Die 25000kWh entlasten das Netz des EVU um eben diese 25000kWh, also zahlt mir (Wohnungsgesellschaft) das EVU für diese 25000kWh vermiedene Netznutzung, ok?
Die Entgelte für Netznutzung für die 5000kWh stecken ja im Preis für die Mieter, ok?
Vermiedene Netznutzungsentgelte gibt es nur für rückgespeisten Strom, d.h. der eingespeiste KWK-Strom von 5.000 kWh wird mit üblichem Preis + vNNE bewertet. Der Netzbetreiber hat weniger Last von der oberen Spannungsebene, daher gibt's für den Verursacher der Einspeisung eine geldliche Kompensation. Für selbstverbrauchten Strom gibt es keine Netznutzung. Bezogener Strom hat eine Netznutzungkomponente.
Stromsteuerbefreiung fällt an, wenn a) die KWK-Anlage kleiner als 2 MW ist und b) der Strom im räumlichen Zusammenhang verbraucht wird. Ist bei Mini-BHKWs im Ein- und Mehrfamilienhaus offensichtlich erfüllt.
Der Rest ist soweit in Ordnung.
Gruß,
Gunnar