Vielleicht entwickelt SenerTec eine Version zur Aussenaufstellung für ein "Wärmenetz"
Beiträge von krimhild
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Also ich würde wirklich empfehlen das Thema IAB mit dem Steuerberater zu klären.
Bin ich schon dran - der ist da nicht mal so pessimistisch und möchte auf den Anwendungserlass warten.
Die Investitionsentscheidung hab ich 2021 getroffen und IAB und SonderAfA liquiditätsmäßig eingeplant.
Umsetzung war 2022 - danach erst kam der Entwurf für Steuerfreiheit ab 2023.
Im Dezember 23 wurde bei der Abstimmung im Bundesrat dann das Datum auf 2022 vorgezogen.
Wäre natürlich prima gewesen in 2022 über 60% abzusetzen und ab 2023 in die Steuerfreiheit zu gehen.
Wer 2021 Fertigstellung hatte, der hat genau diesen Vorteil !
Bei mir wars Mitte 2022 und der Gesetzentwurf (nach meiner Fertigstellung!) war auch noch OK, doch dann die Änderung im Dezember mit der Rückwirkung auf Anfang 2022.
Nach BVerfG-Urteil v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13 S. 261, 262, – echte Rückwirkung verfassungsrechtlich unzulässig - sehe ich das mit dem IAB2021 sehr problematisch.
In Bezug auf SonderAfA ist es aber möglicherweise keine ECHTE Rückwirkung weil die Steuerschuld für den Veranlagungszeitraum 2022 erst am 31.12.2022 entstanden ist.
Ich schreib das nur mal als Gedankengang hier rein, falls sich jemand damit beschäftigen möchte oder seinen Steuerberater konsultiert ...
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2022 noch nicht. Die neue Gesetzeslage gilt meines Wissens erst ab dem Veranlagungszeitraum 2023, dann aber für alle PV-Anlagen (auch Bestandsanlagen), welche die Bedingungen erfüllen. Will heißen: 2022 musst Du die Angaben noch machen, ab 2023 musst Du sie weglassen.
Nein, das haben die in letzter Sekunde abgeändert auf 1.1.2022 (!) und mir damit die SonderAfA und normale AfA genommen.
Und auch mein IAB 2021 ist stark gefährdet obwohl diese Rückwirkung eigentlich nicht möglich sein sollte.
Wie soll man den 2021er IAB auflösen ohne EÜR (wenn man nur eine PV hat) ?
Bei mir vielleicht über die EÜR vom BHKW - ist also eher ein formulartechnisches Problem ???
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bestandsanlagen ist von der Neuregelung nicht betroffen.
Meine Frage zielte auf die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe in der EÜR ab (also ertragssteuerlich, nicht umsatzsteuerlich).
Da ich ja weiter die vereinnahmte Umsatzsteuer (für PV+KWK) abführen muss und in der EÜR als Ausgabe angebe, bin ich mir nicht sicher, ob ich den PV-Anteil rausrechnen muss ?!? Äquivalent natürlich für die Vorsteuer.
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Aus meiner Sicht sind PV-Anlage (komplett) und BHKW (nur die Stromerzeugung) Teil desselben Gewerbes. Alle Kosten und alle Betriebseinnahmen beider Anlagen werden gemeinsam über eine Anlage EÜR abgehandelt. (Bei der PV-Anlage brauchst Du auch noch die Anlage AVEÜR für die AfA.)
Ich habe auch einen Dachs und eine PV - beides zusammen in einer GbR mit eigener Steuernummer.
Inbetriebnahme alles in 2022 - IAB für PV in Erklärung 2021 bisher ohne Bescheid.
Wie ist das mit der "GEMEINSAMEN" EÜR in 2022 nach der neuen Gesetzeslage ?
Kann oder muss ich alle PV-Erträge und PV-Ausgaben weg lassen ?
Auch evtl. anteilige Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer durch die PV, welche Betriebsausgabe bzw. Betriebseinnahmen wären ?
Vielleicht verschafft ein zu erwartender neuer Erlass für die Ertragssteuer Klarheit.
In Bezug auf die Umsatzsteuer füg ich informativ den neuen Erlass dieser Tage bei.
Das sieht nicht schlecht aus in Hinblick auf eine Entnahme der PV mit 0% Umsatzsteuer um die Versteuerung des privaten Stroms in der 5-jährigen Frist zu vermeiden - ich habe einen Batteriespeicher, welchen ich in 2023 um 20% vergrössern werde ...
2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf
- was ist (plus) "vNNE"?
vermiedene Netznutzungsentgelte
- WENN das FA es irgendwann als Liebhaberei einstufen w ü r d e: Müssten wir dann die USt zurückzahlen....?
Würd mich auch interessieren.
Noch kritischer sehe ich aber IAB und Abschreibungen - vielleicht kann Sailor773 was dazu sagen ...
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Was landläufig als "Flüssiggas" bezeichnet wird ist ein Gemisch von (hauptsächlich) Propan und (etwas) Butan.
Genau LNG ist nichts für "Private" oder KMUs.
Für uns KWK-Betreiber heißt das, dass wir auf höherem Niveau wieder in ähnliche Verhältnisse wie vor 2021 eintreten: Die Bezugsstrompreise liegen grob geschätzt um ca. 20-25 ct/kWh über den Bezugspreisen für Erdgas
Bin mit Deinen Ausführungen völlig in Übereinstimmung - nur in diesem Punkt nicht, wie bereits an anderer Stelle diskutiert:
Nach meiner Meinung kann es kein konstanter Faktor sein. Dem widerspricht die Physik und sogar(!) der Kaufmann, denn wenn Gas tausendmal so teuer wäre, würde Strom nicht nur 25ct mehr kosten ... will aber nicht Recht haben ...
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mit der "Eigen" Einstellung lief der Dachs ohne Probleme
Wo kann man das einstellen - ich habe allerdings einen MSR3 ?!?
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Laufzeitfenster auf den Verbrauch im Haus und das e-Auto-Laden optimieren
Durch Auslesen eines SmartMeters am Netzübergang z.B. via Modbus solltest Du das "E-Auto-Laden" nach dem Anstecken gut erkennen können.
Dies könnte dann eine weitere Einschaltbedingung sein.
Das spricht umso mehr dafür, im Puffer etwas Platz zu lassen bzw. tageszeitabhängig zu schaffen (AUS bei Schwachlast) um Möglichkeiten für solche weiteren Einschaltbedingungen zu schaffen ...
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Puffer @20% unter Heizungs-Vorlauf-Soll oder Puffer Oben (0%) unter Warmwasser-Soll.
Puffer sollte für Start prinzipiell so leer wie möglich sein.
Ich dachte Dir gehts um die Abschalt-Strategie im Hinblick auf die Laufzeit ?!?
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Ich verwende, wegen zusätzlich vorhandener Solarthermie neben weiterer Feintuning-Optimierungen entsprechend der Solarstrahlung folgende grundsätzliche Strategie:
Der "Abschaltsensor" der Pufferladung ist Tageszeitabhängig:
Von 0:00-12:00 verwende ich Puffermitte (50%).
Von 12:00-23:00 dann Pufferunten (90%).
Von 23:00-24:00 nur noch 20% Puffer.
Damit ergibt sich eine Abschaltung bis kurz vor Mittag, wenn der Puffer halb voll ist und es bleibt noch Speicherbereich für die Solarthermie.
Ansonsten wird durchgeladen bis kurz vor Mitternacht.
Kurz vor Mitternacht erfolgt quasi eine Zwangsabschaltung, es sei denn nicht mal mehr die Warmwasser-Reserve ist befüllt.
Die "Zwangsabschaltung" erzwingt eine Pufferentleerung für einen Zeitraum in welchem tendenziell eine 24h-Abschaltung durch Senertec stattfinden würde.
Die Zeitpunkte und Puffer-Prozente sind natürlich individuell abhängig von den Hydraulik-Anschlüssen und der Puffergröße entsprechend einzurichten.
Only my 2ct...
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Grundsätzlich enthält kalte Luft mehr Sauerstoff ...
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Das macht SunGrow im Prinzip genauso.
Ist hier beschrieben: https://ger.sungrowpower.com/u…RT%20Benutzerhandbuch.pdf
(auf Seite 103 Punkt 8.10.14)
Wer allerdings noch mehr Power braucht bekommt sie hier
https://www.deyeinverter.com/p…-25-50kw-three-phase.html
Ich befürchte die Chinesen überholen von hinten ...
unterbrechungsfreie Betrieb ohne weiteres Zubehör
Unterbrechungsfrei ist nicht immer von Vorteil - ich hab ja kein Krankenhaus.
Ich brauch auch keinen Notstrom - mir genügt Ersatzstrom und eine kleine USV für die Gebäudeleittechnik.
Denn im Ersatzstromfall schalte ich erstmal alle unnötigen Lasten ab ...
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Abgesehen davon wäre das schon scheisse wenn der Sungrow im Notstrommodus mit 52Hz laufen würde
Genau deswegen kann man das bei SunGrow einstellen.
Man kann sogar manuell eine Test-Frequenz anfordern, um zu sehen, ob der Fremd-WR auch wirklich drosselt/abschaltet ...
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Und, hast du deinen Dachs dran? Kann der Chinese den Anlaufstrom für den Dachs liefern oder geht er auf Überlast?
Es ist alles fertig aufgebaut:
Über einen Netz-Notstrom-Umschalter mir voreilendem N kann ich 4-polig das Haus vom Netz trennen.
Das Smart-Meter wird auch abgetrennt - bleibt also im Netz und kann über den SLS stromlos geschaltet werden.
Über einen weiteren Lastumschalter kann ich dann das gesamte Haus samt Dachs vom AC-Anschluss des SH10RT auf seinen BackUp umlegen.
Alle Hauslasten würde ich natürlich vorher abschalten und erst später - wenn die Insel steht - sukzessive selektiv anschalten.
Den SH10RT mit seiner Batterie und den Dachs kann ich per MODBUS überwachen und ansteuern.
Den Dachs würde ich dann auf Stufe 1 nur dann starten, wenn Batterie und Heizungspuffer die überschüssige Energie aufnehmen können.
Ebenso würde ich natürlich rechtzeitig abschalten.
Im Notfall sollte die Frequenzverschiebung greifen und der Dachs nach VDE-AR-N 4105:2018 selbst abschalten.
Da die neueren Dachse Gen2 mit MSR3 sich an die neuer VDE-AR-N 4105:2018 halten bin ich optimistisch.
Die Älteren hatten noch die Netzimpedanz überwacht und waren deshalb da angeblich viel zickiger.
Anlaufstrom ist via geregeltem Generatorstart bei Gen2 auch deutlich niedriger als bei den Alten.
Nur hab ich mich bisher immer noch nicht getraut die Notfall-Situation auszuprobieren, weil ich Angst habe, daß doch etwas kaputt geht (insbesondere der WR des Dachs - ist sehr teuer).
Vielleicht mach ich das mal im Sommer, wenn ich den Dachs nicht brauche.
Ausserdem bin ich mit dem Verkäufer zwecks Übernahme des Test-Risikos in Kontakt - es würde ihn auch interessieren ob's klappt
Warum muss man das einstellen? Das steht so in der Norm und sollte gar nicht im Benutzermenü zu ändern sein !!
Du meinst die Frequenzverschiebung ?
So wie ich das verstehe laufen die Notstrom-Netze per default mit 52Hz, damit Fremd-WR gar nicht auf die Idee kommen zu starten ...
... wenn man das will, muss man es extra aktivieren.
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am höchsten ist er bei GuD-Kraftwerken
Deren Wirkungsgrad ist wirklich beeindruckend, v.a. wenn man bestimmte Gesetzmäßigkeiten kennt.
Leider will anscheinend die Mehrheit keine GuD-Kraftwerke.
Jetzt werden dort wo früher AKWs standen sogenannte "Netzstabilisierungsanlagen" hingestellt - dort weil so schöne Leitungen existieren.
Die Abwärme kann dort leider nicht brauchen und man bläst alles durch den Schornstein raus.
Technologie sind einfache Gasturbinen mit Wirkungsgrad 40% - und die stehen bei Merit-Order am Ende der Schlange...
(BTW: Bei den garantierten Erträgen würd ich mich an so ner Anlage gerne beteiligen)
Du kannst die konstante Differenz von ca. 20 ct/kWh netto ja mal für verschiedene frühere Gas- und Strompreise verproben.
Zurückblickend hast Du da sicher recht. Nur rein mathematisch hab ich bei einem konstanten Aufschlag meine Zweifel. Das wird im extremen Szenario (Hyperinflation) nicht passen - Beispiel 16 Euro statt 16ct fürs Gas und 40 Euro statt 40ct für den Strom.
Vielleicht ist der Zusammenhang nicht wie von mir vermutet linear, sondern unterproportional - mir fällt dazu nur keine Begründung ein.
Wie gesagt: Keine Eile für mich, weil ich dieses Jahr kaum einen iMSys-Zähler bekomme.
Zum Glück hab ich noch bis Jahresende 27ct brutto Stromtarif.
Leider endet mein 5ct brutto Gaspreis zum Ende Februar.
Bin gespannt was bis dahin noch alles passiert ...