Um Missverständnisse auszuschließen: Der Netzbetreiber zahlt Dir den Durchschnittspreis des jeweils vorangegangenen Quartals.
Sailor hat es eigendlich Perfekt erklärt, jedoch würde ich gern konkretisieren, wenn ich darf:
Dies ist die gesetzliche Regel und setzt die Quartalsweise übermittlung der Zählerstände voraus.
Nicht selten wird im Vertrag mit dem Netzbetreiber abweichendes vereinbart und zwar das der Netzbetreiber einen Jahres Durschnittspreis bildet und diesen auf die Jahreseinspeisung anwendet.