Hallo, ich bin in einer WEG und wir betreiben gemeinsam mit einer angrenzenden Liegenschaft ein Erdgas-BHWK insbesondre für die Wärmeversorgung der Wohnanlage.
Ich hätte eine Frage zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz und der Anwendung des "Dezember-Abschlags". Laut EWSG §2 Abs. 1 Satz 3 Nr.2 gilt die Verpflichtung für eine Gutschrift nicht, soweit das Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmerzeugungsanlagen bezogen wird.
Siehe z.B. hier: https://www.buzer.de/2_EWSG.htm
Man könnte davon ausgehen, dass ein BHKW mit Vollstromeinspeisung "kommerziell" betrieben wird, so dass in diesem Fall KEINE Gutschrift anwendbar wird. Hat dazu jemand genauere Infos (z.B. Stadtwerke, die in einer solchen Konstellation eine Gutschrift, keine Gutschrift für den Dezemberabschlag, oder diese nur unter Vorbehalt geleistet haben?
Die WEG-Verwaltung bzw. der "Nachbar" mit dem größeren Anteil am BHKW (beide unter dem Dach einer städtischen Gesellschaft) haben bis heute keine Infos geliefert, die Stadtwerke zitieren lediglich den Wortlaut des Gesetzes.