Die Übersichtstabelle findet man hier.
Interessant ist bei den Einnahmen die Zeile 1, welche die im jeweiligen Monat erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von EEG-Strom enthält, und die Zeile 3 mit den Einnahmen aus der EEG-Umlage. Bis einschl. Juni 2022 haben die ja noch die Stromkunden gezahlt (der Versatz um einen Monat – siehe Januar und Juli – kommt wohl von Abrechnungsmodalitäten). Ab August ist sie nahe Null.
Sieht man sich jetzt die Saldi an (vorletzte Zeile), so zeigt sich, dass ohne die Einnahmen aus der EEG-Umlage im allen Monaten bis Juli der Saldo immer noch negativ gewesen wäre. Erst im August war der Saldo positiv.
Vergleicht man die Zahlen in Zeile 1 der Einnahmen mit den Börsenstrompreisen, so muss man wohl für die gesamte Tabelle einen Versatz um einen Monat annehmen, d.h. beispielsweise die Zahlen für August dürften i.W. die Verhältnisse vom Juli widerspiegeln. Es sieht also so aus, dass die in der ersten Jahreshälfte 2022 geltenden Börsenstrompreise um 18 ct/kWh noch nicht ausgereicht hätten, um völlig ohne EEG-Umlage die Vergütungen für EEG-Strom (plus Nebenkosten) abzudecken. Geändert hat sich das erst ab Juli (in der Tabelle August). Für August und September (in der Tabelle Sept./Okt.) erwarte ich ähnliche Zahlen, danach muss man sehen wie's weitergeht.
Nimmt man Ausgaben und Einnahmen für ausgeförderte Anlagen hinzu (zweite Seite) so verschiebt sich das Bild nur unwesentlich.
Aber damit ist die Frage vom "Dachs" noch nicht beantwortet.
da nun bei Neuanlagen die Vergütung aber etwa 30 ct unter dem Börsenpreis ist stellt sich die Frage wer das einsteckt, Netzbetreiber oder Staat?
Physisch "einstecken" tun das zunächst mal die Übertragungsnetzbetreiber, jedenfalls in allen Monaten, in denen – vereinfacht – die Einnahmen aus vermarktetem EEG-Strom höher sind als die Zahlungen von EEG-Einspeisevergütungen an die Betreiber von EEG-Anlagen. Das heißt aber noch nicht, dass der (seit Jahresanfang stetig anwachsende) Kontostand den ÜNB "gehört" (d.h. von diesen gewinnsteigernd vereinnahmt werden kann). Die verwalten ihn erstmal nur, und sofern sich der Strompreis z.B. wieder auf dem Niveau von Januar bis Juli 2022 einpendeln sollte, würde der Kontostand (wegen der nunmehr entfallenen EEG-Umlage) erst mal wieder abschmelzen, jedenfalls bis die besonders vielen und "teuren" Anlagen aus 2009-2012 aus der Förderung fallen. Unterhalb eines bestimmten Niveaus würde dann – an Stelle der abgeschafften EEG-Umlage – der Staat mit direkten Zahlungen einspringen.
Die Frage ist aber was geschieht, wenn die Strompreise so extrem bleiben wie jetzt und der Kontostand immer weiter ansteigt. Gerecht wäre eigentlich, wenn in so einem Fall die ÜNB an die nicht privilegierten Bürger und Gewerbebetriebe (die das ja alles mal bezahlt haben) eine Art negativer EEG-Umlage in ct/kWh auszahlen müssten, bis das Konto auf Null (bzw. auf Normalstand ist). Man darf ja noch träumen...
In der Realität erwarte ich, dass der Staat (im Gegenzug zu der Zahlungsverpflichtung, die er bei zu niedrigen Kontoständen hätte) den Kontostand "rasiert", sobald (bzw. sofern) er eine bestimmte Höhe überschreitet, und das so eingenommene Geld z.B. in die "Strompreisbremse" steckt. De facto würde das an anderer Stelle Haushaltsmittel zu deren Finanzierung einsparen, aber man könnte wahrheitsgemäß behaupten, dass das Geld auf diese Weise an die Stromverbraucher zurückgegeben wird.