Abrechnung BHKW

  • Hallo,


    trotz langer Suche werde ich leider immer konfuser was die Abrechnung für ein BHKW angeht.


    1. Die Förderung für den Bau beantragt man nach Planung bei der BAFA?!


    2. Irgendwie kann man sich die Umsatzsteuer der Anschaffung erstatten lassen?


    3. Bei Bezug des Erdgases spart man 0,55 Cent/kWh Energiesteuer? Auch hier die Umsatzsteuer?

    4. Zur Stromabrechnung gibt es einen 2-Wege-Zähler, der einen Messwert "bezogenen Strom" und einen "in das Netz eingespeisten Strom" hat sowie einen Zähler dierekt am BHKW, der den erzeugten Strom misst?


    4.1 Für den bezogenen Strom spart man 2,05 Cent/kWh Stromsteuer? Auch hier die Umsatzsteuer?

    4.2 Auf den in das Netz eingespeisten Strom erhält man EXX Baseload + VNNE direkt vom Energieversorger? Steuern zahlt man nicht? Wann an Wen und wie meldet man diese Werte?


    4.3 Auf den Produzierten Strom erhält man den KWK-Zuschlag? Wann an Wen und wie meldet man diese Werte?



    Ich hoffe ich habe diese Erklärungen nicht irgendwo überlesen, allein die verschiedenen Bezeichnungen für die Zähler machen einen schon irre *g*

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo


    Bloß nicht irre werden, du bist auf dem richtigen Weg und an der Lösung nah dran.


    Bevor ich antworte muss ich einmal Fragen ob der Betreiber Umsatzsteuer pflichtig ist.


    Dann kann ich dir als eventueller gewerblicher BHKW Betreiber auch die steuerliche Seite erklären, diese Antwort ist dann nicht rechtsverbindlich, dafür gibt es Steuerberater.


    1. Die Förderung für den Bau beantragt man nach Planung bei der BAFA?!
    Geanu nach der Planung vor der Auftragserteilung.


    Bei Bezug des Erdgases spart man 0,55 Cent/kWh Energiesteuer?
    Ja genau die Steuererstattung bekommt man von (HZA) Hauptzollamt.


    4. Zur Stromabrechnung gibt es einen 2-Wege-Zähler, der einen Messwert "bezogenen Strom" und einen "in das Netz eingespeisten Strom" hat sowie einen Zähler dierekt am BHKW , der den erzeugten Strom misst?
    Ja, genau so ist es.


    4.1 Für den bezogenen Strom spart man 2,05 Cent/kWh Stromsteuer?
    Nein.


    4.2 Auf den in das Netz eingespeisten Strom erhält man EXX Baseload + VNNE direkt vom Energieversorger?


    Du solltest für die eingespeisten Energiemengen quartalweise deinem EVU in Rechnungen stellen EEX und das vNNE ist die Berechnungsgrunlade,des weiteren den KWK Zuschlag für die produzierte Energie, ich freu mich immer wenn ich meinen Stadtwerken mal eine Rechnung schreiben darf.


    Gewerbliche BHKW Betreiber haben das steuerlich einfacher, bei privat betreiben Anlagen gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, einmal einen Beratungstermin beim Finanzamt holen und sich schlau fragen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB1530,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Nun, ich bin in der Anlage Eigentümer/Vermieter und habe beruflich eine Grundstücks- bzw. Hausverwaltung. Folglich kann ich mir aussuchen ob ich das BHKW privat anschaffe oder über die Grundstücksverwaltung betreibe.


    Wie ich gelesen habe ist bei Privatleuten die Vorsteuerabzugsmöglichkeit ganz stark vom Finanzamt abhängig. Allerdings überlege ich, ob es nicht sinnig ist, ein separates Gewerbe zu betreiben, um den Mietern Wärme und Strom als "Contractor" regulär zu verkaufen - das Unternehmen könnte mein Sohn z.B. führen und das BHKW aus seiner Tasche kaufen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo
    und auch von mir nochmal ein Herzlich Willkommen im Forum.


    Tja,
    Du hast leider, ähm was heisst leider...eher berechtigterweise konkrete Fragen


    Leider...mein ich eher,
    dass Du hier im Forum vermutlich dreimal mehr, verschiedene Antworten zur bestmöglichen Betriebsweise eines BHKWs finden wirst wie Fragen...zumindest auf dem rechtlichen Gebiet..technisch sind wir uns meist einig.
    Das liegt zum einen an der immernoch unterschiedlichen steuerlichen Bewertung durch die FÄ,
    aber auch an der Problematik an sich...und dann auch noch an z.T. wechselnden Rahmenbedingungen.


    aber ich versuch auch noch meinen Senf loszuwerden

    Zitat

    Nun, ich bin in der Anlage Eigentümer/Vermieter und habe beruflich eine Grundstücks- bzw. Hausverwaltung. Folglich kann ich mir aussuchen ob ich das BHKW privat anschaffe oder über die Grundstücksverwaltung betreibe.


    Die Vorsteuerabzugsfähigkeit hat nicht zwingend mit einem Privat- oder gewerblichen Betrieb zu tun. Mittlerweile hat jeder BHKW-Betreiber die Möglichkeit es als Unternehmen zu betreiben (Gab da irgendein Urteil)
    Das führt aber nicht automatisch zu einer vollständigen Vorsteuerabzugsfähigkeit


    Es kommt sehr auf das drauf an, was mit den Produkten Strom und Wärme geschieht.
    Der Stromanteil ist unstrittig, das ist auf jedenfall gewerblich. Bei der Wärme wird's kritisch
    Benötigst Du die Wärme direkt für Deinen Gewerbebetrieb (ich sag mal ne Bäckerei z.B.) dann wird mans wohl auch für diesen Wärmeanteil durchkriegen. Nutzt Du es aber z.B. für wohnwirtschafltiche Zwecke wird schon kritisch, da Wärmelieferung nicht unbedingt steurpflichtig ist.


    Zitat

    Allerdings überlege ich, ob es nicht sinnig ist, ein separates Gewerbe zu betreiben, um den Mietern Wärme und Strom als "Contractor" regulär zu verkaufen - das Unternehmen könnte mein Sohn z.B. führen und das BHKW aus seiner Tasche kaufen.


    Mit einem contracting,
    könnte man das lösen, aber erstens kannst Du Altmieter (kommt auf den Vertrag drauf an) nicht zu einem contracting zwingen.


    und dann kommt noch was ganz was doofes,
    Wenn Du als contractor Strom an die Mieter verkaufst, ist dieser neuerdings nicht mehr von der EEG-Umlage befreit !!!

  • Zu Contracting und Mietverträgen gibt es einige Neuerungen, ich denke mal Er kennt die bereits, ist ja mit Ihr Job saubere Mietverträge zu gestalten.
    Es kommt es auf die Formulierung im Mietvertrag an ob man trotzdem wechseln kann.


    Die Steuerliche Seite bei reinen Erzeugern ohne Eigenverbrauch ist auch relativ easy.
    Mach ich ja bereits schon seit 2003 so bei Nr1., Nr.3 ist halt ein kleiner Teil der mich aufwärmt.
    Ich ziehe den komplette Vorsteuer, allerdings gebe ich dann wieder in meiner Steuererklärung die Rechnung für meinen Wärmeverbrauch entsprechend wieder an.
    Eigenverbrauch muss irgendwo steuerlich behandelt werden, ich mach es halt andersrum.
    Allerdings bin ich ein Steuernoob, habe mich lange mit meinem Steuerberater drüber unterhalten, er hatte mir vor gerechnet das ich so besser da stehe.
    Warum??
    Also bitte fragt mich jetzt nicht wieso und warum und überhaupt wie es geht, ich kenne nur die Grundzüge :blush2:
    Wer mehr wissen will, dem kann ich gerne die Nummer meines Steuerberaters geben, dann könnt ihr mit dem kostenpflichtig diskutieren. :aberglaube:

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo


    warum Cotracting? Ich habe das BHKW einfach in den Keller gestellt. Den Mietern freuen sich, wenn Sie umweltfreundliche Wärme beziehen - die Kosten des Wäreanteils des BHKW werden umgelegt, die Kosten der Stromerzeugung trage ich.
    Den Strom verkaufe ich an die Stadtwerke und an die Mieter nach der Vertragskonstruktion der Fa. Energy Consult: Ich gründe mit den Mietern eine GbR zur Eigenversorgung , diese bezieht von mir Strom. Hört sich kompliziert an ist es aber nicht.


    Grüße Guido

  • Danke für Eure ausführlichen Antworten. Nach derzeitigem Stand sind alle Mieter mit einer Erhöhung der Kaltmiete einverstanden und erhalten im Gegenzug weiterhin Wärme und zukünftig dann auch den Strom zum Selbstkostenpreis von mir. Somit umschiffe ich das unruhige Fahrwasser, dass einen als Stromversorger erwartet. Derzeit plagt mich eher dieses Problem. Wenn das halbwegs klar ist, stehen die Rahmenbedingungen für mein Projekt und ich werde mich damit befassen welches BHKW sinnvoll ist. Derzeit habe ich Dachs +alten Kessel als Zuheizer oder KJ-Energie im Sinn, aber dazu folgt demnächst ein Beitrag mit Verbrauchswerten des Hauses und allem was zur Planung dazugehört :)


    Mal ganz am Rande, im Datenblatt für den Dachs Kondenser, aus dem Download Bereich des Forums, steht man können den Dachs mit Kondenser nicht am gleichen Schornstein wie einen Atmosphärischen Spitzenlast-Brenner betreiben. Ist das noch aktuell? Wäre sehr ärgerlich, denn Brennwert möchte ich schon gerne nutzen bei so einer Anschaffung. Kann man in den Schornstein (im Haus, Keramikrohr mit Isolierung soweit ich weiß) vielleicht ein Edelstahlrohr mit Trennblech in der Mitte einziehen um das Problem zu lösen?


    PS: Hat jemand eine Grafik mit dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Privathaushaltes über den Tag zur Hand?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo


    das mit dem Kamin das kann ich leider bestätigen. Bei mir (Juni 2009) wurde auch auf Brennwert verzichtet um das BHKW an den gleichen Kamin wie den Zusatzkessel anzuschließen.
    Wozu brauchst Du den durchschnittlichen Stromverbrauch eines Haushaltes über den Tag?? Das BHWK sollte laufen, wenn Wärme gebraucht wird.


    Grüße Guido

  • Zitat

    Kann man in den Schornstein (im Haus, Keramikrohr mit Isolierung soweit ich weiß) vielleicht ein Edelstahlrohr mit Trennblech in der Mitte einziehen um das Problem zu lösen?

    Aus einem Zug zwei machen geht eher nicht. Wenn Dein oller Brenner noch ein Atmosphärischer ist sollte der gleich mit raus.
    Ein Brennwertkessel + BHKW an einem Zug funktioniert in der Regel.


    mfg

  • Aus einem Zug zwei machen geht eher nicht. Wenn Dein oller Brenner noch ein Atmosphärischer ist sollte der gleich mit raus.
    Ein Brennwertkessel + BHKW an einem Zug funktioniert in der Regel.


    mfg

    Hallo Alikante,


    nach meiner Überschlagsrechnung würde der Zusatzbrenner nur 15.000kWh im Jahr laufen, dafür extra einen neue Brennwertkessel anschaffen halte ich für mehr als unwirtschaftlich. Zumal der Kesser sehr gute Werte hat, mein Schorni hat mir bei den Daten des Kessels von einer Brennwertsanierung sogar abgeraten *g*.


    Im Dachs Kondenser Datenblatt steht es darf an dem Zug nichtmal ein weiterer Dachs mit Kondenser angeschlossen werden, einzig und allein eine SEplus Zusatzbrennwertheizung von Senertec sei zulässig (2.500 Euro). Das wäre dann wohl die einzige Lösung - oder eben auf den Kondenser verzichten - dann kommt auch eher die kw-Energie in Frage. Aber dazu werde ich mir bevor es zu den Herstellern geht mal meinen Schorni ins Haus holen - der wird mir genau sagen können was er abnehmen würde bei meinem Zug, bzw. was an Umbau möglich ist :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Das Problem ist doch ganz einfach erklärt


    Ein Kessel ohne Gebläse nutzt den natürlichen Zug des Kamin um die Abgase nach oben zu befördern. Einem Kessel mit Gebläse ist das relativ schnuppe der schiebt die Abgase selber raus mit Überdruck (BHKW genauso). Wenn du nun nen Kessel ohne Gebläse und einen mit(oder BHKW) an den selben Zug bauen würdest so schiebt das Überdruckgerät die Abgase möglicherweise nicht in den Kamin sondern durch den normalen Heizkessel in den Aufstellraum. Punkt. Deshalb ist das nicht erlaubt.


    mfg


    PS oder die geräte sind gegeneinander so verriegelt das nur eines von beiden laufen kann - das könnte dann der Schorni abnehmen.

  • Was aber auch nicht funktioniert ist Brennwert + Dachs mit Kondenser (zwei Dachs mit Kondenser geht auch nicht), das schreibt zumindest Senertec hier ab Seite 55. Einzige Lösung für Dachs mit Kondenser und Zuheizbedarf ist wohl der SEplus Brennwer-Brenner mit 20kW - dann braucht man aber ein dickes Rohr, ob das hier im Haus geht muss man prüfen. Eine wie von Dir vorgeschlagene gegenseitige Betriebssperre mit Umschaltung könnte eine sehr gute Lösung sein den alten Brenner im Haus zu halten. Wenn das BHKW mal streikt könnte der sogar wie jetzt auch das ganze Haus mit dem alten Brenner heizen :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,


    also 2 dachs mit Kondenser geht definitiv - ich hab 2 Dachse mit Kondenser in ein Kamin. Dafür gibt es extra ein spezialteil von Sennertec (siehe Bild in meiner Galerie)


    Grüße Guido

  • Hallo,


    das BHKW und den Spitzenlastkessel gegeneinander zu verriegeln ist die denkbar schlechteste Variante ein BHKW mit Spitzenlastkessel zu betreiben. Dies führt zu extremen Takten des BHKW und reduziert erheblich die Laufzeiten des BHKW , sofern der Spitzenlastkessel häufiger ran muß. Sollte es aber geplant sein, den alten Heizkessel als Backup stehen zu lassen, der nur bei Störung des BHKW freigegeben wird würde es funktionieren. Da du aber von acht WE schreibst, denke ich das das nichts wird.


    Viele Grüße
    Joachim, der lieber auf Brennwert am BHKW verzichten würde als die Anlagen gegeneinander zu verriegeln