BHKW Gewerbeanmeldung Steuer

  • Moin Moin,


    nach den vielen schlechten Nachrichten und einem gewissen "brodeln" der Gerüchteküche will ich mal was positives posten.


    Mein Finanzamt hat den Umsatzsteuerantrag sowie Vorsteuerantrag bewilligt!
    Hat keine Woche gedauert. Ich habe mich auf dieses BMF Schreiben berufen.
    http://www.bundesfinanzministe…ten/umsatzsteuer/053.html
    Da ich die Frage ob Strom nur gelegendlich eingespeist wird mit "Volleinspeisung" beantworten konnte war die Sachbearbeiterin zufrieden und alles geht seinen Gang.Und ich habe auch kein Gewerbe anmelden müssen,also wird auch keine Gewerbe Steuer fällig und die AfA der Anlage läuft auf meine "normale" Einkommensteuer.


    MFG

  • So , nun kommt es ganz dick aber eben ganz anders als Erwartet.


    Mein FA hat mir die Frage nach der MwSt bei Pflanzenöl für BHKW beantwortet.
    Und Ihr werdet es kaum glauben, ich zitiere Auszugsweise:


    Ihre Anfrage vom 25.11.06
    Sehr geehrter Herr XXX,
    laut BMF-Schreiben vom 11.8.2006,1 IV A 5-S7210-23/06 bleibt der ennäßigte Steuersatz von 7 % ( 12 Abs. 2 HStG) unverändert.


    Nach § 12 Abs. 2 UStG i.V.m. Nr.26 der Anlage 2 des UStG ( BMF - Schreiben vom 05.08.2004,1 IV 87- S 7220- 46/04 / Bezug: BMF-Schreiben vom 13.07.2004,1V 87-5 7220 - 38/04)) wird raffiniertes Rapsöl ermäßigt besteuert.

    Dagegen unterliegt eine Mischung von Rapsöl und Dieselkraftstoff(z.B. 98 % Rapsöl und 2 % Benzin) dem allgemeinen Steuersatz (z.Zt. 16 % ab 01.01.07: 19 %).


    Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche allgemeine Rechtsauskunft.
    Mit freundlichen Grüßen


    Und das ist der Entsprechende Link beim Bundesministerium der Finanzen:
    http://mpix.bundesfinanzminist…rty%3DpublicationFile.pdf


    Mfg

  • Hallo alikante,


    darf ich DU sagen?


    Ich denke, ich bin der zitierte Händler und wir haben uns ja neulich auch schon gesehen.


    Die Steuerproblematik hängt allen inzwischen zum Hals raus und trotzdem weiß keiner was genaues.


    Bezüglich Energiesteuer ist es so, das Du das Öl bereits versteuert und wieder entlastet geliefert bekommst.
    Pflanzenöl für ortsfeste BHKW ist nach § 2 Abs. 3 Satz 1 (…Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen…)
    steuerlich als Heizstoff und nicht als Kraftstoff zu bewerten. Meine BHKW Kunden erhalten deshalb
    auch weithin das bereits steuerlich begünstigte Pflanzenöl.
    Ich vertreibe Pflanzenöl für BHKW überwiegend als Heizstoff. Hier entsteht nach § 2 Abs. 4 EnergieStG
    eine Steuer i.H.v. 61,35 pro 1.000 Liter. Jedoch gebe ich dieses Öl bereits versteuert und entlastet an meine
    Kunden ab. Diese Formalitäten führe ich, wie auch die Zollabwicklung, als zusätzlichen Service für meine
    Kunden durch. Die Gesetzesgrundlage für diese Entlastung findest Du in § 50 EnergieStG Abs. 2 Satz 1.
    In den relevanten Dokumenten (Rechnung) findet man:
    „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche
    Verwendung ist als nach dem EnergieStG oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede
    andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Die Ware wurde bereits versteuert und nach §50 EnergieStG entlastet!“. Nachzulesen in § 107 Durchführungsverordnung des Energiesteuergesetzes.
    Solltest Du nicht wüschen, dass ich diesen Service übernehme, so bist Du selbst steuerpflichtig. Es ist möglich die Entlastung selber zu beantragen. Grundlage hierfür ist die Anmeldung einer Begünstigten Anlage nach § 3 Abs. 1 und Abs. 4 des Betreibers beim Hauptzollamt. Die anlagenbezogene Entlastung kann
    dann nach § 53 EnergieStG erfolgen.


    Kurz und gut: Du bekommst keine Steuer drauf gekracht, mußt auch keine vom HZA wiederholen. Punkt. Und wehe, Du fährst damit :D


    Zur Quotensteuer weiß mein Hauptzollamt leider auch noch nichts genaues. Nächste Woche Dienstbesprechung, dann vielleicht mehr...


    Und wegen 7% und 16% bin ich auch noch am arbeiten, ich gebe nur den Steuersatz weiter, der mir auch vom Hersteller berechnet wird. Grundsätzlich müßte es aber 7% sein. Aber mit dieser Meinung stehe ich ziemlich alleine da. Wenn da mal eine Grundsatzentscheidung gefällt wird, wird es für manche großen Händler und Tankstellen richtig spaßig, da dann alle Rechnungen rückabgewickelt werden müssen. Schließlich sind lt. Gesetz 7% zu berechnen und nicht 16%. Die meisten Händler wollen nur auf Nr. sicher gehen, ich hätte auch keine Lust die fehlenden 8% ans FA nach zu zahlen, wenn es tatsächlich so wird. Lieber was wiederkriegen :)
    Egal. Bleib weiter dran...
    Wenn ich was weiß, meld ich mich bei Dir.

  • Zitat

    Original von der Händler


    ich gebe nur den Steuersatz weiter, der mir auch vom Hersteller berechnet wird. Grundsätzlich müßte es aber 7% sein. Aber mit dieser Meinung stehe ich ziemlich alleine da. Wenn da mal eine Grundsatzentscheidung gefällt wird, wird es für manche großen Händler und Tankstellen richtig spaßig, da dann alle Rechnungen rückabgewickelt werden müssen. Schließlich sind lt. Gesetz 7% zu berechnen und nicht 16%. Die meisten Händler wollen nur auf Nr. sicher gehen, ich hätte auch keine Lust die fehlenden 8% ans FA nach zu zahlen, wenn es tatsächlich so wird.



    Vielen Dank Händler für den tollen Beitrag, dem ich voll zustimme und Dir von ganzem Herzen wünsche, das sich nicht herausstellt, das 16 % MwSt zu berechnen sind.


    Nicht nur Verjährungs Probleme könnten Dir zu schaffen machen.


    Wie sagte mal jemand von den Finanzbehörden bei einer Besprechung: Was Sie für MWSt zahlen ist uninteressant, wichtig ist was Sie für uns beim Endkunden an MwSt einziehen müssen ..... :D


    In diesem Sinne - viel Glück - von Herzen

  • Hallo Händler und Dachsfan,


    aber auch zu unrecht(hohe) einbehaltene Steuer ist an das Finanzamt abzuführen.


    Eine Rückerstattung kann es m. E. nur dann geben, wenn die Rechnungen berichtigt werden.


    Das wird sich kaum ein Händler freiwillig antun. Sobald nun ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Endverbraucher hier der Kunde ist, ist der der Dumme. Danke Händler, dass Du es mit Deinen Kunden anders machst, auch wenn es ein gewisses Risiko für Dich birgt.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Das ist halt die Frage, ich kenne Finanzämter die sehen es so und andere sehen es so.


    Der Händler, dem das Finanzamt sagte, er müsse 16 % MwSt nehmen, der nimmt die jetzt auch und ich kann ihn verstehen.


    Welcher MwSt Satz nun der falsche ist, Bruno ich weiß es nicht.


    Aber wir können hier noch endlos drüber reden. Sorry keine Zeit und keine Lust.

  • Hi,


    mal eine andere Frage zu Deinem Thema.


    Hast Du Dein BHKW termingerecht bekommen? Bist Du mittlerweile schon in Betrieb gegangen?


    Bin seit Januar mit der Fa. Optimess im Kontakt......


    Bist Du zufrieden?


    Viele neugierige Fragen.


    Gruß


    Turbohansi

  • Hallo !
    Heute war in der Rheinischen Post ein Urteil abgedruckt, das evtl. für unseren gewerblichen Dachse interessant sein könnte. Leider ist es nur das Urteil eines Finangerichts.


    Zitat:
    Auch wenn die Betreiberin einer Photovoltaikanlage den aus der auf dem Dachch des Einfamilienhauses instalierten Anlage gewonnenen Strom zu rund einem drittel für den eigenen Haushalt verwendet, kann sie die Herstellungskosten für die Anlage im Rahmen einer unternehmerichen Tätigkeit zum Vorsteuerabzug in die Umsatzsteuererklärung aufnehmen. Das gilt auch dann, wenn der Verkauf der restlichen zwei Drittel des erzeugten Stroms "lediglich 750 bis 2300 € pro Jahr" an Einnahmen bringt. Dieser Umsatz ist nicht geringfügig. Die Anlage sei nach der Konzeption auf einen "nachhaltigen Stromverkauf angelegt", entschied das Finanzgericht Münster. (AZ: 15 K 2813/03 U)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Wenn Du allerdings das Pflanzenöl in deinen Autotank kippst um damit deinen Dieselkraftstoff zu ersetzen, dann musst Du Deine 16% bezahlen. Allerdings wer kann das schon hinterher beweisen?

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    Pflanzenöl im Autotank als alternativer Kraftstoff