SolydEra GmbH Insolvenzantrag (SolidPower BlueGen)

  • Bleiben zwei Wege: Rückabwicklung oder Garantieanspruch oder medialen Druck ausüben (nur so kommen die Firmen in Zugzwang)

    Um Geschädigten zu helfen, stelle ich nochmals die Frage ?

    1. Rückabwicklung also Rücknahme eines Geschäfts, eines Vertrags und dadurch die Herstellung des ursprünglichen Zustands - wie soll das Begründet werden ? Wer soll verklagt werden ? Eine insolvente Firma ? Ein Handwerker der ein Gerät von einer Firma einbaute die jetzt insolvent ist ?

    2. Garantieanspruch ... Wer ist Garantiegeber und wie sind die Bedingungen ? Bereits geprüft ?

    3. medialen Druck ausüben ..... Gegen wen ? Die insolvente Firma ? Die Muttergesellschaft die sicherlich die Kleinheizungen aufgibt die nicht mit Wasserstoff betrieben werden weil sie sich nicht mehr rechnen lassen ?


    Wie gesagt ich / wir sind nicht betroffen, vieleicht sehe ich das deshalb realistischer möchte nur zum Nachdenken anregen.

  • Ich habe gerade den CSO der Solydera SpA i Italien angeschrieben da ich nach mehrmaligen Anschreiben der Adresse servicede@solydera.com keinerlei Antwort erhalte. Am Montag ging meine Anlage von 600 W auf 0 W runter und verbraucht seitdem 68 W Strom und 0,05 m³ Gas = ca. 0,6W Strom. Immerhin habe ich noch eine Temperaturdifferenz von 1,5 °C aus dem Wärmebereich. Vorlauf 31,6 °C und Rücklauf 30,2 °C. Mein Warmwasser bekomme ich damit also nicht mehr hin.


    Mal sehen ob ich aus Italien eine Antwort erhalte.


    Meine erste Mail hier war vom 25.07.2023



    Meine neue BG-15 Anlage stammt aus dem Jahr 2021 und wurde als Ersatzanlage für meine erste BlueGen aus dem Jahr 2015 errichtet. Direktabwicklung über Solydera GmbH in Heinsberg. Also sieht es schlecht aus mit Rückbau etc. Der Stack ging im Mai auf Störung und man hatte mir einen neuen zugesagt. (Die hatten doch ab Februar schon die Firma ausgeräumt??)


    Verwundern tut nur, dass die Domain solydera.com auf die Mutter in Italien registriert ist und man also an eine italienische Firma seine Mails schreibt. Ausserdem wundert es, das es immer noch die Telefonnummer +49 2452 860 8376 existiert.


    Gruss Günter


    Jetzt kam gerade die Antwort aus Italien:


    Dear Mr. xxx,


    Thank you for your message. I have forwarded your mail to our new service team for follow up. They will contact you.


    Best regards,

    Mar van Sluijs

    CSO


    Schauen wir mal was passiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von guenter-1953 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • 1. und 2. begründet sich in der Gewährleistung von 24 Monaten des Installationsbetriebs. Eine Nachbesserung ist aufgrund der Insolvenz des Herstellers nicht möglich. Bleibt also nur die Rückabwicklung. Für den Installationsbetrieb ist das bitter. Aber so ist nun mal die Vertragslage. Verklagt wird da je erst einmal keiner, solange alles seinen normalen Gang geht und fristgerecht bearbeitet wird.


    Bei 3. würde ich zustimmen, in diesem Thema mehr Publicity zu erreichen. Die Brennstoffzelle ist ein Nischenprodukt, ja. Aber es gibt genügend Geschädigte und wenn man die Kosten der Geräte mit der Anzahl Betroffener multipliziert, kommt einiges zusammen.

  • Die Brennstoffzelle ist durch die Anbindung an den Schornstein mit eigenem Abgasrohr und auch als Bestandteil der Heizung für Wamrwasserbereitung fest mit dem Gebäude verbunden und man kann sich auf die 5-jährige Gewährleistung für Bauleistungen beim Installateur berufen.

  • 1. und 2. begründet sich in der Gewährleistung von 24 Monaten des Installationsbetriebs.

    Dann lass uns mal drüber reden.

    Was bedeutet denn genau "Gewährleistung" ?


    Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern.

    Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.


    Also war bei der Übergabe das Gerät mangelhaft Ja oder Nein ?


    Wie gesagt, ich möchte gern helfen, dem einen oder anderen Anwaltskosten zu ersparen, deshalb sollte man drüber nachdenken. Denn wenn das Gerät in Betrieb ist und damit einem Verschleiß unterliegt ist der Installationsbetrieb da raus.


    Es sei denn der Kunde hat mit dem Installateur einen 10 Jahres Vollwartungsvertrag geschlossen, das hat aber nichts mit Gewährleistung sondern Vertragserfüllung zu tun.


    Die Brennstoffzelle ist durch die Anbindung an den Schornstein mit eigenem Abgasrohr und auch als Bestandteil der Heizung für Wamrwasserbereitung fest mit dem Gebäude verbunden und man kann sich auf die 5-jährige Gewährleistung für Bauleistungen beim Installateur berufen.

    ...und wenn Du 100 Jahre Gewährleistung hast, war das Gerät anläßlich der Übergabe an den Betreiber defekt / mangelhaft Ja oder Nein. Der Installateuer übernimmt normalerweise Garantiearbeiten des Herstellers und sorgt dafür, dass das Gerät X Jahre funktioniert, aber nicht wenn der Hersteller insolvent ist. Dann ist die Werksgarantie leider erloschen / untergegangen.


    Gewährleistung ist nur der Zeitpunkt der Übergabe.

    Eine Zeitlang danach geht man davon aus, dass das Gerät bei der Übergabe bereits defekt war, 1/2 Jahr vieleicht sogar 1 Jahr aber nie länger. Aber das muss man sich im Einzelfall ansehen, generell gilt das immer zum Zeitpunkt der Übergabe.

  • Na ja, bei einem Totalschaden des Geräts nach nicht einmal 2 Jahren von Verschleiß zu sprechen, ist sicher zu weit gegriffen! Ein Leistungsverlust wäre vermutlich als solcher zu akzeptieren zu müssen, aber ein kompletter Leistungsausfall ist es definitiv nicht.

  • Ich muss auf Nachbesserung bei Mangel bestehen. Erst wenn das nicht erfolgt mit der entsprechenden Aufforderungen und Fristen mindestens zweimal, kann ich auf Rückabwicklung drängen. Solange die Brennstoffzelle aber einwandfrei läuft (ist bei uns so) , Nutzt mir eine Gewährleistung und Rückabwicklung gar nichts.

  • Eine Nachbesserung ist in diesem Fall nicht möglich, denn Solyd Era Deutschland ist insolvent und somit gibt es keine Ersatzteile.

    Wie gesagt, ist eben die Frage ob Du ein Recht auf eine Nachbesserung also Gewährleistungsmangel hast.

    Ich kenne die Geschichte Deiner Anlage nicht, wenn Du meinst Du hast das Recht und zwar nicht gegen die insolvente Firma, würde ich unverzüglich zum Anwalt gehen.

  • Ich habe das Thema im F&A-Bereich eingebracht, aber es gab zahlreiche andere Beiträge mit mehr Votings. Ich gehe aber davon aus, dass im Nachgang noch alle Punkte - und damit auch meiner - zur Kenntnis genommen worden sind. Wenn ich noch eine Antwort bekomme, poste ich sie natürlich.

  • Hallo zusammen,

    wie genau lautet die E-Mai-Adresse des CSO der Solydera SpA i Italien? Ich denke es wäre sinnvoll mehrheitlich an ihn heranzutreten, damit für die zukünftige Wartung der Bestandskunden vielleicht doch noch etwas erreicht werden kann.....


    VG

  • Eine Nachbesserung ist in diesem Fall nicht möglich, denn Solyd Era Deutschland ist insolvent und somit gibt es keine Ersatzteile.

    Dazu hatte ich schon weiter oben darauf hingewiesen, dass der feste Glaube an Gerechtigkeit oder den gesunden Menschenverstand vor Gericht nicht zählt. Auch die Aussage, „Eine Nachbesserung ist nicht möglich, weil der Hersteller insolvent ist“ zählt im Streitfall genau Null.


    Wenn man sich an den Installateur halten will, dann ist ausschließlich die Rechtslage gegenüber dem Installateur von Bedeutung. Einfach zu unterstellen, „der könnte nicht nachbessern, auch wenn er wollte“, hält nichts. Abgesehen davon, dass er ja theoretisch nach Italien fahren könnte und da einen Stack erwerben könnte, ist es zunächst einfach nicht Sache des Gerichts, zu beurteilen, was technisch möglich wäre. Für eine Rückabwicklung sind vorher gewisse Formalien gegenüber dem Beklagten, in dem Fall gegenüber dem Installateur, unerlässlich.


    Wie groß die Chancen sind, den Installateur in die Pflicht zu nehmen, wenn die Formalien vorliegen, das kann ich nicht abschätzen. :-(|__| Aber ohne diese Formalien geht sicher nichts. (Erfahrung)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Hallo zusammen,

    wie genau lautet die E-Mai-Adresse des CSO der Solydera SpA i Italien? Ich denke es wäre sinnvoll mehrheitlich an ihn heranzutreten, damit für die zukünftige Wartung der Bestandskunden vielleicht doch noch etwas erreicht werden kann.....


    VG

    Gerne. Hier die eMail-Adresse des CSO der SolyeEra SpA


    Maarten Laurens van Sluijs

    mar.vansluijs@solydera.com


    SolydEra SpA

    Via ai Manfredi – Frazione Ciré

    38057 Pergine Valsugana (TN)

    Italy

    http://www.solydera.com

    Gruss Günter

  • Hallo Leidtragende!


    Ich habe im Anhang den Vertrag mal ins Deutsche gebracht. Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe.


    Trotzdem möchte ich mich mal über diesen meiner Meinung nach Knebelvertrag auslassen. Selten bis nie zuvor habe ich so einen Vertrag unter meine Augen gehabt. Das ist kein Vertrag, das ist eine Abwehrmaßnahme. Ich versuche mal ein paar Punkte zu kommentieren. Achtung: Ich nehme hier keine Rechtsberatung vor, sondern gebe nur meine Meinung dazu hier kund:

    • Der „Dienstleistungspartner“ sitzt wo? In Deutschland oder in Italien?
    • Ist der Dienstleister ein Angestellter der SolydEra SpA in Italien, oder gibt das eine eigene kleine Firma. Oder irgendein, oder mehrere Installtionsbetriebe in Deutschland.
    • 8400 maximale Betriebsstunden??? Das Jahr hat (kein Schaltjahr!) 8760 Stunden!!! Soll man die Anlage dann einen ganzen Monat ausschalten?? So ein Unsinn!
    • Aus der „Anmerkung“: Früher wurden wir für den Ausfall entschädigt. Heute wird alles ausgeschlossen. Kunde ist also selbst dran schuld wenn was nicht geht. Dann benötige ich keinen Wartungsvertrag. Und wenn keine Ersatzteile da sind, dann macht man sowieso nichts.
    • Aus Pkt. b. folgt was? Beinhaltet der Vertrag nur die Arbeitszeit oder auch Teile, oder werden die erst nach Ablauf der 5 Jahre berechnet oder auch schon vorher?
    • Aus Pkt. d. kann man folgen, das man getauschte Komponenten an SolydEra übergibt. Warum der Zusatz kostenlos? Oder soll man die nach Italien senden und nichts dem „Dienstleister“ übergeben?
    • Aus Pkt. e.: Anlage 4 und Anhang 5 lag mir nicht vor. Daher dazu kein Kommentar von mir.
    • Aus Pkt. f. folgt, dass hoffentlich außerhalb der Wartung nichts passiert, sonst wird voll zur Kasse gebeten aus Anhang3!!
    • Aus Pkt. g.: Gerne auch überholte Gebrauchtteile. Aber was ist dann mit der Gewährleitung?
    • Aus Pkt. h.: Wir müssen selbst aufpassen, dass die Anlage läuft, da wir keinen Anspruch auf die Fernüberwachung haben. Kein aktives Monitoring 24/7 ! Bei dem Punkt Dienste, ganz oben, steht ja: „Fernüberwachung im Wartungs- oder Störungsfall“ -> Ja. Das gilt aber scheinbar nur im Störungs- oder Wartungsfall. Also bekommen die gar keine Störung mit, da diese ja nicht überwacht wird. Was soll der Unsinn?
    • Aus Pkt. 2.c. liegt die Verantwortung voll beim Kunden.
    • Aus Pkt. 4 legt man sich fest, dass kein Fremder an der Anlage sich betätigt. Eigentlich selbstverständlich.
    • Pflichten des Kunden: Kann ich nicht beurteilen. Anhang 4 und Anhang 5 liegt mir nicht vor.
    • Vergütung Pkt. 1: Meiner Meinung nach sind Dienstleitungen von einem Dienstleiter mit der deutschen Umsatzsteuer zu berechnen, also 19%, da die Dienstleitung nun mal in Deutschland stattfindet und nicht in Italien.
    • Vergütung Pkt. 4: Nach billigem Ermessen führt SolydEra Anpassungen an der Vergütung vor. Da man einen Vertrag mit denen abschließt wird man wohl jede Erhöhung mitmachen müssen. Da dies nicht vorher klar ist, ist das meiner Meinung unlauter! Lt. Pkt. 5 kann die Anpassung auch während eines laufenden Jahres stattfinden.
    • Vertragslaufzeit und Kündigung. Bitte dazu einen Rechtsanwalt befragen. (Mir persönlich gefallen einige Passagen überhaupt nicht)
    • Haftung und Verjährung von Ansprüchen. Bitte dazu einen Rechtsanwalt befragen. (Mir persönlich gefallen einige Passagen überhaupt nicht)
    • Schlussabstimmungen: Das wäre für mich das Land, in dem die Anlage steht: Also Deutschland!
    • Schlussabstimmungen Pkt. 3. Bitte einen Rechtsanwalt fragen. Ich würde auf Deutschöand bestehen. Wer klagt schon gerne im Ausland für eine Anlage die in Deutschland fest mit einem Grundstück verankert ist!
    • Den Anhang möchte sich jeder selbst zu Gemüt führen.


    Sollten Euch noch Punkte auffallen, dann bitte ergänzen. Sowas werde ich auf keinen Fall unterschreiben.


    Grüsse Günter