Beiträge von deuba

    Hallo Simone,

    ich erstelle die Abrechnung zur BHKW-Stromeinspeisung auch seit vielen Jahren selbst. Der Netzbetreiber bekommt dann jährlich von mir eine Rechnung (Abrechnung) und das hat immer einwandfrei für mich funktioniert.
    Zu beachten sind dabei
    - der KWK-Bonus
    - die quartalsweise sich ändernde Einspeisevergütung gemäß EEX ("Baselaod")

    --> bitte aufpassen, dass hier die richtigen Werte zugrunde gelegt werden und natürlich benötigt man dafür die qaurtalsweisen Zählerstände
    - die vNNE (vermiedene Netznutzungsentgelte)
    Bei mir bleiben die vNNE seit einem Stichtag immer gleich. Da gab es wohl eine gesetzliche Regelung, dass diese sich für die Abrechnung nicht mehr ändern. Bei mir betragen die vNNE 0,84 Ct/kWh - das ist aber bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Evtl. nimmst du dazu am besten den Wert für die vNNE aus der letzten Abrechnung oder du informierst dich dazu beim zuständingen Netzbetreiber. Allerdings ist das nicht ganz einfach, das zu begreifen, weil hier soweit ich das verstanden habe, immer die "vorgelagerte Netzebene" maßgebend ist.

    Wenn du Kleinunternehmer bist, dann war's das. Ansonsten müsstest du wohl noch die MwSt. hinzurechnen (drauf schlagen).
    Es gibt noch den etwas merkwürdigen Punkt der fiktiven Hin- und Rücklieferung des selbst verbrauchten BHWK-Stromes.
    Das sollte aber eigentlich Sache des Netzbetreibers sein (dir das ggf. in Rechnung zu stellen).
    Außerdem gab es da wohl möglicherweiße inzwischen eine Änderung, sodass dies gar kein Thema mehr ist.
    z.B.: https://rsw.beck.de/aktuell/da…msatzsteuerlich-ausweisen

    Gruß,

    deuba

    Also wenn Li-Akkus längere Zeit nur gelagert werden dann sollte man Sie auf 50 % entladen und kühl lagern. Damit wird die Alterung reduziert. Um Sie weiter zu schonen sollte man nach Brutto Kapazutät diese zwischen 20 und 70 % nutzen. Und je kleiner die Hübe um so mehr rechnerische Vollladezyklen können die Akkus ab.

    Pylontech empfiehlt die Akkus mindestens alle 6 Monate ÜBER 90% zu laden. SOC von 20-95% ist meine Einstellung hier.

    Wie stellst du die 95% (oder evtl. besser 90%) ein ?
    Hast du Victron-WR mit Cerbo GX im Einsatz oder eine andere Hardware ?

    Verbrauch ca. 129.000 kWh Gas

    Für welchen Zeitraum gilt denn diese Angabe? 2022?

    ....

    Hast Du denn dem Gasversorger eine Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG abgegeben?

    ....
    so sollte er die 80% auf den vollen prognostizierten Jahresverbrauch anwenden.

    Unser Gasversorger (was aktuell die hiesigen Stadtwerke sind) "liest" jährlich Ende September die Zählerstände ab (bzw. lässt diese sich zum Teil übermitteln), was ja eigentlich dann für die erforderliche Jahresprognose per September genau die passende Grundlage ist.
    Der Zeitraum wäre somit 01.10.2021 bis 30.09.2022 auf dessen Grundlage der zukünftige Jahesbedarf ermittelt werden sollte.

    Unabhängig davon hätte ich auch alle monatlichen Zäherstände für jeden Zeitraum für mich zur Verfügung.


    Ja, die Medlung nach § 10 Abs. 4 EWPBG habe ich entsprechend der Empfehlung hier im Forum vorsichtshalber noch fristgemäß abgegeben, um nicht "den Schutz" der Gaspreisbremse zu verlieren. Bei uns werden in der Grundversorgung derzeit als Normalpreis rund 25 Ct/kWh Gas verlangt.

    Ich weiß, man kann inzwischen wieder zu günstigeren Gasanbietern wechseln - das wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit auch geschehen. Allerdings spielen hier auch andere Aspekte bei mir noch eine Rolle.


    Somit würde ich dann beim Gasversorger (Stadtwerke) nachfragen, wie die 80% ermittelt wurden, da ich auf einen ganz anderen Wert komme.

    Gruß,
    deuba

    Hallo in die Runde,


    kann inzwischen jemand mit einem laufenden BHKW berichten, wie bei ihm das 80%-Kontingent für die Gaspreisbremse festgesetzt wurde (ggf. mit Begründung oder Berechnungsdetails) ?

    Bei mir weicht die Mitteilung des Gasversorgers erheblich vom 12-Monatsverbrauch ab.

    Verbrauch ca. 129.000 kWh Gas (BHKW Ecopower 4.7 + Spitzenlasttherme)

    80% davon wären rund 103.200 kWh.


    Mitteilung des Gasversorgers: „Ihr Entlastungskontingent entspricht 80% des im September 2022 für Ihre Entnahmestelle prognostizierten Jahresverbrauchs. Ihr Kontingent für das Jahr 2023 beträgt somit 95.005 kWh.“


    Entweder hat sich hier der Gasversorger verrechnet oder er hat eine gewisse Menge Gas als Stromerzeugungsanteil abgezogen. Eine Begründung oder Berechnungsdetails wurden in dem betreffenden Schreiben nicht angeführt.


    Habt ihr ähnliche Mitteilungen (Berechnungen mit Abweichung) erhalten ?


    Viele Grüße

    deuba

    Bei meinem Netzbetreiber war der Elektriker für die Anmeldung im Marktstammdatenregister nicht erforderlich.
    Die Anmeldung konnte ich als "Normalverbraucher" für eine PV-Anlage und einen Stromspeicher letzten Sommer beim Marktstammdatenregister selbst online erledigen. Der Netzbetreiber wollte lediglich den Nachweis der Anmeldung.

    Hallo Stephan,

    bezugnehmend auf das hochgeladene Dokument:
    Unter 2. Vergütung
    (2) steht doch folgendes:
    "Der VNB vergütet ... einen marktüblichen Preis, den der VNB spätestens 5 Werktage vor Beginn des Abrechnungsmonats auf seiner Homepage veröffentlicht."

    Wenn das so von dir unterschrieben wurde, dann hast du doch eine vom KWKG abweichende Regelung vereinbart.
    Das würde dann sinngemäß (und vertragsgetreu) bedeuten:
    Der VNB legt den Preis fest (angelehnt an Marktpreise - was genau das dann auch immer bedeutet, denn die Preise schwankten ja bekanntlich in den vergangenen Monaten ziemlich stark) und damit bestimmt der VNB den Preis, der dir für den eingespeisten Strom gezahlt wird.
    Die Regelung des KWKG findet somit keine Anwendung.


    Der andere Teil "§18 StromNEV" sind wohl die vNNE (vermiedene NetzNutzungsEntgelte), die üblicherweise zwischen 0,5 und 1 Ct/kWh liegen und für die Nicht-Nutzung vorgelagerter Stromnetze vergütet werden.
    Die sollte üblicherweise jeder Mini-BHKW-Betreiber bekommen, der Strom einspeist.
    Du könntest vielleicht prüfen, ob du aus diesem Vertrag wieder raus kommst und für die Zukunft deine Einspeisevergütung für das BHKW nach KWKG (gemäß Quartalspreis EEX) abrechnen kannst.

    Viele Grüße
    deuba

    Zunächst einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen. Eure Äußerungen zum Thema Fußbodenheizung haben mich etwas ins Grübeln gebracht.


    Das Objekt ist ein Vereinsgebäude, wo 23 Studenten wohnen (männlichen und weiblichen Geschlechts 😉).

    Da ein Studentenzimmer einem etwas speziellen Nutzungsverhalten unterliegt (Wohn- und Schlafraum zugleich) ist das mit der Heizung „so eine Sache“.


    Ich habe keine Erfahrung, wie sich in so einem Fall eine Fußbodenheizung auswirken würde. 18°C Raumtemperatur reichen aber für ein „Wohnzimmer“ nicht aus. Auch sollte die Temperatur evtl. ein „klein wenig“ schneller ansteigen können, als es mit sehr trägen Heizungssystemen der Fall ist. In der Übergangszeit ist bereits die Vorlauftemperatur soweit wie möglich gedrosselt. Im Mai und Oktober könnte auch eine kleine BWWP die Heizungsunterstützung noch leisten, da diese ja in den gemeinsamen Pufferspeicher arbeitet. Im „Winter“ fehlt aber dann einfach der PV-Strom.


    Ich hätte die Befürchtung, dass bei einer Fußbodenheizung die Wärme tatsächlich an die Decke steigt und die Bewohner „frieren“ würden.


    Auch ist ein wesentlicher Aspekt, dass für das Verlegen einer Fußbodenheizung sicherlich das komplette Heizungssystem umgebaut werden müsste und außerdem ein alter (wahrscheinlich ca. 120 Jahre alter Fußboden) so einige Überraschungen noch bereit halten könnte.


    Ich würde hier eine riesige Baustelle befürchten, wo dann auch für eine gewisse Zeit 23 Hausbewohner ausziehen müssten (und damit auch die Mieteinnahmen fehlen würden).


    Oder ist das schnell und einfach zu bewerkstelligen auf 3 x ca. 210 m² Wohnfläche (3 Etagen mit jeweils 8 Zimmern, 1 Flur, 2 Bäder u. 1 Küche) eine Fußbodenheizung im Altbau (denkmalgeschützt) zu installieren? Auch würden dabei doch sicherlich erhebliche Zusatzkosten anfallen.


    Weiterhin gibt es Zimmer, die einen Parkettboden haben, wo man sicherlich nicht so einfach eine Fußbodenheizung „drüber“ installieren sollte (oder nicht „kann“ oder aus Denkmalschutzgründen evtl. gar nicht darf).


    Dagegen stünden aus meiner Sicht bei der Holzheizung folgende Vorteile: kein Heizungsumbau, Brennstoffkosten ca. 3-4 Ct/kWh, „hohe“ Vorlauftemperaturen unproblematisch je nach Bedarf zu bewerkstelligen, unabhängig von Strom- und Gaspreisen.


    Da im Winter nicht genug PV-Strom vorhanden ist, erscheint mir aus wirtschaftlichen Gründen eine Holzheizung sinnvoller, als für 12 Ct/kWh (gedeckelter Gaspreis) aus Gas Strom zu erzeugen (sagen wir dann kostet eine kWh Strom ca. je nach Wartungskosten und ggf. Abschreibung / Ersatzrücklagen für das BHKW vielleicht 25 Ct/kWh oder evtl. sogar wesentlich mehr).


    Mit COP 3 würde dann 1 kWh Wärme aus einer Wärmepumpe vielleicht 8 Ct unter Verwendung von kostengünstigem BHKW-Strom (oder noch viel mehr) kosten. Dem gegenüber stünde ein Holzpreis von ca. 3-4 Ct/kWh. Die Wärmepumpe hat vielleicht eine Lebensdauer von 15 Jahren (oder wovon kann man da ausgehen? ) und der Holzvergaserkessel dürfte sicherlich 30 Jahre halten.

    Unter dem Aspekt: „weg vom teuren Gas“ und dass Holz ein nachwachsender Rohstoff ist, fühle ich mich mit einer „Abhängigkeit“ von Holz wesentlich wohler, als wenn jederzeit zum Heizen (mit WP) Strom benötigt wird.


    Die Heizlast des Gebäudes liegt bei ca. 45 kW.


    Das BHKW hat vor einem Jahr u.a. einen neuen Motor erhalten und sollte damit noch weitere 10 Jahre (oder 40.000 Bh) laufen können. Dennoch soll das BHKW aus mehreren Gründen „geschont“ werden (nur bei notwendiger Stromproduktion laufen) – vor allem aber, damit es noch lange seinen Dienst verrichten kann.


    Sollte das BHKW aber dennoch irgendwann ausfallen, so müsste für die WP viel Strom für vielleicht 40 Ct/kWh (oder mehr) zugekauft werden, was dann im Winter Heizkosten bei COP3 von ca. 13 Ct/kWh (oder viel mehr) bedeuten würde. Davor hätte ich etwas Angst und würde auch deshalb Holz zur Wärmeversorgung bevorzugen.

    Soviel wie möglich Fläche mit PV zu belegen, wird natürlich gemacht – aber auch das ist in Verbindung mit dem Denkmalschutz und einem „etwas ungünstigen Dach“ (trotz Einsatz von Optimieren wegen sehr unterschiedlicher Verschattung) nicht so ganz einfach und hilft im Winter nur wenig.


    Viele Grüße,

    deuba

    (…möglichst weg vom Gas …)


    Liebe wärmepumpenerfahrene BHKW-Betreiber,


    auch ich stehe nun vor der Entscheidung, die Heizungsanlage u.a. um eine Wärmepumpe zu ergänzen, um zukünftig soweit wie möglich ohne (teures) Gas auszukommen.

    Bisheriger Gasverbrauch inkl. BHKW Ecopower 4.7: ca. 135.000 kWh jährlich (Heizung für ca. 620 m² Altbau und Warmwasser für 23 Personen).

    Ich ziehe in Erwägung, die Wärmeversorgung zukünftig über einen Holzvergaserkessel Bavaria HDG Euro 40 zu bewerkstelligen (Platz für die Holzlagerung ist vorhanden und „Kraft und Ausdauer“ zum Holzspalten wahrscheinlich langfristig auch. 😉 )

    Grund für vorgenannten Kessel sind u.a.: Langlebigkeit, Robustheit, verschiedene Brennstoffe möglich, derzeit noch relativ günstige Stammholzpreise.

    Eine PV-Anlage wurde installiert und wird evtl. noch erweitert von 6,8 kWp auf evtl. 10,8 kWp.

    Stromspeicher ist auch vorhanden - bisheriger Stromverbrauch des Objekts: ca. 15.000 kWh/Jahr, der mit BHKW, PV-Anlage und Stromspeicher zu 97% (wegen Lastwechseln nicht zu 100%) inzwischen selbst gedeckt werden kann.

    Das Haus steht unter Denkmalschutz, kann von außen nicht gedämmt werden (von innen evtl. zum Teil möglich) und bei Deckenhöhen von 3,40 m kommt auch keine Fußbodenheizung in Frage.

    Somit ist es kaum möglich, im Winter niedrige Vorlauftemperaturen zu fahren. Bei ca. -5°C Außentemperatur werden 55°C bis 60 °C als VL-Temperatur benötigt.

    U.a. deshalb erscheint es wenig sinnvoll, das Haus komplett mittels Wärmepumpe beheizen zu wollen, zumal im Winter kaum kostengünstiger PV-Strom dafür zur Verfügung steht.

    Was aber in Frage käme, wäre eine kleine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder eine (oder ggf. auch zwei) Brauchwasserwärmepumpen, die ausschließlich im Sommer das Warmwasser erzeugen würden.

    Dafür würden täglich zwischen 40 und 50 kWh Wärme benötigt und bei einem COP von größer 3 könnte diese Wärme im Sommer auch ausschließlich mit PV-Strom tagsüber erzeugt werden.

    Ein großer Pufferspeicher mit 2.200 l Fassungsvermögen ist durch das BHKW bereits vorhanden. Daran könnte eine Wärmepumpe dann angeschlossen werden. Durch den Stromspeicher könnte die WP auch tagsüber mit konstanter Leistung arbeiten.

    Also ist nun die Frage an die erfahrenen Forumsnutzer, welche WP oder Brauchwasserwärmepumpe sinnvoll wäre.


    Ich dachte evtl. an folgende Geräte:

    - Evenes Wärmepumpe Gelbi D 4.2 oder

    - Sunex Luft-Wasser-Wärmepumpe DROPS4.2 oder

    - ZUP STORMY 2 .


    Die BWWP könnte im gleichen Raum aufgestellt werden, wo im Sommer die beiden Wechselrichter und im Winter das BHKW Abwärme erzeugen. Die Raumtemperatur liegt eigentlich ganzjährig um die 20 °C , zum Teil auch noch darüber.

    Der evtl. neu zu installierende Holzvergaserkessel würde in einem anderen Raum installiert werden, aber auch da könnte eine BWWP installiert werden.

    Wären oben genannte Geräte sinnvoll ? Oder was würdet ihr empfehlen ?


    Ziel wäre es, im Sommer den kompletten Warmwasserbedarf (mit ca. 1.500 kWh Wärmebedarf pro Monat) über die BWWP und PV-Strom decken zu können. Damit könnte sich eine kleine BWWP sehr schnell amortisieren. Der Holzvergaserkessel würde sich auch relativ schnell amortisieren, sollte aber nur in der Heizperiode zum Einsatz kommen. Für das warme „Duschwasser“ sollte im Sommer eine BWWP mit PV-Strom genügen.


    Vielen Dank schon mal im Voraus

    und viele Grüße

    deuba

    Ich habe das auch so verstanden (bzw. mich am Anfang gewundert), dass da die Entladetiefe schrittweise um 5% angehoben wird (also zunehmend immer weniger Speicher zur Verfügung steht, bis eine vollständige Aufladung auf 100% wieder erreicht wird).


    Der Hintergrund dessen ist wohl, dass erst bei einer wieder vollen Aufladung (die im Winter möglicherweise mit manchen PV-Anlagen nicht oder nur selten erreicht würde), das Ausbalancieren der Zellen stattfinden kann (für eine lange Lebensdauer).

    BHKW-Betreiber können ja bekanntermaßen den Ladezustand „beliebig“ beeinflussen und somit ist eine schrittweise Verringerung der Entladetiefe /Entladekapazität (bzw. Anhebung der zulässigen Entladetiefe in Prozent) nicht von Nutzen bzw. eher störend. Damit fehlt eine gewisse Zeit lang ja dann ein Teil der Speicherkapazität.

    Ja, genau.

    Ich hatte das mal versucht (gemacht), aber ich glaube das hat nur Einfluss darauf, ab wann der MP etwas anderes anzeigt. Zumindest war ich mir nicht sicher, ob es genau das bewirkt, was es soll (also bei 85% Ladung aufzuhören zu laden). Es schien mir nicht so zu sein. Evtl. regelt das auch das BMS der Pylontechs, dass diese immer voll geladen werden, wenn das BMS Vorrang vor den Victron-Einstellungen hat.

    Beim Entladen ist das ja ganz einfach, z.B. nur 20% Entladegrenze nach unten über den Cerbo GX einzustellen. Das habe ich natürlich gemacht zur Akku-Schonung.


    Zu beachten wäre aber wohl auch noch, dass in gewissen Abständen eine volle 100%ige Aufladung erfolgen sollte, damit die Batteriezellen wieder richtig ausbalanciert werden.

    Um da dann z.B. einmal wöchentlich oder aller 2-3 Wochen wieder auf volle Ladung (Ausbalancierung) zu kommen, müsste man jedes Mal wieder mit Kabel und Laptop an den Victron MP II ran und dabei den Cerbo GX vom Victron trennen, auch würde dabei der Victron vermutlich wegen Umkonfiguration sich resetten (was bei einer angeschlossenen USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung/ Notstrom für einen Server) ) nicht gemacht / vermieden werden sollte.


    Noch ein Hinweis für alle BHKW-Betreiber mit Stromspeicher u. Victron Multiplus: Wenn der Speicher durch das BHKW regelmäßig wieder zu 100% aufgeladen wird, kann (sollte) bei den Einstellungen die Option im ESS „Optimiert – ohne Battery Life“ eingestellt werden.


    Das sind meine persönlichen Erfahrungen und mein Wissensstand – ohne Gewähr auf 100%ige Richtigkeit.


    Gruß,

    deuba

    Hallo in die Runde,


    bei mir sind sechs Stück Pylontech US2000 installiert (mit Victron Multiplus-II 48/5000/70-50), die aber im Winterbetrieb derzeit glücklicherweise nur selten und minimal benötigt werden – derzeit läuft ein BHKW (Ecopower 4.7) mit reichlich 4kW rund um die Uhr und aufgrund „sinnvollen Verhaltens“ und reduziertem Strombedarf wird derzeit selten eine Leistung größer 4,5 kW (el.) benötigt.

    Somit stehen die überwiegende Zeit die Speichermodule mit vollem Ladezustand, was ja auf Dauer für LiFePo4-Zellen nicht so gut sein soll.


    Wäre es da ratsam, z.B. vier von sechs US2000 (oder ggf. auch alle) abzuschalten, bis sie dann wieder gebraucht werden, wenn das BHKW nicht mehr oder nur mit reduzierter Leistung läuft ?

    Man könnte ja z.B. die Pylontechs mit einem Ladezustand von 85% abschalten (und abklemmen) und bei 10-20 Grad Raumtemperatur lagern und dann, wenn sie im Frühjahr zur Speicherung von PV-Strom wieder benötigt werden, wieder aktivieren.


    Ursprünglich war nicht vorgesehen, das BHKW im Winter rund um die Uhr mit voller Leistung laufen zu lassen, aber derzeit ist das ja (je nach Gasbezugspreis und Einspeisevergütung) am sinnvollsten.


    Schon mal danke im Voraus.


    Viele Grüße,

    deuba

    Verstehe ich nicht, ist möglicherweise von deiner Anlage abhängig.

    Bei mir wird nur Strom eingespeichert, egal woher er kommt und zu keinem Zeitpunkt vom Speicher ins Netz eigespeist, sondern ausschließlich wird der Speicherstrom von den Verbrauchern verbraucht.


    Ich hoffe, die nachfolgende Skizze verdeutlicht besser, was ich meine: Wenn kein Strom produziert wird u. alle Verbraucher aus dem Stromspeicher versorgt werden, wird auch der Standby-Betrieb (Elektronik des BHKW) sowie der Startvorgang (elektrischer Anlasser) des BHKW aus dem Speicher versorgt und dabei wird dieser Stromverbrauch durch den PV-Einspeisezähler mitgezählt, obwohl er nicht eingespeist wird (rote Line mit Pfeilen).

    Hallo in die Runde,

    prinzipiell ist ja eine Erfassung und Auswertung eines Lastgangs für ein Objekt, einen Haushalt oder für einen einzelnen Stromzähler mit S0-Ausgang für viele von Interesse.

    Bereits installierte Anlagen mit BHKW, PV oder Stromspeicher bieten sicherlich über die Wechselrichter mit Zubehör diese Möglichkeit.


    Wer aber beispielsweise vor einer Entscheidung zur Anschaffung eines BHKW‘s steht, bräuchte diese Informationen eben vorher.

    Ich hatte mich damals für eine Teilnahme am Fraunhofer MySmartGrid-Projekt entschieden, was leider eingestellt wurde.

    Nun suche ich nach einer Alternative für die Lastgang-Erfassung und -auswertung.


    Folgende Möglichkeiten zur möglichst kostengünstigen und relativ einfachen Lastgang-Erfassung sind mir derzeit bekannt:

    - Flukso (www.flukso.net) : Hier sind aber scheinbar keine Geräte mehr verfügbar.

    - Volkszähler (https://www.volkszaehler.org/) : Hier muss man wohl selber ein bisschen basteln (kostengünstig) und sich aber in die Materie einarbeiten – wäre also nicht für jeden geeignet.

    - S0-Recorder (https://www.s0-recorder.com/) : Hier scheint die Installation und Auswertung relativ einfach zu sein, sofern Stromzähler mit einer S0-Schnittstelle vorhanden sind.


    Hat dazu jemand Erfahrungen und kann evtl. eine möglichst einfache und kostengünstige Variante der Lastgang-Erfassung für einzelne Stromzähler (mit S0-Ausgang) vorschlagen?


    Gut wäre es, wenn dabei alles in der eigenen (privaten) Hand bleibt, ohne auf externe Dienstleister und „fremde“ Stromzähler (die irgendwann getauscht werden müssen) oder Smartmeter angewiesen zu sein und man nur einmalige Anschaffungskosten (also keine jährlichen Gebühren) hat.

    Vorausgesetzt ist natürlich, man hat die Möglichkeit private Unterzähler einzubauen (bzw. einbauen zu lassen).


    Viele Grüße

    deuba

    Hallo in die Runde,

    da kürzlich die Frage nach BHKW, PV und Speicher aufkam, hätte ich auch ein paar Anmerkungen und Fragen dazu:

    Das Messkonzept, wie von Neundorfer in Beitrag #2 beschrieben, ist wohl allgemein anerkannt und u.a. auch als „MK F4: Kaskadenschaltung“ oder auch als „Abbildung 12 VDE FNN Hinweis“ zu finden.

    Jedoch wurde hier bisher davon ausgegangen, dass vorrangig BHKW-Strom verbraucht und PV-Strom vorrangig eingespeist wird, wenn aus beiden Anlagen gleichzeitig Strom zu Verfügung steht. Der Stromspeicher kann dabei aus beiden Erzeugungsquellen gleichermaßen geladen werden.


    Bis vor einiger Zeit lag bekanntlich die Einspeisevergütung für PV-Strom meist über der Vergütung für KWK-Strom. Das hat sich aber inzwischen geändert, sodass die Erzeugungsanlagen im Messkonzept „getauscht“ werden sollten (wenn beispielsweise ein vorhandenes BHKW durch PV-Anlage und Stromspeicher ergänzt wird). Es sollte vorrangig PV-Strom verbraucht (oder auch gespeichert) werden und BHKW-Strom (bei gleichzeitiger Erzeugung) vorrangig (vor PV-Strom) eingespeist werden (zumindest bei den aktuellen Vergütungssätzen für PV- und KWK-Strom).

    Kann man in dem genannten Messkonzept die beiden Anlagen (PV + BHKW) einfach im Anschluss tauschen ?


    Mein Netzbetreiber hat damit ein „kleines Problem“, weil möglicherweise BHKW-Strom zuerst in den Speicher fließt und später, wenn kein PV-Strom zu Verfügung steht, wieder für den BHKW-Betrieb zurückfließen kann und dabei als PV-Einspeisung gezählt werden würde (über den PV-Einspeisezähler).

    Hat jemand Erfahrung oder einen Rat, wie man hier argumentieren kann ?

    Klar ist, dass das BHKW im Standby-Betrieb Strom verbraucht; auch wenn das ist sicherlich geringfügig ist. Außerdem wird ja zum Start des BHKW’s ebenfalls Strom (ggf. aus dem Speicher) verwendet.


    Ich würde meinen, dass dieser Stromverbrauch des BHKW’s tatsächlich auch so vorhanden ist und auch tatsächlich dann "falsch" als PV-Einspeisung gezählt wird (obwohl es möglicherweise sogar BHKW-Strom ist, der irgendwann gespeichert wurde und nun aus dem Speicher wieder zurück zum BHKW fließt und „selbst“ verbraucht wird).


    Reicht es, in diesem Fall auf „Geringfügigkeit“ zu verweisen (es dürfen natürliche keine anderen Verbraucher im Pfad des BHKW dann angeschlossen sein) ?

    Oder müsste dafür ein ganz anderes Messkonzept zur Anwendung kommen ?


    Viele Grüße

    deuba