Hallo zusammen,
angeregt durch einen Beitrag aus einem anderne Thema (Merit Order oder warum das EEG bald mehr als 4 ¢ je kWh kostet) zum Problem der Netzbetreiber mit dem EEG.
Dort wird über die Bereithaltung einer Gasturbine als Ersatz für die durch Wolken verdunkelte Megawatt Solaranlage geschrieben.
Hier werden wieder mal zwei Sachverhalte in einen Topf geworfen.
1. Baut der "normale" Hausbesitzer eine Solaranlage auf sein Dach, so wird die Anlage nicht wesentlich größer sein wie der Stromverbrauch des Hauses. Damit muss das Netz auch für diese Anlage ausreichend ausgelegt sein.
2. Baut der "Energieerzeuger" eine 100kW Anlage oder mehr, muss selbstverständlich auch das Netz entsprechend ausgelegt werden, damit evtl. Einspeiseschwankungen vom Netz aufgefangen werden können.
Die Klagen der Netzbetreiber können daher doch nur daher kommen, dass in der Vergangenheit die Pflege der Netze vernachlässigt wurde oder bei der Genehmigung der Grossanlagen die Netzanbindung nicht berücksichtig wurde.
Wir müssen also für die Nachlässigkeiten der Netzbetreiber bezahlen.
Dachs2001