BHKW Gewerbeanmeldung Steuer

  • bei mir geht er, auch mit geleertem Cache ?(


    ok, dann halt so:
    http://www.zoll.de
    >Vorschriften und Vordrucke
    >Forumularcenter
    >Verbrauchssteuern
    >Energiesteuer
    >Antrag auf Steuerentlastung für die .... ...(Nr. 1117)


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Alikante - sehr gern.


    Für Deine Tipps bin ich Dir sehr dankbar, wenn Du oder jemand anders Zeit und Lust hast, wäre es toll, wenn Ihr Anregungen Tipps und Infobitten an [email='info@KWK-infozentrum.Info'][/email] schickt.


    Der Vorteil ist, ich kann ausschneiden und Anlagen die Ihr mitschickt gleich verweden. Hier im Forum gehts natürlich auch und alle haben sofort etwa davon. :]

  • @ Bruno - tausend Dank, ja das ist er.


    Also speichern und so ist nicht, Link auch nicht. Sonst kann man es zumindest nicht online ausfüllen und ausdrucken.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • geht der bei Euch?


    http://www.zoll.de/e0_download…_energiesteuer/index.html


    das wäre wenigstens die gesamte Download-Liste


    dann nur noch das richtige Forumlar auswählen (Nr. 1117)


    und gut ist.


    Grüße


    Bruno

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  • typisch deutsche Gesetze, wo ist dann jetzt das Forumlar nachdem man die Entlastung nach §50 beantragt?


    Grüße


    Bruno

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  • Die Steuerentlastung nach § 50 Energiesteuergesetz ist zeitlich befristet


    Der 1000. Tip: Merke, Was Du nicht zahlst, kannste Du auch nicht zurück :D bekommen. :]

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • jetzt widersprichst Du Dir aber selbst. Bisher bist Du davon ausgegangen, dass die Energiesteuer erhoben wird beim Verkauf, was jetzt nun und vor allem wo steht das?


    Grüße


    Bruno

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  • Ich glaube das ist die stufenweise anhebung der Energiesteuer auf regenerative Brennstoffe. Warum da oben was von Antrag steht ist mir im Moment auch nicht klar.


    Wie gesagt, die Energiesteuer kommt stufenweise auf PÖl, nicht auf einen Schlag.

  • Jo Dachsfan bin deiner Meinung
    Nach langer Überlegung kann dieser Passus nur folgendes meinen:
    Für P-Öl auf das keine Steuer erhoben wurde gibts keine Steuererstattung.


    Scheint logisch Würde aber heisen das es weiterhin P-Öl ohne Energiesteuer gibt zumindest bis Dez. 2007 und der ganze Anmeldevorgang währe jetzt noch nicht nötig???


    Ergo - auch wenn ich wöllte, könnte ich bis Dezember 2007 keine Steuerhinterziehung mit P-Öl machen!!!
    Mfg