BHKW zur E-Auto Ladung

  • Also wenn ich den Strom, aus Primärenergie mit vollem Steuersatz dann erst in einem Batteriespeicher ( kommt demnächst ) zwischenlagere, gemischt mit PV Strom und natürlich nicht ins Netz einspeise, alles selbst verbrauche muss ich Angst haben vor Strafe. Die JVA Brandenburg liegt sowieso auf dem Heimweg. Am besten ich gehe nicht über los und gleich ins Gefängnis.

  • Wo steht das in ortsfesten Generatoren kein Heizöl verwendet werden darf?

    Nichts für ungut aber kannst Du nicht einen extra Thread aufmachen ?

    Es steht nirgens !


    Hier geht es um ortfeste Generatoren wo auch Wärme ausgekoppelt wird, die jedoch nicht die Vorgaben eines BHKW erfüllen.

    Ich habe mehrfach darauf hingewiesen.




    aus Primärenergie mit vollem Steuersatz

    Eben nicht, Du verwendest doch Heizöl bzw. Gas die ausdrücklich nicht ! ! ! für Motorische Zwecke erlaubt sind.

    Von JVA hatte bisher noch niemals jemand gesprochen, üblicherweise will man lieber Geld viel Geld ......ist viel schöner als JVA das würde dem Steuerzahler nur Geld kosten ......

  • ICH HATTE ES SCHON ERWÄHNT : ICH HABE SCHRIFTLICH VOM HAUPTZOLLAMT DRESDEN: REINES LADEN VON E-FAHRZEUGEN IST EIN CHEMISCHER VORGANG UND SOMIT SOGAR VON DER STROMSTEUER BEFREIT. Gut -das ist alles nicht so wichtig . Ich verprasse weder Erdgas noch verwende ich Propangas in der Flüssiggase um herkömmliche Verbrenner anzutreiben.

  • Wie bereits gesagt solltest Du Deine Gasrechnung mal genau durchlesen, da steht ausdrücklich drin, dass Du das Gas nicht für motorische Zwecke nutzen darfst, mit Ausnahme in dafür zugelassenen BHKW`s.

    Nunja, Rechnungen sind weder Gesetze noch Verordnungen. Wie richtig das ist, was da drauf steht, wäre zu prüfen. Kein Staatsanwalt und keine Behörde wird Busgelder verhängen können, nur weil so ein Text auf einer Rechnung steht. Deshalb ist die Frage, wo das in einem Gesetz oder einer rechtlich bindenden Verordnung steht, schon berechtigt.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • ICH HABE SCHRIFTLICH VOM HAUPTZOLLAMT DRESDEN: REINES LADEN VON E-FAHRZEUGEN IST EIN CHEMISCHER VORGANG UND SOMIT SOGAR VON DER STROMSTEUER BEFREIT.

    Alles ist gut, ist ja verstanden worden. War alles nur ein nett gemeinter Hinweis, was Du machst ist Deine Sache.

    Es ging um die Begrifflichkeiten, dass z.B. geliefertes Gas nicht für motorisch Zwecke genutzt werden darf., außer priviligierte.

    Sind damit jetzt auch durch, zumindest ich.


    Nunja, Rechnungen sind weder Gesetze noch Verordnungen. Wie richtig das ist, was da drauf steht, wäre zu prüfen.

    Es ist richtig, sonst würde man diesen Hinweis auch nicht draufschreiben.

    Für mich ist der Thread beendet.

  • Moin, mal abgesehen von den steuerlichen Fallstricken würde mich Interessieren warum jemand sein Auto mit nem Notstromer laden möchte.


    abchargepower die Frage an dich, warum baust du das ? Ist es deiner Meinung nach billiger als den Wagen vom Netz zu laden ?

  • lädt dieses auch mit Strom aus dem eigenen BHKW

    Das ist ja auch in Ordnung, es ging doch aber um den Betrieb ortsfester Stromgeneratoren und nicht von bhkws.

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Moin, mal abgesehen von den steuerlichen Fallstricken würde mich Interessieren warum jemand sein Auto mit nem Notstromer laden möchte.


    abchargepower die Frage an dich, warum baust du das ? Ist es deiner Meinung nach billiger als den Wagen vom Netz zu laden ?

    Ja - natürlich ist das billiger, zumindest, wenn man die Wärme benötigt. PV liefern Strom bei Sonne und am Tag, Wind weht oft nicht. Die Gerät sind ein Backup und mit sinkenden Kosten für Batterystoragesysteme bieten solche Geräte "All in one" . Heizen, Tanken (E-Karre), Strom 3 Phasen für Haus und Gewerbe. Unsere Netz wird jeden Tag schlechter und Strom teurer. Im übrigen lernt man natürlich ganz viel und findet vollkommen neue Lösungen.


    Ich verwende kein Heizöl und auch kein steuervergünstigtes Gas. Ganz normales Erdgas, in Abstimmung mit dem Gasversorger auch einen Anschluss mit höherem Druck. Natürlich auch ein Propangasanschluss vom Tank. Ich halte Propangas für Netzersatzanlagen geeigneter als Diesel. Denn Propangas ist unbegrenzt haltbar und so ein Tank ist eine echte Reserve die nicht ständig nachgefüllt werden müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von abchargepower mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ja - natürlich ist das billiger, zumindest, wenn man die Wärme benötigt.

    Ok, was kostet dich denn Strom+Wärme bzw. was benötigt dein Aggregat an Treibstoff pro Stunde und wieviel Strom+Wärme kommt dabei raus ?



    und auch kein steuervergünstigtes Gas. Ganz normales Erdgas,

    Da hast du ein Verständnisproblem, was auch den Disput mit einigen Usern hier erklärt. Dein Flüssiggas wird für Heizzwecke verkauft, gegenüber dem Gas an der Tankstelle ist es steuervergünstigt - daher darf es nicht als Treibstoff für Fahrzeuge verwendet werden. Bei Erdgas ist es im Prinzip genauso, nur gibt es hier aktuell eine Sonderregelung. Um unnützen Fragen vorzubeugen - das steht so im Energiesteuergesetz .

  • Er benutzt es ja nicht als Treibstoff für ein auf Gas umgerüstetes Fahrzeug, sondern fürs Notstromaggregat.

    Und für was das Notstromaggregat laufen darf ist nicht geregelt, also darf ich damit auch mein Elektro Auto "tanken"

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Er benutzt es ja nicht als Treibstoff für ein....... Fahrzeug

    Ich kann meinem Beitrag nicht entnehmen das ich das behaupten würde !! Ich habe lediglich den Unterschied zwischen Gas von der Tanke und solchem für Heizzwecke erklärt - das ist die Grundlage für jegliche Diskussionen.

  • Dein Flüssiggas wird für Heizzwecke verkauft, gegenüber dem Gas an der Tankstelle ist es steuervergünstigt - daher darf es nicht als Treibstoff für Fahrzeuge verwendet werden.

    Um es dann richtig hinzudrehen ist dein erster Teilsatz falsch weil Flüssiggas kann für vielerlei Zwecke genutzt werden.

    Es gibt dafür keine Zweckbindung (wie deine genannten Heizzwecke).


    Es gibt eben nur die Einschränkung daß es nicht als Treibstoff für ein bewegliches Kraftfahrzeug benutzt werden darf.

    Und er betreibt auch kein Kfz damit, von daher kann er mit seinem Flüssiggas machen was er will.

    Auch ein ortsfestes Notstromaggregat betreiben (wo man auch Heizöl anstatt Diesel verfeuern dürfte)

    Und mit diesem Notstromaggregat darf ich auch ein Elektroauto laden.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp