KWKGesetz Novellierung

  • Hallo Tom


    Vielleicht bin ich ja zu naiv für diese Welt.


    Wenn wir beide vereinbaren das , jetzt z.B. deine Haustür ist grün dann ist sie grün.
    Wenn ich dann aber eine farbliche Wahrnehmungsstöhrung habe, ist das bedauerlich.
    Dann darf ich aber auch nicht solche Entscheidungen und Vereinbarungen nicht treffen.
    Dann ist das nicht der richtige Beruf für mich.
    Kurzer Hand gesagt, warum wird da jetzt so drann rum interpretiert.
    Das gesetz ist doch fertig, oder sitzen die Lobbysten in den Behörden, dann sollte man da rechtlich gegen vorgehen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Das gesetz ist doch fertig, oder sitzen die Lobbysten in den Behörden, dann sollte man da rechtlich gegen vorgehen.

    Tja, genau da liegt das Problem, das Gesetz ist fertig aber noch nicht veröffentlicht, also genug Grund für die Lobyisten dagegen noch mobil zu machen |:-( und unsere Gesetzesverdreher äh ...vertreter lassen sich halt in anbetracht ihrer Jobs nach der Politiker-Karriere allzugerne beeinflussen. Ich finde das zum :-((((


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Aus gut informierten Kreisen habe ich erfahren, dass es eine Entscheidung der BAFA geben soll, dass der KWK-Zuschlag von 5,11ct ab 01.01.2009 für jede produzierte KWh Strom auch für Bestandsanlagen gelten soll. Also ab 01.01.2009 soll damit auch der selbst verwendete Strom bei Bestandsanlagen mit dem KWK-Zuschlag vergütet werden.


    Mehr dazu, sobald ich detailierte Infos habe.


    Grüße


    Bruno

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  • Die Aussage wurde gerade von einem Mitarbeiter der BAFA bestätigt. :sehrgut:


    Die BAFA hat hierzu das Wirtschaftsministerium angefragt, von der die Aussage kam, dass es diesbezüglich im Gesetz keine Differenzierung zwischen Bestandsanlagen und Neuanlagen ab dem 01.01.2009 gibt.


    Aber eine Einschränkung gilt nachwievor: Das Gesetz ist noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht! Es ist zwar unwahrscheinlich, dass da jetzt noch mal was dran rumgeschustert wird, aber unmöglich ist das nicht. Eine Veröffentlichung könne lt. BAFA-Mitarbeiter noch 4 Wochen dauern.


    Grüße


    Bruno

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  • Endlich mal ne gute Nachricht! :applaus:
    Dann bringt der :santa: ja zum neuen Jahr ein kleines Geschenk für alle.


    Wollen wir hoffen das es schnell veröffentlicht wird.
    Bis zum nächsten Jahr ist ja noch etwas Zeit um seine grundlagen zur Rechnungserstellung umzuschreiben.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,

    Endlich mal ne gute Nachricht!


    Supersache!!!


    Dem kann ich nur zustimmen! Nur, wenn es den wirklich so kommen sollte (Bin halt Pessimist) wo kommt dann welcher Zähler hin?


    Nun ja, das einfachste wäre, ein normaler Zähler (nat. Geeicht) in die Einspeiseleitung des BHKW´s: Nachteil, der Zähler könnte sich evtl. im Stillstand wg. der Steuerung rückwärts drehen!


    Das Zweiteinfachste wäre halt ein rücklaufgesperrter Zähler, der würde eben diese Stillstandsverluste Elektrischer Natur nicht von der erzeugung abziehen...


    So richtig Cool fände ich einen Zähler (kann naturgemäß auch ein einfacher, nicht rücklaufgesperrter sein) direkt am Generator. Weil der Verbrauch für die Wasserpumpe, und für die Brennstoffpumpe sowie die Steuerung sind doch eigentlich auch selbstverbrauchter Strom, oder?


    Ich stelle mir da so ein Adapterkabel von Senertec vor, das einfach nur zwichen Generator und Schaltschrank gesteckt werden muß (da gibt es halt schon eine Steckverbindung) und am andern ende wird der Zähler angeklemmt! :zocken:


    Wie denkt Ihr darüber??


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hi Dachsgärtner,


    bereits vor einiger Zeit habe ich folgende Anfrage an Senertec gestellt und aufgrund der heutigen Meldung die Antwort angemahnt.


    Grüße


    Bruno


    ...
    Hier gibt es zwei Lösungsansätze:
    der erste und wahrscheinlich auch praktikabelste wird der sein, die erzeugte elektrische Leistung über die Betriebsstunden zu ermitteln. Womöglich wird dies auch anerkannt, da die anderen Meldungen an BAFA und Hauptzollamt ja auch auf dieser Basis zulässig sind.


    der zweite und für einige die es genau wissen wollen bessere, ist die Installation eines Zwischenzählers direkt nach dem Dachs, geeicht und rücklaufgesperrt. Hier wird jedoch der Eigenverbrauch des Dachses wärend er läuft mit dem produzierten Strom saldiert. Bei angenommenen 130Watt und einer Laufzeit von 6000Bh sind das immerhin auch 780KWh. Hier stellt sich mir die Frage, ob es hierfür künftig eine Möglichkeit gibt, den Dachs für seinen Eigenstromverbrauch zusätzlich extern zu Versorgen und die Stromerzeugung direkt nach aussen zu führen? Als reiner Elektriker der alten Schule würde ich sagen: Direkt nach dem Generator die Leitung trennen und beide Enden nach außen führen. Ob das so einfach geht?


    Liebe Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    das sollte schon so gehen, nur muß man höllisch aufpassen keine der Phasen zu vertauschen, denn das dürfte fatale Folgen für den Regler und/oder den Generator haben.
    Die Idee mit der seperaten Steuerstromversorgung des Dachses finde ich sehr gut, dies hätte ich mir sowieso schon immer gewünscht, vor allem bei EEG-Anlagen dürfte dies interressant sein, da die dann nur einen reinen Einspeisezähler bräuchten und nicht noch zusätzlich für Strombezug des Dachses zahlen müßten.
    Hier wäre eine Nachrüst- oder Umrüstmöglichkeit seitens des Herstellers wohl die beste Lösung.
    Mal sehen ob diesbezüglich Senertec was macht, ich glaube aber eher nicht.


    Viele Grüße
    Joachim


    Hilfe, ich steh mit der Forensoftware immer noch auf Kriegsfuß. :bomb:
    Vielleicht kann ein Moderator den Beitrag verschieben. :sos:
    Ist gemacht, habe Überschrift angepasst! Gruß Dachsgärtner

  • Hallo Dachstreiber,

    das sollte schon so gehen, nur muß man höllisch aufpassen keine der Phasen zu vertauschen, denn das dürfte fatale Folgen für den Regler und/oder den Generator haben.


    Soweit ich weiß überprüft die Steuerung vor jedem Generatoraufschalten die Phasenlage des Netzes. Wenn keine korrekte Phasenlage des Netzes vorliegt, dann gibt es eine Fehlermeldung!


    Soweit so gut, wenn "außerhalb des Dachses was vertauscht ist! Wenn innerhalb zwei Phasen vertauscht sind....
    keine Ahnung was dann passiert! ?( Ich würde das lieber nicht ausprobieren! Wenn die Steuerung die Phasenlagen vergleicht, dann könnte es ja auch mit einer Fehlermeldung abgehen, aber ansonsten könnte es knallen! :bomb:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    ich denke das der Regler das Drehfeld nur beim Anschalten ans Netz überprüft. Als ich meine Beiden angeschlossen habe, kam bei falschen Drehfeld immer die Meldung "UP. Drehfeld (Code 84)".
    Eine Überprüfung des Drehfeldes des Generators vor Netzaufschaltung wird meiner Meinung nach nicht stattfinden, da dies ja alles intern fest verdrahtet ist.
    Natürlich könnte man auf Höhe des Generatorschütz einen rücklaufgesperrten Drehstromzähler phasengleich einschleifen, ist zwar keine elegante Lösung, aber so würde die gesamte erzeugte Strommenge erfaßt werden und der für die Steuerung und der internen Pumpen verbrauchte Strom außenvor bleiben, dies würde jedoch einen erheblichen Eingriff in die Steuerung darstellen und ich hätte da schon bedenken, das dann evtl. für einen so geänderten Dachs die Zulassung erlischt. Also bitte nicht machen!!!!
    Hier ist meiner Meinung der Hersteller am Zug eine Lösung herbeizuführen, wenn klar ist, das eine Messung über die Betriebsstunden oder den internen "Stromzähler" für den Zuschlag nicht zulässig ist. Auch stellt sich mir die Frage, wie dies Abrechnungstechnisch von den Netzbetreibern gehandhabt wird. Ich könnte mir vorstellen, das die dann wieder selbst einen zusätzlichen Zähler setzen wollen und dann wieder mit horenten Kosten versuchen das ganze von vorneherein abzublocken. Auch wäre dann ein seperates Kabel zum Zählerschrank notwendig, ein Anschluß des Dachses an jede beliebige geeignete Unterverteilung wäre dann nicht mehr möglich. Wer hat dann schon ein Kabel vom Dachs zum Zählerschrank liegen und noch einen Zählerplatz frei? Ich nicht, dies müßte erst noch durchgeführt werden, was wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre und evtl. mehr Kosten verursacht, als jemals durch den Zuschlag auf den selbst verbrauchten Strom eingefahren werden könnte. Damit wäre mal wieder das Ziel der VNB´s erreicht, die KWK-Technik für die Kleinen unwirtschaftlich zu machen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo Dachstreiber,

    Hier ist meiner Meinung der Hersteller am Zug eine Lösung herbeizuführen, wenn klar ist, das eine Messung über die Betriebsstunden oder den internen "Stromzähler" für den Zuschlag nicht zulässig ist.


    Nun ja, ich hatte sowieso nicht vor hier selber loszulegen, mir geht es hier nur um die grundsetzliche Überlegung wie die komplette Stromerzeugung erfaßt werden könnte!


    Auch wäre dann ein seperates Kabel zum Zählerschrank notwendig, ein Anschluß des Dachses an jede beliebige geeignete Unterverteilung wäre dann nicht mehr möglich. Wer hat dann schon ein Kabel vom Dachs zum Zählerschrank liegen und noch einen Zählerplatz frei?


    Ich... aber eher zufällig! Nun ja, ich denke eine Ganze Reihe von Dachsen treibt sich im Keller bzw. Haustechnikraum herum, dort ist auch meistens der Zählerkasten in der Nähe!


    Ich könnte mir vorstellen, das die dann wieder selbst einen zusätzlichen Zähler setzen wollen und dann wieder mit horenten Kosten versuchen das ganze von vorneherein abzublocken.


    Irgentwie hat derjenige der eine Ware liefert doch auch das Recht zu messen, oder? Ich liefere mir selber den Strom, also müßte mir doch eigentlich das recht zustehen, den Zähler selber zu stellen! |__|:-)
    Das Eichrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, und das alles schön verplombt sein sollte, das versteht sich von selbst!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Guten Morgen


    Den Denkansatz das die BHKW Hersteller ein zusätzliches Modul ( Zähler) anbieten zur zwischen Montage finde ich sehr gut.
    Wenn man dort einen elektronischen Zähler in kleiner Bauweise wählt (Hutschienen Montage) läst sich das bestimmt auch in dem Dachs intregieren.
    Ja solche Zähler gibt es beglaubigt und Rücklauf gesperrt.


    Wenn den Dachspfleger (Kundendienstler) das jetzt einbaut und der BHKW Betreiber die Ablesung vornimmt dann ist doch der BHKWler der Messstellenbetreiber.
    Die Eichung der Zähler könnte dann über die Wartung gemacht werden.


    Ich finde das ein gutes Modell.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Moin Moin,


    also Kollegen ich bin ja der Meinung die Volksvertreter haben da ein Gesetz beschlossen das Sie selbst nicht begriffen haben!!


    Eure Debatte richtet sich derzeit auf den einzubauenden Zähler!! Die Förderrichtlinie sowohl vom BMU als auch BAFA sagt "integrierter Stromzähler" das ist genaugenommen Stuss @:pille @:pille Ich kann mir nicht vorstellen was die mit einem saltierenden Amperemeter wollen |:-(


    Wenn hier ein Wirkleistungszähler gemeint ist dann sollen die das gefälligst auch schreiben!! Ansonsten könnte ja einer vor Gericht ziehen und sagen "es gibt keinen Stromzähler"! Damit hätte er ja technisch recht und das Gesetz wäre vom Tisch.


    Allerdings verschließt sich mir der Sinn eines Wirkleistungszählers an dieser Stelle!! Es ist doch schon damit getan die elektrische Hilfsenergie für Pumpen u.ä. über einen externen Stromkreis zuzuführen!!! Damit misst der Einspeisezähler ja die gesamte Erzeugte Leistung, zumindest in einer Volleinspeiseanlage ist das schon heute so.


    Mfg