Nö, Bruno link funzt leider nicht!!
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bei mir geht er, auch mit geleertem Cache
ok, dann halt so:
http://www.zoll.de
>Vorschriften und Vordrucke
>Forumularcenter
>Verbrauchssteuern
>Energiesteuer
>Antrag auf Steuerentlastung für die .... ...(Nr. 1117)Grüße
Bruno
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Alikante - sehr gern.
Für Deine Tipps bin ich Dir sehr dankbar, wenn Du oder jemand anders Zeit und Lust hast, wäre es toll, wenn Ihr Anregungen Tipps und Infobitten an [email='info@KWK-infozentrum.Info'][/email] schickt.
Der Vorteil ist, ich kann ausschneiden und Anlagen die Ihr mitschickt gleich verweden. Hier im Forum gehts natürlich auch und alle haben sofort etwa davon. :]
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@ Bruno - tausend Dank, ja das ist er.
Also speichern und so ist nicht, Link auch nicht. Sonst kann man es zumindest nicht online ausfüllen und ausdrucken.
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Jo, die ham ja ein blödes System nix mit Link, alle Onlinedokumente haben die selbe Adresse im Browser.
Die Nummer 1190E ist wohl dann die Erstanmeldung oder???
Mfg
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geht der bei Euch?
http://www.zoll.de/e0_download…_energiesteuer/index.html
das wäre wenigstens die gesamte Download-Liste
dann nur noch das richtige Forumlar auswählen (Nr. 1117)
und gut ist.
Grüße
Bruno
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Jo der funzt.
Aber ich glaub ich raste gleich aus.
Lies mal das: Dokument 1117 seite 2 Punk 5.
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typisch deutsche Gesetze, wo ist dann jetzt das Forumlar nachdem man die Entlastung nach §50 beantragt?
Grüße
Bruno
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Die Steuerentlastung nach § 50 Energiesteuergesetz ist zeitlich befristet
Der 1000. Tip: Merke, Was Du nicht zahlst, kannste Du auch nicht zurück bekommen. :]
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jetzt widersprichst Du Dir aber selbst. Bisher bist Du davon ausgegangen, dass die Energiesteuer erhoben wird beim Verkauf, was jetzt nun und vor allem wo steht das?
Grüße
Bruno
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Ich glaube das ist die stufenweise anhebung der Energiesteuer auf regenerative Brennstoffe. Warum da oben was von Antrag steht ist mir im Moment auch nicht klar.
Wie gesagt, die Energiesteuer kommt stufenweise auf PÖl, nicht auf einen Schlag.
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Jo Dachsfan bin deiner Meinung
Nach langer Überlegung kann dieser Passus nur folgendes meinen:
Für P-Öl auf das keine Steuer erhoben wurde gibts keine Steuererstattung.Scheint logisch Würde aber heisen das es weiterhin P-Öl ohne Energiesteuer gibt zumindest bis Dez. 2007 und der ganze Anmeldevorgang währe jetzt noch nicht nötig???
Ergo - auch wenn ich wöllte, könnte ich bis Dezember 2007 keine Steuerhinterziehung mit P-Öl machen!!!
Mfg