BHKW Gewerbeanmeldung Steuer

  • Hallo erstmal :D


    ich möchte mein Projekt erstmal vorstellen und hoffe auf eure Ideen - auch oder gerade weil ich keinen Dachs sondern ein "Konkurenzprodukt" betreiben werde.
    Um das kleine Arschloch zu zitieren "wir sind Brüder im Geiste"


    Also ich werde ab Ende dieses Jahres einen Tiger 4/8 der Firma Optimess Gera mein eigen nennen. Das Gerät läuft auf Pflanzenöl - das geht ja beim Dachs noch nicht so lange - ich werde also über EEG "entlohnt".
    Das zu beheizente Objekt ist ein 2-Fam-Haus Bj.1750 und hat ca.135qm Wohnfläche.
    Soweit so gut.
    Nun kommen meine Steuerlichen fragen.Ich möchte ein Gewerbe anmelden und meinen Strom verkaufen.
    Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 30000€ darauf kann ich die Mwst ziehen. Zusammen mit der MWST aus dem Pflanzenöl habe ich also im ersten Jahr locker 5000€ an MWST zurückbekommen. Sowie eine förderung des Landes ca.7500€ + Investitionszulage ca.6000€.


    Jetzt beginnen meine Kopfschmerzen - ich erwirtschafte ca. 200 bis 400 € Gewinn p.A. ABER -> durch die AfA von 2822€ jährlich wird die Sache unwirtschaftlich!!!
    Peng Blase geplatzt!!
    Eine Idee dazu wäre die AfA nicht anzugeben - geht das??
    OODEEER
    Die Anlage aus dem Betriebsvermögen herauszulösen (ins Privateigentum) und dann - sagen wir für 1€ Monatlich - wieder an meine Firma zu vermieten.
    Damit wäre die Firma wieder wirtschaftlich und ich kann meine Anlage als Investition ins Haus über 10 Jahre absetzen.


    Kann mir jemand folgen??
    Erfüllen meine Gedanken den Tatbestand der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetruges - oder geht sowas??


    Mfg

  • Hi,


    mit steuerlichenTipps hier im Forum ist das so eine heikle Sache ...
    Vielleicht solltest du deinen Steuerberater dahingehend fragen.


    Bzgl. des "Konkurenzproduktes" würde mich interessieren, wie sicher man dir den Liefertermin zugesagt hat und welche Konventionalstrafen bei Verzug vereinbart wurden, denn es gibt Fälle (hier im Forum mal umsehen), wo es die Lieferanten nicht so genau nehmen mit der Lieferzuverlässigkeit ...


    Mfg Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Keine steuerrechtliche Beratung mehr hier im Forum.
    Vom Zollamt und Finanzamt wird nach Abmahnungen an entsprechende User hier nachgelesen, und Geld zum rauswerfen hat hier leider keiner.


    Solange wir keinen zugelassenen Steuerberater finden der hier rechtlich abgesicherte Aussagen treffen darf, sind wir da leider zum Schweigen verdammt.
    Mann kann nur noch allgemeine pauschale Aussagen geben, die keine steuerrechtliche Beratung darstellen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Guten Morgen,


    ist das echt so krass mit dem Fiskus??
    Für mich ist das "austausch privater Ideen,Gedanken und Erfahrungen" und keine Steuerberatung!!!
    Es besteht ja auch angeblich noch die Meinungsfreiheit in DE.
    Naja evt. kann der eine oder andere User per PN auf meine rein Hypotetischen Fragen eingehen???
    Im übrigen dürfte auch kein Steuerberater hier "rechtlich Gesicherte Aussagen treffen" weil er a; für diese haftbar wäre und b; dafür entlohnt werden müsste - und das wäre dann Steuerberatung im eigendlichen Sinne.


    Andy - mir wurde eine Lieferfrist von 15 Wochen ab Bestellung zugesagt.
    Konventionalstrafen haben wir noch nicht vereinbahrt da ich noch keine Anzahlung gemacht habe, das kömmt noch.
    Zum anderen ist der Hersteller nur 30 Autominuten weg von mir. Ich war schon mehrmals dort und die wissen das Ich penetrant wiederkomme wenn was nicht klappt :)
    Außerdem drängt mich ehrlich gesagt nix - ich baue ja nebenbei das gesamte Haus um und aus, da gibt es eh immer verzögerungen.
    Ich werde ja auch per EEG vergütet und wenns eben erst nächstes Jahr im Januar losgeht - ist mir auch recht sind nur 0,17cent weniger pro KWH dafür aber dann 11 Monate länger!


    MfG

  • Hallo Alikante,


    ja, das ist leider so krass. Es wurde hier schon mind. ein Teilnehmer des Forums gerügt, Beratung zu unterlassen.


    Ob ein Steuerberater oder Rechtsanwalt gezwungen ist, für seine Beratung Geld zu verlangen, wage ich mal zu bezweifeln, aber es wird kaum einer ohne Vergütung tun. Was die Haftung angeht, hast Du sicher recht, aber er wird einen Haftungsausschluss formulieren, weil er den Sachverhalt möglicherweise nicht in Gänze vorliegen hat und dann ist er auch wieder aus dem Schneider.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Alikante,


    ich bin auch der Meinung man sollte da sehr vorsichtig sein. Wir sind hier in einem öffentlichen Forum und jeder kann das lesen. Es ist mittlerweile so krass und man sollte gewissen Dinge nicht unkontrolliert öffentlich dokumentieren selbst wenn es nur ein Gedanke oder eine Idee ist. Das sollte man im privaten Rahmen besprechen.
    Denke mal an Flughafen oder Flugzeug. Da wird auch keinerlei Spass akzeptiert.

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo, danke für Eure Beitrage.
    Ich nehme die Mahnung zur Vorsicht ernst und habe auch einige alte Treads gelesen.
    Ich tue das einzig richtige , hoffe ich , und schreibe nen Brief an mein FA. Darin schildere ich mein Vorhaben und frage nach der Meinung des FA.
    Das ganze nennt sich "Antrag auf verbindliche Auskunft" hat mein Steuerprogramm so ausgespuckt.


    Mfg Marcus

  • So nun ist es soweit, habe nen Brief vom Fiskus erhalten.


    Etwas ernüchternd, die erteilung einer "verbindlichen Auskunft" wurde mir verweigert!
    Trotzdem Umfasst der Brief 4 Seiten aber alles "Unverbindlich" also kann ich mich im Ernstfall nicht darauf berufen.
    Da es aber Allgemein gehalten ist kann ich es an dieser Stelle zitieren, ODER??


    Also:
    - Gewinnerziehlung oder Liebhaberei
    -> Mehrjärige beobachtung durch FA.


    - Umsatzsteuerbehandlung
    ->abhängig von Unternehmerischer Intensität
    ->bei gelegentlicher Stromeinspeisung kein Gewerbe
    ->bei Volleinspeisung Gewerbe nur wenn Einnahmen über ca. 3000Euro p.A.


    - Umsatzsteuerrückerstattung
    -> ja bei Gewerbe aber nur für Stromanteilige Kosten


    - Bei BHKW im Mietshaus
    -> Gewerbe ja
    -> Umsatzsteuerrück ja Splitting siehe oben
    ->" die Lieferung von Wärme ist Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung" also nicht Umsatzsteuerpflichtig


    Die Frage nach Investitionszulage nach InvZulG 2007 wurde generell Verneint, das Überprüfe ich aber nochmal.


    MfG Alikante


    Für die mitlesenden Beamten des FA:
    Dieses Posting stellt keine Beratung dar sondern ist nur eine Zusammenfassung hinlänglich bekannter allgemeiner Gesetzeslage.

  • Ja den Sachverhalt kann ich so bestätigen.


    Auch ich habe auf meine Anfragen, nur die Antwort, das dies ja eine neue Technik sei und deshalb noch Unklarheiten herrschen, erhalten.


    Der Vollständigkeit jedoch soll erwähnt werden, das wenn ein bivalenter Betrieb vorliegt, also noch eine Heizung neben dem Dachs besteht, die gesamte Vorsteuer und gesamte AfA anerkannt werden muss !!!


    Der Dachs wurde, dann ja nicht um das Haus zu heizen angeschafft, sondern ausschließlich um Strom zu produzieren und damit Gewinne zu erziehlen und die Umwelt zu schonen. :]

  • Zitat

    Der Vollständigkeit jedoch soll erwähnt werden, das wenn ein bivalenter Betrieb vorliegt, also noch eine Heizung neben dem Dachs besteht, die gesamte Vorsteuer und gesamte AfA anerkannt werden muss !!!


    Aha, dann muss ich mir wohl bei Ebay noch eine gebrauchte Gastherme besorgen um die Vorsteuer behalten zu dürfen.


    Gruss, Udo.

  • Hallo,


    @ Dachsfan
    bei meinen Berechnungen habe ich festgestellt das die AfA auf das BHKW im Gewerbe nicht wirklich viel bring - im gegenteil.
    Ich drücke damit den Gewinn und das heist ja im Extremfall Liebhaberei.
    Deshalb werde ich wohl die gesamte AfA des BHKW als "Nichtselbständigen Gebäudeteil" deklarieren.
    Bei meinem Zweifamilienhaus im Denkmalschutzgebiet kann ich da über 10Jahre ordentlich Einkommensteuer sparen!


    Das mit der Vorsteuer ist zwar auch ne feine Sache ABER auf Pflanzenöl liegen nur 7% Steuer!! Bei Anteilig ca. 1000L für die Stromerzeugung macht das mein Kraut nicht Fett. (ca.60€p.A.)


    MfG

  • alikante
    Hast du noch keine Post erhalten?Seit dem 9.11.06 wird auch Rapsöl mit 16% und jetzt dann bald mit 19% versteuert.
    Der Fisus langt zu wo er kann!
    Ich persönlich finde die Sache mit der Liebhaberei als Schweinerei, weil solche, die es aus Umweltschutzgründen tun, damit noch bestraft werden. Un das kann nicht richtig sein.

  • Ja mir ist auch bekannt das zumindest in Zukunft auch auf PÖl die volle Energiesteuer kommt. Bekommen wir als KWK Betreiber auch zurück.


    Wenn PÖl als Lebensmittel verwendet wird, ist nur der ermäßigte Steuersatz fällig, bei Einsatz in einer KWK Anlage oder sonstwie als Brennstoff ist aber die volle Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer ) an den Fiskus abzuführen, oder man begeht Steuerhinterziehung !!!!!