Netznutzungsentgelte

  • Zitat

    Original von reinhard


    mit so einer Bemerkung, die schlicht unsinnig ist...


    ist sie nicht, jeglicher Zusammenschluss mehrerer Personen ist, solange dieser nicht eine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft, Genossenschaft oder Verein) hat, eine GBR! Wenn Du es nicht glaubst, dann frag nen Anwalt.


    Gerne kannst Du im stillen Kämmerlein alleine was ausklamüsern und dann um Spenden dafür bitten. Das Spenden alleine, wenn diese nicht an eine Gegenleistung gebunden ist, sollte kein Beitritt zu einer GBR hervorrufen.



    Zitat

    Original von reinhard
    Es ist doch Quatsch zu suggerieren, dass die "Mitgliedschaft" in einer Interessengemeinschaft irgendwelche HAFUNGSRISIKEN auslöst.
    Das würde ja voraussetzen, dass irgendein Vertrag von allen Mitgliedern
    der IG angeschlossen würde.


    doch genau so ist das, und da wir in D-Land Vertragsfreiheit haben, kann das auch mündlich geschehen. Z. B. dadurch, dass sich die "Mitglieder" einig sind, wir zahlen alle in einen Topf und einer verklagt dann ein EVU .


    wie gesagt, frag einen Anwalt...


    Alle, ich will hier sicher keine Bremse für das Vorhaben sein, im Gegenteil! Aber meine Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem zwingen mich gerade dazu, hier etwas pedantisch zu sein und die Risiken zu benennen. Sollte das Projekt zu Problemen führen (was nicht zu hoffen ist), ist sonst der Ruf des Forums gefährdet.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Reinhard


    Ich denke was Bruno da schreibt ist richtig.


    Wenn du ein in die mühle der Justiz gerads, dann kommt der satz hätte ich bloß.Wenn die gegen überliegende Seite diese , Formal juristisch gesehen, um die Ohren haut ist es zu spät.


    Also lass uns doch den Verein (oder was auch immer gründen) und wir nennen es Interressengemeinschaft, aber mit juristisch sauberen Hintergrund.


    Das ist schon besser sonnst muß nachher die Kriegskasse noch versteuert werden.


    Ich finde deine Arbeit bemerkenswert,die du bis jetzt dort reigesteckt hast, und wir sollten dieses weiter verfolgen, sonst stopfen die großen Vier sich noch auf unsere Kosten die Taschen voll.


    Also tausch dich doch mal mit Bruno am Telefon aus wie wir da jetzt weiter kommen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 ()

  • Hallo zusammen,


    also, wenn man eine Interessengemeinschaft bildet und die danze Geschichte als "nicht rechtsfähigen Verein" deklariert, wird kein Mitglied mit seinem Vermögen haften müssen @:pille
    Im Namen der Interessengemeinschaft kann dann natürlich auch keine Klage oder sonst was eingereicht werden, dazu müsste sich dann ein Freiwilliger finden, der seinen Namen dazu hergibt!


    So sehe ich das; es kann doch nicht sein, dass jeder, der einer Interessengemeinschaft beitritt/beigetreten ist, mit seinem Vermögen haftet!


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Herzlichen Dank für diesen sachlichen Beitrag.
    Die juristische Halbbildung der vorherigen Beiträge sind wirklich demotivierend.
    GbR= Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Das setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus und eine Erhöhung des "vereinbarten Betrages" ist nach §707 BGB nicht möglich. Tatsächlich hätten wir es dagegen bestenfalls mit einer
    "Gmeinschaft"(§§741 BGB) zu tun.


    Und nochmals: wenn in einer Interessengemeinschaft 500,-€ gesammelt werden , damit einer in die Lage versetzt wird ein gutachten zu bezahlen
    (den Auftrag erteilt dieser Mensch höchst persönlich) entsteht keine
    Verpflichtung "nachzuschießen", wenn das gutachten teuerer würde.


    Alles andere ist schlicht falsch. Nur leider wird wegen dieser Nebelwerferei vielleicht die ganze Aktion wieder eingestellt. Wegen einer einmaligen Aktion einen Verein zu gründen- und das ginge ja frühestens im Oktober beim Treffen- ist völlig unangemessen.


    Also lieber Tom: große Bitte- setze ein Konto auf Deinen Namen (anders geht das ja nicht) hier rein und wir ("Willigen") zahlen jeder 20,-€. Und wenn wir 500,- € haben und einen vernünftigen Studenten, dann kanns los gehen.
    @:- @:-

  • Hallo an Alle


    Halbwisse hin oder her.


    Wir sollten das gemeinsame Ziel nicht wegen so einer Hürde (Meinungsverschiedenheit)aus den Augen verlieren.


    So eine Fotum lässt eben mehre Meinungen zu.


    @ Bruno tausch dich doch einfach mit Reinhard aus wie man das richtig gestaltet, dann sind wir Alle doch einen schritt weiter.

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  • Hallo,


    schade, dass wir hier etwas abgedriftet sind.


    ICh denke die Einwände sind schon berechtigt...
    allerdings ist jetzt dafür m.E. de falsche Zeitpunkt.


    Erstmal klären, was wir wollen...wie wir z.B. einen Diplomanden/Uni gewinnen. und dann die Formalitäten klären.


    reinhard
    Respekt für Deinen Einsatz (y)

  • Moin zusammen,


    gestern gabs mal wieder einen interessanten Beitrag über unsere "geliebten großen Vier".


    Zitat

    Milliardenprofite durch Netzentgelte
    So verhelfen die Verbraucher den Strommonopolisten allein durch die Netzentgelte zu Milliardenprofiten - ohne dass diese die Netze ausreichend instand halten und zukunftsfähig machen würden. Und die Kunden werden am Ende womöglich sogar doppelt abkassiert, weil sie für die irgendwann dann doch dringend notwendigen Investitionen erneut kräftig zur Kasse gebeten werden.


    Hier der ganze Beitrag:
    http://frontal21.zdf.de/ZDFde/…/8/0,1872,7162792,00.html


    Da sieht man mal wieder, dass der Kunde sich gefälligst so verhalten soll, wie die "großen Vier es erwarten:
    Zahlen und Schnauze halten :-(/


    Von den Politikern ist eh keine Hilfe zu erwarten; die spekulieren ja auf die gut dotierten Posten bei den Konzernen (Clement bei RWE für 20.000 Euro Jahresgehalt angeblich )))) )))) )))) )


    und wo ich gerade dabei bin: Warum gibts von Senertec immer noch keine Stromführung in der Software, damit nicht unnötig Strom aus dem Netz bezogen/eingespeist werden muss????


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • ...wenn man das liest, packt einen die blanke Wut. Für die Durchleitung des von mir erzeugten Stroms über die Leitungen zu meinen Nachbarn, die seiten Jahren / Jahrzehnten im Erdreich verbuddelt und von uns Anliegern teuer bezahlt wurden, kassieren die Netzbetreiber eine Mörderkohle. Und wenn unsereins dann die Erstattung der Hälfte der (vermiedenen) Netzentgelte fordert, zeigt man uns die lange Nase und speist uns mit einem Hungerlohn ab.


    Wenn ich mich recht erinnere, ist in der StromNEV im Zusammenhang mit den VNNE auch von einer "diskriminierungsfreien" Handhabung die Rede. Nach der ganzen Hype um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könnte es sich doch eventuell lohnen, diesen Punkt nach vorne zu tragen, anstatt sich mit verschwurbelten und nur für Insider verständlichen Regelungen und Algorythmen abspeisen zu lassen, die letzten Endes dann doch nur darauf hinauslaufen, dass man uns das vorenthält, was uns zusteht.


    Gruß, maxnicks



    P.S.: Was macht eigentlich unsere "Kriegskasse"??

  • Still und heimlich, wie immer, haben meine lieben Stadtwerke bei ihrem Preisblatt für die Netznutzungsentgelte zu den Ebenen MIttel- , Umspannung-, Niederspannungsnetz eine weitere Kategorie eingeführt:
    "MIttelspannungsnetz mit Niederspannungsseitiger Messung"
    (mit höherem Arbeitspreis dh. höherer vermiedener Netznungsggebühr
    für Einspeiser)


    Kann einer mal erklären, was das bedeutet? Wie geht das-
    Entnahme aus der Mittelspannung aber gemessen wird in der Niederspannung??

  • Hallo Reinhard,


    moment mal, verstehe ich das richtig, dass es damit der BHKW-Betreiber mehr Vergütung erhält? Und das freiwillig?


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Die VNNE bemessen sich doch danach, auf welcher Ebene man einspeist.
    Wer auf der NS-Ebene einspeist(machen wir wohl fast alle?), dann erhält er
    als VNNE die Kosten von der Umspannung ersetzt. Wer keine Leistungsmessung hat, nur den Arbeitspreis der Umspannung.


    Meine (!) Frage war, ob jemand die neue(??) Ebene kennt, die da
    erfunden wurde??? Wenn es eine neue "Ebene" gäbe - mit dem
    seltsamen Namen (Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung)
    dann könnte man ja vielleicht (!) argumentieren, dass wir ja genau das machen.


    Jedenfalls sind in dieser "neuen" ebene die Arbeitspreise höher als bei der USp.


    Aber bevor ich von den arroganten Typen bei den Stadtwerken wieder angeraunzt werde, wollte ich hier fragen, ob sich das alles jemand erklären kann.


    Wenn das hier keiner weiß, muß ich doch den Gang nach Canossa machen...
    Also bitte helfen.


    P.S. Am Dienstag habe ich den Termin bei Prof. Jäger an TU Erlangen.
    Dort besteht Interesse an unseren Problemen. Ich werde danach hier berichten.

  • reinhard


    denke mal es ist eine Ebene für die die Ihren eigenen Trafo haben, also der Strombezug auf der Mittelspannungsebene ist und die Messung auf der Niederspannungsebene. Da dann aber die Verluste der Umspannung beim Netzbetreiber liegen ist der Preis für die Netznutzung höher. Aber auch nur ne Vermutung von mir, da ich sonst noch nichts von der neuen Ebene gehört habe.
    Vava

  • Hallo Reinhard,


    über nNNE wurde doch bei dem BHKW Treffen gesprochen, Du hattest bei mir angefragt.


    Gunnar Kästle hat es in seinem interessanten Referat angesprochen.


    Dabei wurde in der Diskussion festgestellt, dass man nicht per Lastgangzähler messen müsste, wieviel
    Strom das BHKW zum Zeitpunkt höchster Bedarf des Netzbetreibers, eingespeist wird.


    Es müsste ausreichen, den Nachweis zu erbringen, dass das BHKW zu diesem Zeitpunkt gelaufen ist.
    Wenn Dein Dachs gelaufen ist, hat er 5,5 kW erzeugt, und die Lastspitze um 5,5 kW gemindert.
    Ob Du dies z.T. selbst verbraucht hast ist unwichtig. Dein Dachs hat dann das Netz um 5,5 kW entlastet.


    Wenn alle BHKW-Betreiber in Erlangen dies gesammelt nachweisen könnten, hätten wir alle das Netz um
    Zahl der BHKW * Leistung/BHKW, das Netz entlastet. Dann stünde uns in der Gemeinschaft das entsprechende
    vNNE zu.


    Das wäre doch ein einfacherer Weg, den wir gehen könnten.
    Dann bräuchte man nicht diesen teueren Lastgangzähler. Man bräuchte so etwas wie einen Betriebsstundenzähler
    mit Zeitaufzeichnung. Vielleicht kann Thomas uns da weiter helfen.


    Grüße von Fritz