Hallo,
habe jetzt schon meine Gasabrechnung für 2013 erhalten und möchte jetzt gerne die Mineralölsteuer- Rückvergütung beim Zollamt
beantragen.
Frage: Welche Vordrucke muss ich nehmen?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Koiterus
Hallo,
habe jetzt schon meine Gasabrechnung für 2013 erhalten und möchte jetzt gerne die Mineralölsteuer- Rückvergütung beim Zollamt
beantragen.
Frage: Welche Vordrucke muss ich nehmen?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Koiterus
Hallo,
soweit mir bekannt werden die neuen Formulare ( 1131/1132 und 1133/1134 ) spätestens Ende Januar im FMS-System unter http://WWW.Zoll.de eingepflegt sein.
Grüße Marcus
Formulare ( 1131/1132 und 1133/1134 ) spätestens Ende Januar im FMS-System unter http://WWW.Zoll.de eingepflegt sein.
Sind schon drin. Da gibts doch jetzt keine jahresbezogenen mehr. Der Umweg über die Zoll-Startseite ist auch nicht nötig.
Wenn ich bei kugel (sorry Autokorrektur funktioniert nicht ) "Zoll 1132" eingebe komm ich direkt auf mein Formular für die vollständige Erstattung.
Werden Beträge unter 50,- Euro ausgezahlt? Mein Ecopower ist erst im November in Betrieb gegangen?Schade wenn die ersten Euro's wegen der späten Inbetriebnahme verloren wären. Hat diesbezüglich jemand Erfahrung? Hab die Unterlagen (Erstantrag) am Montag in die Post gegeben.
Sind schon drin. Da gibts doch jetzt keine jahresbezogenen mehr. Der Umweg über die Zoll-Startseite ist auch nicht nötig.
Wenn ich bei kugel (sorry Autokorrektur funktioniert nicht ) "Zoll 1132" eingebe komm ich direkt auf mein Formular für die vollständige Erstattung.
@ baution
Habe gerade die Vordrucke 1132 versucht auszufüllen, aber wenn ich bei Erdgas die Megawattstunden angebe bekomme ich
kein Ergebnis über die Höhe der Entlastung.
Ich glaube nicht das der Zollbeamter hier zu einem Ergebnis kommt. er hat sich doch immer auf das Program von Senertec, mit fertigen Zahlen,
verlassen.
Was meint ihr dazu?
Gruß
Koiterus
Habe gerade die Vordrucke 1132 versucht auszufüllen, aber wenn ich bei Erdgas die Megawattstunden angebe bekomme ich
kein Ergebnis über die Höhe der Entlastung.
Hi Koiterus,
diese Formulare sind nicht "smart" wie die Steuerformulare bei Elster, wo sich die Eintragungen zum Teil aus Deinen Angaben automatisch errechnen. Beim Zoll musst Du Deinen Entlastungsbetrag schon selbst ausrechnen, d.h. MWh (von Dir einzutragen) mal Entlastungssatz EUR/MWh (im Formular in jeder Zeile angegeben).
Der Sinn dieser elektronisch auszufüllenden (aber nicht "smarten") Formulare ist wohl nur, dass sich die Zollbeamten dann nicht mit der "Sauklaue" rumärgern müssen, die der eine oder andere vielleicht hat.
Gruß, Sailor
er hat sich doch immer auf das Program von Senertec, mit fertigen Zahlen,
verlassen.
ich lass das auch jetzt noch mit dem Senertec-Programm ausrechnen. Auch wenn die Jahreszahl nicht stimmt, die Mathematik stimmt und die Zahlen kannst dann ins Zollformular übertragen. Hat voriges Jahr auch funktioniert und da waren es bekanntlich ja zwei Meldungen. Senertec hatte das neue Formular damals nicht.
ich lass das auch jetzt noch mit dem Senertec-Programm ausrechnen. Auch wenn die Jahreszahl nicht stimmt, die Mathematik stimmt und die Zahlen kannst dann ins Zollformular übertragen. Hat voriges Jahr auch funktioniert und da waren es bekanntlich ja zwei Meldungen. Senertec hatte das neue Formular damals nicht.
@ baulion
kann ich nicht einfach den Megawatt Verbrauch an Gas mit der Zahl 5,5 multiplizieren??
Dann habe ich doch den Erstattungsbetrag, oder???
Koiterus
kann ich nicht einfach den Megawatt Verbrauch an Gas mit der Zahl 5,5 multiplizieren??
Dann habe ich doch den Erstattungsbetrag, oder???
Genau.
Gruß, Sailor
Hey,
Soweit ich weiß sind die Formulare 1131 - 1134 mitzunehmen. Das sollte dann eigentlich reichen für die Mineralölsteuer Rückvergütung.
Grüße
Bernd
Hallo,
ich hatte letztens mit dem Zoll in Osnabrück telefoniert. Der Mitarbeiter sagte mir ich solle die Formulare 1132 und die Zusatzblätter ausfüllen und einreichen, so werde ich es auch machen.
Gruß
Koiterus
Es wird in der Regel aber auch die Rechnung für das Gas und eine Nutzungsgradberechnung verlangt.
Hallo,
die Gasrechnung für 2013 habe ich in Kopie beigefügt, das ist ja zwingend.
Die Nutzungsgradberechnung muss doch eigentlich nur beim Erstantrag vorliegen, oder?
Gruß
Koiterus
Moin moin Koiterus,
bei jedem Antrag ist eine Kopie der Gasrechnung (Treibstoffrechnung aus dem laufenden Antragszeitraum) und eine Nutzungsgradberechnung des BHKW beizulegen. Lediglich die Dachsbetreiber können das Senertec-Formular verwenden welches für die Nutzungsgradberechnung anerkannt ist.
Grüße aus Neuendorf
Claus-H.