KWKGesetz Novellierung

  • -;-( Falls ich dies feststellen sollte, eventuell kommst du Bernd ja mal mit deinem Roller auf ein Kaltgetränk vorbeigerollt :-)@@(-: , dann könnten wir es ja mal prüfen :thumbup: , werde ich die Stadtwerke auf Betrug verklagen, da versteh ich keinen Spaß!!! Dies muß allerdings 100% sicher, belegbar sein. :_:~

  • Nun ja, das mit der belegbarkeit bei mir ist so´ne Sache...

    Also ich hatte direkt am Anfang solch einen Zähler direkt in 3 Anlagen verbaut bekommen.


    Aber AxelF hat auch so einen Sch(önen) Zähler, und irgent woher muß diese Differennz doch herkommen, oder ?


    Aber ich Streite nicht um 50 €... Und ich habe viele Drehstromverbraucher, deshalb und deshalb weil meine Grundlast im Winter höher ist wie die Dachserzeugung spielt es bei mir nicht so die erste Geige..


    Aber nichtsdestotrotz: Augen auf, und besser ein Eigener Einspeisezähler (Nach Eichgesetz dein Gutes Recht) und einen Rücklaufgesperrten Bezugszähler.
    (der der es hier immer Gepredigt hat hat es bei mir leider anders eingebaut, aber das ist halt so, Wasser predigen, Wein...) Prost!!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hmm, leider hab ich da nun nen neuen Zählerschrank/Verteilung nur für den neuen Zähler bekommen, da geht der Hauptanschluß und der Dachs nun rein und von da verteilt er an die Einzelzähler der Mieter, (die an anderer Stelle hängen) da paßt nix mehr rein... :S

  • Hallo nochmal, ich zitier mich mal selbst, weiß leider immer noch nicht ob es eine Betriebsstundenbegrenzung gibt für die Zahlung der Vergütung...



    Also erstmal freu ich mich riesig, denn nächste Woche wird mein Dachs wohl dressiert und geht dann ins Rennen... und das noch mit zusätzlichem Bonus... ( oder gab es nun doch eine bth-Begrenzung???)

  • Hallo Fire
    So habe ich das auch dort raus gelesen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo nochmals miteinander,


    ich hab mal heut so ein bissl im Gesetz gestöbert und auch auf den Seiten des Bundesverbandes KWK geschaut.


    Dabei bin ich auf ein interessantes Ding gestoßen, was im Detail spannend werden könnte.


    Es ist ja so, dass für selbsterzeugten Strom man nun auch die Vergütung bekommen soll.
    Lt. dem Verständnis ders Bundesverbandes, gibts aber den Hacken, dass darauf auch die Kosten für EEG (und vll auch KWKG) beim Contracting anteilig zu bezahlen sind. Das würde nach den Zahelen von 2007, also eine Minderung um 0,8ct/kwh EEG (+evt 0,29ct/kwh KWKG) nach sich ziehen.
    Tendenziell dürfte sich dieser Anteil in den folgenden Jahren ja noch erhöhen.


    Nun gut,
    wir reden ja hier im Forum vornehmlich von den ganz kleinen KWKs, aber wo ist die Grenze von Eigennutzung zum Contracting?
    Ich mein, es gibt doch sicherlich Leute, wo (evt aus steuerlicher Sicht?) die Frau Anlagenbetreiber ist und den Strom/Wärme an den Mann verkauft. Glaub, hier könnte es schon knifflig werden. Oder bei Vermietern, die es an die Mieter verkaufen, da könnte es vll. noch eher haarig werden, oder?


    wie soll das auch überhaupt mit der Erfassung funktionieren...
    Klar, ein Zähler zwischen BHKW und Hausnetz und dann ein weiterer vom Hausnetz zum öffentlichen Netz. was ich öffentlich einspeise dürfte wie bisher übers EVU abgerechnet werden, aber wem schick ich die Rechnung vom Eigenverbrauchten?


    Nun ja,
    contracting ist sicherlich nicht das riesenthema hier bei uns,
    aber ich wollte dennoch drauf aufmerksam machen und mal zum mitdenken und -anregen

  • Hallo Fire
    Ich glaube ich habe dich nicht ganz verstanden.Das mcht ja nichts ist nun mal ein Forum. :thumbup:
    Ich habe darüber mit Herrn Golbach (Vorstand BKWK) gesprochen, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, das nur der KWK Zuschlag auf dem Zähler zwischen BHKW und Hausnetz abgerechnet wird, nennen wir ihn mal Produktionszähler.
    Der EXX Baseloade und das VNNE wird über den Lieferzähler abgerechnet, ohne Berücksichtigung des KWK Zuschlags.
    Wie man das bei EEG Anlagen abrechnet entzieht sich meiner Kenntnis
    Wenn das jemand nicht versteht bitte posten.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • _()_ Wobei immer noch nicht klar ist ob dein sogenannter Produktionszähler wirklich gebraucht wird, da man dies, wenn vorhanden über die Mieterzähler + Allgemeiner mathematisch lösen könnte.


    Es wär trotzdem schön, wenn du hier in dein Beispiel mal Zahlen einsetzen würdest, da bin ich noch nicht so fit :S , damit man mal sieht, obes sich wirklich noch lohnt überhaupt einzuspeisen, oder wie auch schon woanders besprochen zusätzlich den Heizstab einzusetzen... :-)_:-)

  • Hallo Klaus,


    joar...so ähnlich hab ich das auch verstanden...besser gesagt, die Logik gibt das her...aber wer weiss, wer weiss, wie es im Detail aussieht.
    Hat aber mit der von mir aufgeworfenen Frage nur wenig zu tun, denn ich wollt ja auf den Sonmderfall Contracting raus.


    ...Wenn Contracting,
    dan würde das wohl so ausshenen....mit nem Bsp gehts doch meist einfacher
    Prduktionszähler misst erzeugte kwh....sagen wir mal 3000 kwh
    Lieferantenzähler misst sagen wir 1000 kwh


    Also, haben wir 2000 kwh selber verbraucht.
    Nun zur Vegütung...bei den 1000 kwh ist es recht einfach (naja..was heisst einfach), aber es ist und bleibt so, wie wir es bisher kennen. Du bekommst kwk-Zuschlag, VNNE und baseload (EEX) und das macht Deine Vergütung aus
    Nun zu dem Neuen, dem Selbstverbrauchten Strom...also die 2000 kwh die im Haus bleiben (und Du...weil wir ja vom Contracting reden, weiterverkaufst)
    Da bekommst Du nun auch den KWK-Zuschlag (hier wäre erste Frage,...normalerweise rechnen die Versorger ja untereinander die kwk-"Belastung" aus und verteiln das dann untereinander, was letzlich dann zur Zahlung durch alle Stromkunden per kwk-Umlage führt)... wem erzähl ich denn, wieviel ich selbsterzeugt habe (um den Zuschlag zu bekommen ?....müsste ja der Versorger sein, weil der es bezahlt, allerdings wird der wohl auf "tolle" Zähler bestehn...und den Mehraufwand finden die bestimmt auch nicht prickelnd...aber egal, komisch nur, dass ich die Meldung über selbsterzeugten wohl zu ner Behörde auch schick...BAFA oder so, oder?).
    Und nun kommen wir zum eingetlichen, von mir angeschnittenen Thema. Auf die 2000 kwh, bekommst Du nun also die Zulage, aber müsstest Du(wenn eben contractor) davon Umlage nach EEG-Gesetz (und vermutlich auch KWKG) abzwacken.


    Nun ja,
    ich vertief mich schon wieder in ein hätte, wenn und aber
    ...und vermutlich betrifft dies ja hier eher wenige.
    ...und ganz hoffentlich, ist es auch viel einfacher...Meldung geht an Versorger, der dividiert das auseinander und fertig...machen die doch gern :whistling:))))



    edit:
    - Hab nun nochmals gestöbert...scheint wirklich so zu sein, dass man dem Versorger den erzeugten und eingespeisten Strom meldet.
    Hach ja, wie einfach und unbürokratisch hätt man das ganze auch über einen rücklaufenden Zähler (besser gesagt, 2 Zähler salidierend) haben können....aber vll klappts ja bei der nächsten Novelle...einen (ich geh davon aus...also mein bauchgefühl, dass man ihm brauch) zweiten Zähler hätten wir ja dann schon verbaut.
    - warum es beim Contracting EEG-Umlage abgezogen werden soll, hab ich nicht gefunden, steht aber so bei der Pressemitteilung des Bundesverbandes als Wermutstropfen drin
    http://www.bkwk.de/bkwk/aktuelles/presse/view_html?zid=324
    vll könnte da ja mal einer Nachfragen, und auch ob nicht dort auch andere Tropfen wie Stromsteuer und co. fällig werden.

  • Hallo,

    Wobei immer noch nicht klar ist ob dein sogenannter Produktionszähler wirklich gebraucht wird, da man dies, wenn vorhanden über die Mieterzähler Allgemeiner mathematisch lösen könnte.


    Das ist die Frage, die sich bei mir auch stellt!


    Normalerweise sollte es doch möglich sein dies wie folgt zu ermitteln:


    Summe Kwh der abgehenden Zähler zuzüglich Kwh Einspeisezähler minus Kwh Bezugszähler gleich Erzeugung BHKW , oder ?


    Wobei dann eben sichergestellt sein muß, das es zwischen dem zweirichtungszähler und den anderen Verbrauchszählern nur den einen Anschluß zum BHKW geben darf, und dort darf auch nicht wie so oft üblich noch der Heizstab dranhängen, sonst kürzt man sich selber den Kwk-Zuschlag! |:-(


    es stellt sich ja nur die Frage, wer dann das ganze Kontrolliert _()_?(
    Wenn das EVU bzw der VBN aus der KWK Zuschlagssache raus ist, dann wird es wohl vom BAFA selbst kontrolliert, zumindest stichprobenhaft....
    ....Und ich frage mich, was denn nun einfacher ist, dem Menschen dann einen Zähler, der schön übersichtlich verplombt neben dem BHKW hängt zu zeigen, nebst dem auf der Einbaurechnung vermerckten Einbaustand, und einer Nachvollziebaren Ablesetabelle.


    Oder als wenn man erst mal unfangreich anfängt mit 10 Zählern oder so zu rechnen, wobei es erst richtig unübersichtlich wird, wenn dann in der Zwischenzeit auch mal der eine oder andere Zähler wegen überschreitung der Eichfrist ausgetauscht werden mußte! |__|:-)


    Ich werde mir einen Zusätzlichen Zähler anbauen lassen, wobei ich mich frage, wo der hin muß/kann/darf.


    Optimal für den Betreiber wäre es, wenn der Strom dort gemessen würde, wo er aus dem Generator kommt, denn dann würde ja auch der Eigenvebrauch für Umwälzpumpe, Steuerung und Brennstoffpumpe erfasst.


    (evtl entwickelt Senertec ja ein entsprechendes Kabel, das einfach eim Schaltschrank dazwischengesteckt wird, Zähler drangeklemmt und gut ist) :thumbup:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • hallo leute . ich habe schon so einen zähler aber natürlich einen elektronischen. der war zwar teurer wie der analog zähler aber ich brauchte keinen zählerkasten was am ende auf den selben preis rauskam. dieser zähler zählt nur den saft der aus dem BHKW kommt ( bzw. schaltkasten) . das gute daran ist auch noch, weil elektronisch , er dreht sich nicht rückwerts was eigentlich für den moment des anlassens des BHKW normal wäre. ach ja geeicht sollte er auch noch sein ...


    grüße kay

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Hallo,

    ich habe schon so einen zähler aber natürlich einen elektronischen. der war zwar teurer wie der analog zähler aber ich brauchte keinen zählerkasten was am ende auf den selben preis rauskam


    Wobei noch zu sagen ist, das ein Elektronischer Zähler so nach 8 oder 10 Jahren nachgeeicht (im klartext ausgetauscht werden muß) und der gute alte Ferariszähler erst nach 16 Jahren....

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,
    die elektronischen Zähler lassen sich auch nacheichen, die neue Eichung hält dann aber jeweils nur 4 Jahre...

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.