaststunden für 5,5kW KWK-Zuschlag - oder irre ich mich da komplett?
An Deiner Stelle würde ich zukünftig (beginnend mit 2023, diese ESt-Erklärung ist ja eigentlich schon fällig?) für das BHKW einfach keine EÜR mehr einreichen.
Dummerweise hab ich das wegen Fälligkeit obrigkeitshörig bereits gemacht.
Lustigerweise hab ich das alles superformell korrekt wegen EhegattenGbR auf einer eigenen Steuernummer laufen.
Das FA hatte aber keine Lust einen eigenen Feststellungsbescheid zu erlassen.
Insofern ist mein IAB 2021 und auch alles weitere sowieso noch nicht endgültig veranlagt.
Ich könnte ja jetzt die EÜR2023 und alle weiteren auf der anderen Nummer stehenlassen ohne die Feststellungserklärung und ohne Übernahme in meine persönliche Erklärung - bei Rückfrage mit Verweis auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht lt. FA.
Ich hab nur Angst, daß ich meinen Anfangsverlust nicht bekomme und später dann doch Gewinne versteuern muss.
(Wie immer weise ich darauf hin, dass ich kein Steuerberater bin. Ich gebe hier nur meine Meinung zu einem häufig vorkommenden Sachverhalt wieder und kann deshalb keine Verantwortung für evtl. in Einzelfällen auftretende Risiken oder Nebenwirkungen meiner Ideen übernehmen.)
Ist klar - ich hab auch einen sehr guten Steuerberater in der Hinterhand.
Aber ich finde es gut solche Gedanken hier zu diskutieren, weil Mitleser vielleicht davon profitieren.
Ich hab mir auch schon oft als Mitleser zusätzliches Wissen aneignen können.
sailor773 ganz persönlich: Wie immer vielen Dank für Deine Ausführungen