salidierender Zähler bei Anlagen < 10kw

  • Gibt es schon Hinweise wie die neue Richtlinie ausschauen könnte?


    Das der Zählerstand nicht geringer ausfallen darf hab ich schon erwartet - wenns knapp wird kauf ich mir halt nen E-Roller. 8)



    mfg JAU

  • Zitat

    Gibt es schon Hinweise wie die neue Richtlinie ausschauen könnte


    Konnte er mir nicht im Detail sagen
    nur soviel...dass es auf jedenfall viel restriktiver ausfallen wird



    @HYXZ
    un das verrätst Du uns nicht vorher?....also das tatsächlich jemand mit dieser Regelung fähr?
    Mensch, hier gibts hunderte memeber, die es gern so hätten...aber bisher immer davon ausgingen, dass dies so nicht machbar iast. Und auch der b.kwk-ler machte da keine Hoffnung...in der Art "eichrechtliche keine Bedenken", aber hier und da und und und...und solange diskutiert, bis es nicht geht
    Du, als fleissiges Forenmitglied...also nun ja, wäre schon toll gewesen das mal uns mitzuteilen ;)


    ...also falls das tatsächlich so funzt,
    dann fix mit den EVUs darauf umgestellt...bevor die neue Regelung kommt :)

  • Hallo Firestarter,


    ich denke mal, dass das für viele so nicht anwendbar ist, da sie mehr Strom erzeugen also sie benötigen.
    Ein BHKW wird in der Regel nur angeschafft wenn möglichst viel Laufzeit entsteht damit es lohnt. Somit geht das so nicht mehr da zu viel Strom!
    Das geht nur wenn einer ein BHKW als Zusatz betreibt und wenn er genug Strom hat dann die normale Heizung verwendet.
    Auch darf das BHKW nicht gewerblich betrieben werden.


    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Das Zurückdrücken des Zählers „salidierender Zähler“.
    Habe ich mir von den Stadtwerken bestätigen lassen und mit dieser Regelung hat es noch keine Schwierigkeiten gegeben.
    Stromlieferung und Bezug ist immer der gleiche Preis.
    Über das Jahr gesehen wird im Haus kein Strom verbraucht, man bezahlt nur die Grundgebühr und einige kWh’s.


    Hallo HXYZ,


    bei welchem EVU bist Du denn, Du müsstest doch ebenfalls bei den Erlanger Stadtwerken sein.
    Darüber streit ich mit denen seit 16 Jahren.
    Oder machen die Ausnahmen bei früheren städtischen Mitarbeitern.
    Sprichst Du von Deiner Wasserkraftanlage oder hast Du auch ein BHKW?


    Gruß Fritz Trapper

  • Es ist plötzlich sehr ruhig geworden, zu diesem Thema.
    Das wichtigste Thema überhaupt, was den BHKWs zum Durchbruch verhelfen müsste, nein WÜRDE!!!


    Schon in früheren Beiträgen habe ich den saldierenden Zähler gefordert.
    Und dies ist auch nicht unmoralisch, denn die Niederspannungsnetze, an die sich alle Stromanschlussnehmer in den Kommunen angeschlossen haben, mussten vom Stromanschlussnehmer über den Baukostenzuschuss bezahlt werden.
    Folgedessen sind die Stromanschlussnehmer auch Eigentümer dieser Stromendnetze. Wenn Eigentümer Ihr
    Eigentum nutzen, sollten Sie eigentlich keine Miete/Pacht/Konzessionsabgabe oder NetzNutzungsgebühren bezahlen
    müssen. Dass BHKW-Betreiber deshalb dieses Endnetz als Puffer nutzen dürfen, müsste selbstverständlich sein.
    Schließlich verlangen die EVUs (Stadtwerke) :diablo: von den Abnehmern unseres BHKW-Stroms, vom Nachbarn nochmals die NetzNutzungsgebühren, obwohl auch dieser Nachbar den Baukostenzuschuss bezahlt hat.


    Das ist eine bodenlose Ungerechtigkeit. :keeporder::tommy:


    Euer Energiepionier aus Erlangen


    Fritz Trapper :tommy::diablo:

  • Also ich hab auch eine Anfrage an mein EVU gestellt. Hab folgende Antwort erhalten:


    herzlichen Dank für Ihre e -Mail-Anfrage bezüglich sadierender Zähler.


    Die von Ihnen zitierte VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" 4. Ausgabe 2001 ist uns bekannt. Die seit 2005 bestehende Neufassung dieser Richtlinie können Sie sogar über unsere Hompage herunterladen.


    Der Wortlaut zwischen der alten und seit 2005 novellierten Richtlinie hat sich in der von Ihnen erwähnten Passage nicht geändert, hat also Bestand.



    Den vollständigen Text dieser Richtlinie habe ich dieser E-Mail beigefügt, da Sie den Text rudimentär zitieren und dadurch möglicherweise Zusammenhänge verschwimmen.


    Insofern benenne ich einige Passagen etwas ausführlicher, um näher auf sie eingehen zu können.



    Wichtig ist zunächst der Text auf Seite 65, der wie folgt lautet:


    "Der neben dem normalen Stromzähler erforderliche zusätzliche Zähler für die Eigenerzeugungsanlage erfaßt die an den VNB gelieferte Strommenge. Der Bedarf der Kundenalage wird durch den normalen Bezugszähler gemessen. Um eine getrennte Erfassung zu ermöglichen, sind daher Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zähler, der eine getrennte Erfassung für beide Energierichtungen ermöglicht, vorzusehen."


    Weiterhin heißt es:


    "In Fällen, bei denen praktisch kein Eigenbedarf der Eigenerzeugungsanlage anfällt (z.B. bei kleinen PV-Anlagen), kann auf den gesonderten Zähler für den Eigenbedarf verzichtet und ein saldierender Zähler ...eingesetzt werden (unter Berücksichtigung verschiederer Bedenken, die in den vorangeganenen Abschnitten benannt wurden)."


    Hier möchte ich einhaken.


    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der gesamte Bezug eines Anwesen zu messen ist, entweder in Form eines Bezugszählers mit Rücklaufsperre oder kombiniert mit der Liefermessung in Form eines 2-Richtungszählers. Würde ein Bezugszähler mit Rücklaufsperre für die Messung des Bezugs gewünscht werden, würde für die Einspeisung von Energie in das Netz des VNB diesem Zähler ein zweiter Zähler mit Rücklaufsperre nachgeschaltet werden müssen. Insbesondere bei Platzmangel in der Zählerverteilung nimmt man von dieser Lösung Abstand und baut einen 2-Richtungszähler ein, wie es ja ursprünglich auch in Ihrer Anlage gegeben war. Hierzu werden entsprechende Zeichnungen in der Richtlinie angeboten, die ich an dieser Stele schlecht in die e-Mail einfügen kann, die wir aber gerne erläutern können.



    Ein saldierender Zähler kommt nach dem Wortlaut dieser Richtlinie ausschließlich dann in Betracht, wenn praktisch kein Eigenbedarf der Eigenerzeugungsanlage anfällt. Hier wird bezeichnenderweise eine PV-Anlage genannt und nicht ein BHKW , weil der Eigenbedarf bei einem BHKW nicht vernachlässigbar ist wie bei einer PV-Anlage bis 10 kW.


    In Ihrem Falle wird aber über den Haupt (Bezugs-)zähler nicht nur der Eigenbedarf Ihres BHKW's gemessen sondern der gesamte Bezug des Hotels und der Gaststätte. Es ist von daher die Vorraussetztung, dass praktisch kein Bedarf vorläge, weshalb ein Saldierender Zähler in Erwägung gezogen werden könnte, überhaupt nicht gegeben.


    Insoweit sei Ihnen versichert, dass wir uns vollumfänglich an diese Richhtlinie hielten und halten.


    Ehrlich gesagt, ich hab mit keiner anderen Antwort gerechnet. Eine "Kann-Bestimmung" wir immer nachteilig ausgelegt.


    Fritz Trapper