salidierender Zähler bei Anlagen < 10kw

  • [mod:fire]
    Hallo,


    in einem anderen Beitrag ist ein Forenmitglied auf eine interessante sache gestoßen


    Da dies dort mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hatte


    und das Thema aber absolut interessant ist, hab ich mal den entsprechendne Teil abgesplittet



    --------------------------------------------------------


    BOAAAH,
    Du bist gut....


    ...ein salidierender Zähler wär ein Traum manch BHKW-Besitzers (wenn nicht aller)
    und nahc unserem Kenntnisstand vollkommen unmöglich


    ...und da kommst Du aus dem nix
    und präsentierst einen link, der es auf einmal sehr -na ich sag mal- sikussionswürdig erscheinen lässt


    Das ist echt mal ne Hausnummer,
    klar, nicht verbindlich für alle EVUs....aber doch mal eine prima Diskussionsgrundlage


    ...da wird so mancher (wenn nicht alle) der EVus diese Regelung verfluchen


    hehe,
    freut mich, dass Du das gefunden hast und bin schon auf die...nun ja, kreativen Anworten gespannt :D

  • Moin,


    was dazu mein EVU wohl sagt? Der, mit dem ich da immer zu tun hat hat sich bisher immer gefreut, wenn ich ihm solches "Futter" hingeworfen hab.


    @alicante: bei dem Hinweis auf die VDEW Richtlinie spricht der Verfasser allgemein von Eigenerzeugungsanlagen, da müsste man nun mal wieder die Richtlinie selbst kennen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Die Richtlinie hab ic hier gefunden


    ...als Schriftform nicht lieferbar, aber als E-dokument lesbar
    Komisch Komisch, da stand wat on 12,50€ aber das Dokument hat sich irgendwie allein auch so geöffnet...hoffe mal ich krieg jetzt keine Rechnung ;)


    edit: Ich hab den link mal wieder entfernt
    ...also ehrlich, ich kanns mir nciht vorstellen wie das gehn soll,
    aber dem Dokument voran gestellt ist eine heftige Linzenzbelehrung...und "Dem Käufer ideses Dokumentes" etc.
    Keine Ahnung, wie die das abrechnen wolln, aber hab kein Bock mir Urheberrechtsstreitigkeiten einzuheimsen.


    Es handelt sich also um die VdEW Richtlichtlinie
    Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz
    Anschluß und Parallelbetrieb von
    Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz vom August
    2001.


    auf Seite 66 findet man den entsprechenden Passus...geht sogar noch besser...das Teil müsst nichtmal geeicht sein ;)



    wie im obigen link erwöhnt,
    Seite 66 ist interessant


    ...ich sags mal eingenen Worte: Anlagen, die größtenteils ihren Stzrom selber verwenden und "nur" Überschüsse einspeisen, dürfen bis zu einer Leistung von 10kw einen "nicht-rücklaufgesperrten" Zähler setzen.


    NA MENSCH, DAS IST DOCH GENAU DAS WAS WIR WOLLN
    und gerade die Klein-BHKWs...also, es erfüllt doch wohl kaum irgendwas anderes diese Kriterien.


    Na hopp hopp
    und mal bei Euren zuständigen Leuten angeklopft ;)


    Besonders @Bruno
    da Du ja einen sehr guten Draht zu Deinem EVU hast und evt mal ne kompetente Auskunft dazu bekommst.

  • Hallo BHKW-Freunde,
    dieses Dokument stammt aus dem Jahre 2001. Vielleicht dachte man damals, dass es bei den zu erwartenden Ernergiemengen, vom Verwaltungsaufwand gesehen zu teuer wäre, mit mehreren Zählern zu arbeiten. Der saldierende Zähler wäre aus unserer Sicht eine tolle Sache, aber im Detail gibt es jede Menge Probleme. Dazu zählen steuerrechtliche Abrechnungsschwierigkeiten und z. B. dass der normale Zähler keine negativen Zahlen darstellen kann. Der gleiche Zählerstand läßt sich durch Bezug oder Lieferung von Energie realisieren. Gesamtwirtschaftlich gesehen, wäre es vielleicht tatsächlich preiswerter, die einfache Variante zu wählen, als kompliziert jede Kleinigkeit abzurechnen. Aber in Deutschland will man alles ganz genau machen und dadurch wird alles beliebig kompliziert und bürokratisch.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Die Richtlinie hab ic hier gefunden
    Besonders @Bruno
    da Du ja einen sehr guten Draht zu Deinem EVU hast und evt mal ne kompetente Auskunft dazu bekommst.


    habs weitergeleitet, mal sehn was da zurückkommt.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • hallo firestarter


    das wäre schon eine tolle sache dachte ich auch damals. aber ich muss hololoy recht geben.
    was ist mit den leuten die mehr wärme brauchen und dort das BHKW rund 4000 stunden rennt und dann haben sie einen stromverbrauch von 12000 kw/h
    die speisen dann ins nirvana und bekommen nix zurück ???? ist auch nicht so der brüller.. oder der zähler geht ins negative und ein ableser kommt im jahr dannach und freut sich über den " riesen " verbrauch.. dann ist auch der BHKW betreiber im erklärungsnotstand.


    dann doch lieber so wie es im moment ist.. weil eben ( eigentlich ) alles geklärt ist.


    |__|:-)

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • huhu
    ..nochmal ich


    Also ich find das sooo klasse...ich bekomm meinen Puls gar nicht mehr runter


    aber auch ein klein wenig unglaublich :S


    Ich hab mal gleich ne mail an Gunnar geschickt
    und...heut früh mit dem b.kwk telefoniert
    Erstaunlicherweise war da nicht die freundliche Sekretärin dran, sondern ein sehr freundlicher Herr
    Und das war schon toll, denn ich wollte erstmal vage mich nach den richtigen Ansprechpartner zur Thematik "Regelung zum Netzanschluss" durchfragen und siehe da...der Gesprächspartner kannte isch da schon aus, erschien sehr kompetent und kannte auch unser Forum :)


    Er kannte die ganzen Problematiken von klein-bhkw's, den Ärger den es aktuell wegen setzen des Generatorzählers gibt usw usw.
    Von einer <10kw-Regelung hatte er noch gar nichts gehört. Aber er schien auch gleich begeistert...oder zumindest erstaunt.
    Ich hab ihn mal gleich per mail alle relevanten Daten zukommen lassen und um eine kurze Einschätzung gebeten.


    Ich mein,
    selbst wenn diese Regelung und irgendwie verwehrt bleibt (obwohl wenn ich nach dem Text der Richtlinie gehe, wüsst ich gar nicht warum), dann hätte doch irgendwann mehr schon davon berichten müssen.


    Ich mein z.B.
    - gunnar, der auf dem Forentreffen definitiv ausschloss, dass in Deutschland (aus diversen Gründen) es jemal möglich wäre einen slidierenden Zähler zu haben
    - oder die Hersteller, denen das doch wohl merh als ein gefundenes fressen sein dürfte
    - oder halt der Herr vom b.kwk
    ...irgendwer hätte doch schonmal das Wort "kleiner 10kw" in diesem Zusammenhang (wenn auch mit negativen Ausgang) in den Mund nehmen müssen


    ...oder?


    Ich weiss nicht...vielleicht ist es auch so trivaial und billig...ist ja auch nur eine Randbemerkung in der Richtlinie, dass es vielleciht noch nie jemand aufgefallen ist oder in der Richtung was versucht hat


    Ich drück uns allen mal die Daumen
    ...wenn das irgendwie klappen könnte, dann ist das DER DURCHBRUCH


    hololoy
    klar...man wird den Eindruck nicht los, dass die Netzbetreiber versuchen möglichst viele Schikanen aufzubaun. Bei den EVUs gehts bei einigen wenigen auch anders, siehe Bruno's oder auch das von GB, die sich sogar auf's Forentreffen wagten und sehr interessiert der Thematik gegenüber standen.
    aber, vielleciht tut man denen auch teilweise unrecht. Ich kenn einen, der genau für den Mist bei einem der Netzbetriebr verantwotlich ist. Die müssen unglaubliche Datenmengen bewältigen und massig Leute beschäftigen, nur damit die Kosten von links nach rechts gewälzt werden und nur damit dann irgendein Betreiber drei-fuffzig ausgezahlt bekommt. Ich glaube bei allen was in dieser Leistungsklasse spielt, wären die sogar froh, wenn die es sich einfach schenken könnten. Denn was hier einfacher geht, spart den mehr Verwatungskosten als Einnahmen, die sie durch ungerechte VNNEs erhalten


    steuerlich,
    na da muss man dann schaun.
    Bei dem ursprünglichen link gings um die Thematik Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuersicht bei rückwärtslaufenden Zählern
    http://www.sfv.de/lokal/mails/betreib/b0012200.htm
    auch wenn über PV und es hier auch eigenverbrauch aus Unternehmerbetrieb geht,
    ist die Einschätzung aus umsatzsteuersicht sicherlich auch in unserem Interesse gegeben.
    Wenn ich einspeise, wird Umsatzsteuer fällig...wenn ich beziehe muss ich welche Zahlen....und da beides zu gleich Kosten geht, macht das FA ja keine Miese und kann eine getrennte Erfassung auch gleich sein lassen
    Gleiches gilt sicherlich auch aus Stromsteuersicht. BHKW-Strom ist stromsteuerbefreit. Wenn ich also den absoluten strombezug drossel, dann zahl ich weniger Stromsteuern (absolut) was auch so absolut okay wäre. Das es im Moment eigentlich nicht okay ist, dass mein verkaufter Strom strom-besteuert wird (weil ihn EVU an anderen Kunden natürlich mit Steuer verkauft) ist ein anderes Thema.


    Technisch
    naja...mein Zähler hat noch ein Zählwerk..also der könnte schon rückwärts
    entscheidend für so einen Fall ist sicherlich, dass im Jahresschnitt mehr bezogen wird, als eingespeist
    ...im Zweifelsfall dürften die sogar überschüssige "paar 100kwh) umsonst behalten. Kein Ding, wenn die wirtschaftlichkeit duch einen salidierenden Zähler verbessert wär, wird man auch als BHKW-Betreiber gegenüber den Stromkonzernen großzügig :)


    Dokument-Gültigkeit
    Ob es schon etwas anderes gibt (was diese Richtlinie aushebelt) weiss ich nicht, bisher hab ich da nichts anderes gefunden, sonde nur eine andere Quelle aus dem Jahre 2005, die es noch als aktuel bezeichnet.



    So,
    nun heissts Daumendrücken ..mal schaun, was draus wird

  • kay


    na klar,
    ist das so richtig toll nur wenn man nicht mehr verbraucht, als produziert wird.


    Doch selbst in diesem Fall wäre es evt. ein Diskussionsargument. Wenn es tatsächlich in diesen Fällen so gehn sollte, dann spricht doch nichts dagegen, Deine beiden Zähler zu bilanzieren ;)


    Das heisst, Dein Stombezug geht auf Null
    ...und Du bekommst "nur" den Überschuss zu gängigen Sätzen vergütet


    ...na, klingt das interessant? :D

  • Der Link ist zwar vom Förderverein für Solarenergie aber die Richtlinie ist nicht speziell für Fotovoltaik und bezieht sich auf alle Erzeuger-Anlagen die kleiner 10 KW sind.
    Ein Saldierender Zähler wird da aus eichrechtlicher Sicht bis zu einer Leistungsgrenze von 10 KW als zulässig gesehen.
    Für Fotovoltaik wäre diese Lösung ohnehin Quatsch, da man sich in dem Fall schlechter stellen würde.
    So heißt die Richtlinie :
    Richtlinie des VDEW für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Da ich mich grad mit der elektrischen Seite befasse hab ich mir das o.g. Dokument natürlich auch mal angesehen (kommt man ja nicht drum rum).


    Meine Lesart S.66 Abs. 2:
    Der Wunsch unter 10kW einen saldierenden Zähler zu verwenden ist zulässig, aber steuerlich nicht unbedenklich (für Unternehmer?).
    Geeicht muss er in jedem Fall sein aber nicht speziell in beide Richtungen.


    Ansonsten schon irgendwelche weiteren Reaktionen eurer EVU?



    mfg JAU


  • Ansonsten schon irgendwelche weiteren Reaktionen eurer EVU?


    leider noch nicht, bin ich gar nicht gewohnt von ihm. Ich hoffe nicht, dass er bei der Nachricht vom Stuhl gefallen ist :-)_:-)


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • hehe,
    wahrscheinlich ist er das aber



    ...sorry,
    dass ich es verschlafen hab Euch gleich bescheid zu geben


    Ich hatte einen sehr kompetenten Mann vom b.kwk an der Strippe


    Also,
    wie viele von Euch schon mtbekomme haben, versuchen die EVUs die Tab2007 durchzudrücken
    ...diese TAB ist aber noch nicht (wenn auch nichtbindendes) Gesetz


    also,
    gilt noch die alte TAB


    eigentlich zu dieser Thematik egal,
    denn sowohl die neue, als auch die alte nehmen auf die o.g. Richtlinie Bezug


    und jetzt kommt der Hammer,
    eigentlich gilt die !!!!!!!


    ...aber,
    worauf ich aufmerksam gemacht wurde...das eigentliche...und hier ein Grundkur in Sachen Bürokratendeutsch.
    Was steht drin? "aus eichrechtlicher Sicht keine Bedenken" das klingt gut, ABER wenn es aus eichrechtlicher Sicht keine gibt, aus welcher denn sonst ;)


    Mir wurde gesagt, dass
    - 1tens es eh bald hinfällig wird, da diese richtlinie in ca. 2 Monaten ehn erneuert wird....und damit sogar noch vor der Tab2007
    - 2tens, derjenige es für äußerst unwahrscheinlich hält, dass man sich darauf berufen kann


    Nun ja,
    wäre ja auch zu schön gewesen



    ABER
    meine rein persönlcihe Meinung
    ...es gibt Regelungen von den EVUs die darlegen, wie man eine Anlage einzubinden hat
    ...es gibt ne technische Seite, die in der TAB geregelt ist und i.d.R. so von den EVUs so verlangt wird
    ... es gibt in der TAB eine Regelung, welche die Berücksichtigung der Richtlinie zur Eigenerzeugung berücksichtigt
    ...beide, also die TAB und die Richlinie sind Stand jetzt, so von den EVUs nicht nur anerkannt, sondern sogar vorgegeben
    ...die o.g. Richtlinie besagt, dass ein salidierender Zähler bei <10kw möglich ist


    also mal ganz ehrlich,
    eigentlich...seh ich das so, dass es wirklich aktuell ein salidierender Zähler möglich wäre


    Ob man es durchkriegt ist sicherlich eine andere Sache,
    aber wär ich gerad in der Situation (wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, werd ich zum Prinzipienreiter)....also ich würd's drauf anlegen....da bin ich wirklich gern streitbar :)


    also,
    wenn jemand den Mumm hat...immer ran an den Speck
    wird zwar nahezu unmöglich sein (klar, dass DIE es nicht wolln)...aber wenn iche s so lese und begründe...na ihr wisst, was ich mein


    aber auch beeilen...die richtlinie wird in Kürze erneuert und bis dahin muss es durch sein