Beiträge von Der Kirchdorfer

    Mitgliederrundschreiben des B.KWK 1/22

    Üblicher Preis zum Jahresende im Sinkflug

    Der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX wird als Basis für die Einspeisevergütung von KWK-Anlagen herangezogen. Dieser sogenannte "übliche Preis" normalisierte sich im vierten Quartal 2022 wieder etwas, nachdem im dritten Quartal 2022 ein Rekordwert von 375,75 €/MWh erreicht wurde. Zum Ende des Jahres 2022 liegt der Wert nun mit 192,84 €/MWh wieder nahe der Werte der vorherigen Quartale. Vor den Weihnachtstagen lag der "übliche Preis" allerdings noch bei 206 €/MWh. Insbesondere die geringe Nachfrage in Industrie und Gewerbe zur Weihnachtszeit sowie starker Wind führte zu einem Einbruch mit zeitweise negativen Börsenpreisen.

    Der Trend der letzten Quartale, der stetig steigenden Einspeisevergütung, wurde zunächst gebrochen. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation auf dem Energiemarkt weiter entwickeln wird.


    Dazu möchte ich anmerken: Die Biomassestromerzeugung war in der zeit vom 24.12.22 bis 03.01.23 ein fast konstantes Band deren geringste Erzeugung mit 4.608 MWh am 29.12. mit einer Höchsterzeugung und Einspeisung von 5.106 MWh am 25.12. gemessen wurde (https://www.smard.de/home). Dies ist wieder ein Zeichen für die nicht nachfrage gerechte Stromerzeugung aus Biomasse mit einer hohen EEG-Vergütung. Die Erzeugung aus Wind und PV hatte ihren Höhepunkt am 29.12. mit einer Einspeisung von 51.334 MWh bei einer Netzlast von 57.74 MWh um 12 Uhr. Die Gaskraftwerke wurden runter gefahren oder abgeschaltet weil sie zum größten teil mit großen Wärmespeichern und anderen Wärmeerzeugern betrieben werden. In der gleichen Zeitachse schwankte die Stromerzeugung aus Erdgas zwischen 2.276 MWh am 30.01. 22 um 00 Uhr und ca. 3.521 am 02.01.23 um 17 Uhr somit wurde hier auch wieder die Hochflexibilität der Gaskraftwerke inklusive BHKW bewiesen. Bei den Frosttagen ohne Wind- und PV-Stromerzeugung im Dezember 2022 wurden ca. 19.000 MWh in Gaskraftwerken erzeugt.

    Meine Informationen sagen zur Zeit besteht keine Gasmangellage für den Winter 2022/23, was uns allerdings nicht zur Verschwendung aufruft.

    Durch die Aussagen der Politik, Minister Habeck und BNetzA Klaus Müller wird die Bevölkerung nur verunsichert.

    Die Gas Kraft-Wärme-Kopplung ist als Strom und Wärme Residuallastdeckung von allen Pönalen befreit. Die Ausschreibungsmengen im KWKG sind zu klein um die Ziele für eine gesicherte Stromversorgung und Netzstabilität zu erreichen.

    Um die Zubaumengen des Bundeswirtschaftsministeriums von 15 GW bis 2030 an Strom und Wärme Residuallastdeckenden KWK-Anlagen zu installieren, würden ca. 2 GW an Ausschreibungsvolumen pro Jahr benötigt.

    Durch die hocheffiziente Gas KWK werden Gaskondensaktionskraftwerke und GUD-Kraftwerke weniger benötigt und dadurch mehr Gas eingespart als bei getrennter Strom- und Wärmeerzeugung.

    Auch hier sehen wir, dass die Irritationen der Politik und Aussagen des Ministers zu einer Zurückhaltung der Investoren führt und wir in eine gewaltige Erzeugungslücke bei der hochflexiblen gesicherten Kraftwerksleistung steuern, wenn Dunkelflauten vorherrschen.

    Die vNNE richten sich nach den vorgelagerten Netzen. Im Verteilnetz 400 Volt sind es Hoch und Mittelspannung, im Mittelspannungsnetz bis 20 kV sind es nur die ÜNB (Fernübertragungskosten). Der Strom vom Norden hat aber keine Leitungen der ÜNB nach Bayern, da die Bevölkerung in Bayern den Strom aus der Steckdose bekommt, benötigte man kein Fernleitungssystem und hat immer gegen Netzausbau protestiert.

    trebeta, dass BHKW unterliegt keinen Restriktionen wenn es der Strom- und Wärmelieferung dient. Es muss nirgends abgemeldet werden und auch der Gaslieferant wird weiter liefern. Die Wärme aus der Kühlung des BHKW ist Nutzwärme und muss genutzt werden. Eine BAFA-Zulassung für Anlagen bis 50 kW el ist außer der Erzeugungsmeldung an den Netzbetreiber nicht vorgesehen. Der Jahresnutzungsgrad hat auch keinen Bezug auf die Vollbenutzungsstunden sondern auf den Gesamtwirkungsgrad für Strom und Wärme in der Betriebszeit gegenüber dem eingesetzten Brennstoff.

    Wenn ein BHKW mit Überdachkühler betrieben wird ist jedes Jahr ein F209 Gutachten zu erstellen.

    Dachsfan, woher nimmst Du die Behauptung dass der KWK-Bonus nicht mehr weiter gezahlt wird?


    Beim KWK-Verbändedialog des BMWK am 24.11.2022 wurden wir über den Stand der Evaluierung des KWKG 2020 unterrichtet. Danach ist nicht mit wesentlichen Veränderungen im gültigen KWKG das bis 2026 gültig ist und für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 bestellt, im Genehmigungsverfahren oder im Bau sind wird der gültige Förderung gezahlt. Die vNNE entfällt für Neuanlagen ab Inbetriebnahme 01.01.2023 aber bisher nicht für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2022.


    Hier einige Links zur Klarstellung:


    https://www.bkwk.de/kraft-waer…lung/praxishilfen/#zahlen


    https://www.bkwk.de/biomethan-kehrt-zurueck-ins-kwkg/


    Um auf den Laufenden zu bleiben kannst Du den Newsletter des B.KWK bestellen:


    https://www.bkwk.de/aktuelles/newsletter/


    Durch die Mitgliedschaft des BHKW-Forum e.V. beim B.KWK haben Vereinsmitglieder beider Vereine eine gut Vertretung ins Ministerium und in die Politik, kostet allerdings auch Mitgliedsbeiträge.

    Wir haben immer noch die Energiewende in Bürgerhand und können alle KWK-Anlagen mit erneuerbaren Brennstoffen und in Kombination mit Wärmepumpe, PV, Solarthermie, Holz oder auch Heizstab betreiben. Investitionen in Anlagen bis 500kW el brauchen auch nicht in die Ausschreibung.

    Solange wir kein neues Strommarktdesign haben, werden die Grenzkraftwerke den Strompreis an der Börse bestimmen. Das sorgt für die Übergewinne bei Wind und PV und allen EEG-Anlagen deren Strom von den Direktvermarktern verkauft werden. Festvergütungen bei EE-Anlagen und hohe Börsenpreise füllen dass EE-Konto bei den ÜNBs. Daher will die Bundesregierung die Netzkosten mit ca. 9,5 bis 12 Milliarden aus der EE-Kasse für 2023 auf 3,5 Eurocent/kWh stützen um einen Teil an die Bevölkerung zurück zu geben.

    Dass Märchen von den billigen Erneuerbaren hat noch nie gestimmt, weil der realisierte Strombedarf immer von Grenzkraftwerken gedeckt werden muss. Ein Jahresdurchschnittswert für die EE-Erzeugung ist nicht der abrechnungsrelevante Viertelstundenwert.

    Außerdem haben wir in Deutschland nur eine Strompreiszone an der Strombörse.

    Für die 2.000 bis 2.500 Stunden in denen Wind und Sonne (Dunkelflaute) keinen Strom liefern, brauchen wir hochflexible KWK-Anlagen möglichst dezentrale BHKW in allen Leistungsklassen mit großen Wärmespeichern damit sie vom Wärmebedarf entkoppelt sind. Wenn in der Politik und dem BMWK von Gaskraftwerken gesprochen wird, sind heute vor allem Motor- Turbinen- und Brennstoffzellen-Kraft -Wärme-Kopplungsanlagen mit Wärmenutzung gemeint. Bis 2030 benötigen wir einen Zubau von 30 GW Erzeugungsleistung davon ca. 15 GW in KWK.


    https://www.bdew.de/media/docu…onatlich_Sld_14112022.pdf

    Ich fordere auch die Nutzer des BHKW-Forum auf, sich beim B.KWK für einen Erstattung der CO2-Abgabe in die Unterstützerliste eintragen zu lassen.

    Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) <info@bkwk.de>

    Die Empfehlung an die Politik wurde beim Artikelgesetz EEG 2021 nicht berücksichtigt.

    In 2021 werden wir diese Aktion fortsetzen und uns an das BMWi, BMF und BMU mit unseren Forderungen wenden.

    Moin,

    der Luftbedarf von 60 m³ ist nicht die Verbrennungsluft des BHKW sondern die Kühlluft des Gerätekapsel und Verbrennungsluft. Ich würde alle Kellerfenster gegen neue 1.1 Isolierfenster austauschen und einen Außenluftkanal bis zum BHKW auf den Fußboden verlegen. Dann vermischt sich die kalte Außenluft nicht wesentlich mit der Raumluft. Neue Fenster verbessern das Raumklima im ganzen Keller.