Mit dem BHKW erzeugten Strom 100% Eigenverbrauchen mittels Akkuspeicher.

  • Hallo,

    habe seit 10 Jahren ein BHKW was dieses Jahr abgeschrieben ist und 10 Jahre lang Eingespeist (gegen Vergütung) und Eigenverbraucht wurde.

    Jetzt will ich nicht mehr ins Netz Einspeisen und mir einen Akkuspeicher kaufen.
    Beim Finanzamt bin ich ein Unternehmer da ich ja Strom verkaufe, aber bei den jetzigen Einspeisevergütungen lohnt sich das nicht mehr einzuspeißen.

    Daher habe ich mir überlegt ein Akkuspeicher für 6-8000 € zukaufen und nahezu den Strom komplett Eigenverbrauche. der Motor vom BHKW ist neu

    eingebaut worden und hält locker noch mindesten 10 Jahre.

    Ist mein Denkensweise umsetzbar?

    Muss ich steuerlich was beachten?

    Muss ich mein nahezu kompletten Eigenverbrauch melden?

    Bin noch unerfahren.

  • aber bei den jetzigen Einspeisevergütungen lohnt sich das nicht mehr einzuspeißen.

    Bei den jetzigen Einspeisevergütungen lohnt sich das Einspeisen total und ich könnte mir in den Arsch beißen, dass ich mein BHKW nicht rechtzeitig (in der Übergangszeit) ans Netz bekommen habe.


    Ich darf nicht einspeisen (nicht mal das BHKW netzparallel betreiben), weil dem BHKW ein Zettel fehlt (Einheitenzertifikat).


    Mit viel Mühe und finanziellem Aufwand habe ich einen Batteriespeicher und drei Wechselrichter drum herum gebaut, die ein Drehstrom-Inselnetz erzeugen. Der einzige Vorteil ist, dass ich Inselbetrieb *kann* und auch meine Photovoltaik mit dem Inselnetz arbeitet. Eine teure Notstromlösung.


    Lass doch im ersten Schritt die großen Verbraucher bei Dir im Haus laufen, während das BHKW an ist. Im zweiten Schritt ein Elektroauto, was vom BHKW geladen wird...

  • Moin, ich kann meinem Vorredner nur zustimmen, aktuell ist die Einspeisevergütung sehr hoch. Ob sich eine Batterie rechnen kann hängt von vielen Faktoren ab dazu musst du mehr Daten liefern. Fakt ist das die Batterie nicht zum Gewerbe gehört und damit das FA auch nicht interessiert, aber achte auf die 10% Regel beim BHKW.

  • Auf jeden Fall lohnt sich das einspeisen, wenn man nach Börsenpreis vergütet wird.


    Einen Akku für Eigenverbrauch kann ich zwar nachvollziehen, kommt auf den Strombezugspreis an.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Es kommt auf den Strombezugspreis an und auf die Einspeisevergütung, denn die durch das Speichern entgangene Einspeisevergütung muss bei der Wirtschaftlichkeit eines Stromspeichers als Kostenfaktor berücksichtigt werden. Aus heutiger Sicht ist z.B. damit zu rechnen, dass die Einspeisevergütung im vierten Quartal 2022 irgendwo zwischen 30 und 40 ct/kWh liegt. Wenn ich schon einen Stromspeicher hätte, würde ich den zumindest für das Q4/22 wahrscheinlich ausschalten, weil die entgangene Vergütung für den eingespeicherten BHKW-Strom (einschl. 10% Speicherverlusten) höher wäre als unser Bezugsstrompreis (32 ct/kWh brutto, gerade neu abgeschlossen). Nun ist das zugegeben ein Extremfall. Wie sich das weiter entwickelt weiß kein Mensch, aber in so einer Situation sollte man m.E. keine überstürzten Entscheidungen treffen.


    Hinzu kommt, dass Stromspeicher aktuell sehr teuer sind und lange Lieferfristen haben, weil sie viel für PV-Anlagen nachgefragt werden. Dort sieht die Rechnung anders aus, weil die entgangene Vergütung nach EEG nur in der Größenordnung von 6-8 ct/kWh liegt. Selbst damit kann man froh sein, wenn man auf Amortisationszeiten unter 10-15 Jahren kommt.


    Fazit: Es erscheint mir jetzt nicht der richtige Zeitpunkt um ausgerechnet für ein BHKW einen Stromspeicher anzuschaffen. An Deiner Stelle würde ich erst mal abwarten wie sich der Markt entwickelt, und frühestens Mitte kommenden Jahres noch mal rechnen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • meines Wissens gilt nach wie vor das, wenn du mit der Batterie kein Geld verdienst diese auch nicht zum Gewerbe gehören kann, also weder Vorsteuer noch AfA bekommt.

    Das Finanzministerium Bayern hatte dafür ja den Leitfaden herausgegeben https://www.finanzamt.bayern.d…tovoltaikanlagen_2021.pdf


    Einen Text dazu mit minimalen Änderungen gibts bei unseren PV Freunden https://www.pv-magazine.de/202…riespeichern-praezisiert/


    Ob sich mit dem 22er Osterpaket etwas geändert hat kann ich nicht sagen

  • ... dass die Einspeisevergütung im vierten Quartal 2022 irgendwo zwischen 30 und 40 ct/kWh liegt. ...

    Hallo Sailor733,


    bei welchen Versorgern bekomme ich denn für meinen BHKW STrom die Börsenpreise als Einspeisevergütung - das habe ich schon lange versucht, aber keine Option gefunden!?

  • bei welchen Versorgern bekomme ich denn für meinen BHKW STrom die Börsenpreise als Einspeisevergütung - das habe ich schon lange versucht, aber keine Option gefunden!?

    Von den Versorgern bekommst Du das auch nicht, sondern wie Alikante geschrieben hat von Deinem Stromnetzbetreiber, dieser ist gesetzlich verpflichtet Dir den Baseloadpreis zuzüglich vermiedene Netzkosten für den Strom zu zahlen.

  • Um Missverständnisse auszuschließen: Der Netzbetreiber zahlt Dir den Durchschnittspreis des jeweils vorangegangenen Quartals. Beispiel: Für den im Oktober bis Dezember 2022 eingespeisten BHKW-Strom bekommst Du den Durchschnittspreis (EEX) der Monate Juli bis September 2022. Der steht endgültig natürlich erst am 01.10. fest und wird dann z.B. im KWK-Infozentrum veröffentlicht, aber auf Seiten wie dieser kannst Du Monatsdurchschnitte finden und daraus jetzt schon ziemlich genau abschätzen, was voraussichtlich im Q4 kommt.

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