Mein ecopower nach 10 Monaten Laufzeit - Erfahrungen

  • Sorry ich stehe mit der höheren Mathematik auf Kriegsfuß.
    Deshalb und weil in der Formel nach Ln die Angabe (KWel) steht bin ich der meinung es handelt sich um die Leistung. Ok es müsste richtigerweise Pn sein aber das sind halt alles Banker die diesen Vordruck geschrieben haben.


    Für das Eco 4,7 würde das eine verdopplung des Förderbetrages bedeuten wenn die Herstellungskosten 25553€ nicht überschreiten.


    mfg


    PS: Förderbetrag = 5640€ (bei 4,7KW, ich finde nix über Rundung angefangener KW)

  • Zitat

    Deshalb und weil in der Formel nach Ln die Angabe (KWel) steht bin ich der meinung es handelt sich um die Leistung. Ok es müsste richtigerweise Pn sein aber das sind halt alles Banker die diesen Vordruck geschrieben haben.


    nee nee,
    ich hab eben nochmal meinen Taschenrechner bemüht
    ...es ist tatsächlich der natürliche Logarithmus
    komme damit exakt auf die darunter abgebildete Kurve


    aber,
    eigentlich hinfällig darüber zu diskutieren
    diese Bonusförderung (speziell die Verdopplung des Bonus) wird wohl kaum auf irgendein Gerät zutreffen können.
    Diese greifft ja, wenn die Kosten (BHKW, Einbindung und co.) nicht diesen Wert nach der Formel übersteigen.
    Ich halt es immo für absolut unrealistisch, dass wir hier ein Brennstoffzellen, Microturbinen oder Stirling BHKw in der 5kw el Klasse für unter 13tsd sehen werden....wohl gemerkt, komplett eingebunden

  • OK,


    habs ebenfalls mal mit Ln aufm Taschenrechner gerechnet - Fire hat recht. :blush2:


    Rechenweg: 4,7 Ln * 4085 + 6354 = 12675


    Herstellungskosten dürfen also 12675€ nicht überschreiten dann gibts die doppelte Förderung.


    mfg

  • Hm, alikante kommt vermutlich der Sache etwas näher:
    nach der dortigen Formel (Ln = 4,7 - also Pel für den ecopower eingesetzt) würden schon die 25.553,50 € als Kosten herauskommen. Brutto#Netto ???


    Geht man vom Brutto aus, wäre nach der Preisliste von ecopower diese Kostengrenze nicht möglich zu unterschreiten. Das würde bedeuten können, bei 4...6 kW (nur volle kW ?)
    4,7 x 600 € = 2.820 € Basisfördersatz - nicht rückzahlbarer Zuschuss ??? Der Bonusfaktor käme demzufolge nicht in Betracht, die Kostengrenze ist nicht einhaltbar...
    Was soll man jedoch noch mit dem "Vollbenutzungsstundenfaktor" anfangen ? Zur BAFA-Beantragung z.B. sind diese 5.000 h Antragsvoraussetzung, also liegt man i.d.R. >1.


    Schlußfolgerung: Die SAB würde nach vorstehendem Rechengang 2.820 € zahlen (können, wenn der Fördertopf noch Mittel hat...) ?


    Es verwirrt vollkommen der letzte Anstrich: max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten für alle anderen Anlagen
    Das hieße, wenn ich demzufolge die Basisförderung auf Grund Preisgestaltung ecopower auf diese 25.553,50 € beziehen muß.....
    Oder sind darunter generell nur die Anlagen > 100 kW zu sehen ? Ansonsten kämen ggfls. (20% entspr. 5.110,70 €) diese in Betracht ?


    Auch wenn's "Bänker" sind, die das aufgeschrieben haben - im Vorfeld waren mit relativ hoher Sicherheit Techniker/Betriebswirte am "Brötchen backen"... :sos:


    Ein Anruf bei der SAB ergab auch nur "Nein, erklären können wir das nicht - ziehen Sie einen Fachmann zu Rate..." :diablo:
    Hm, aber warum solle man evtl. zusätzliche Mittel verschenken ? :tomate:
    pamiru48

  • Hallo pamiru,


    in Bezug auf den Antrag für die Förderung bei der SAB ( schön, dass der Freistaat Sachsen sowas noch zusätzlich fördert ) sollten der Heizungsbauer und vielleicht der Elektriker ihre Rechnungen so schreiben, dass der Bonusbetrag nicht überschritten wird. Alles andere wird dann in einer zweiten, später ausgestellten Rechnung, abgerechnet. Bei so einer Investsumme sollte der HB schon ein bißchen flexibel sein.


    |__|:-)


    Übrigens hat meinen Förderantrag für die Bafa mein HB ausgefüllt und dann mir zur Unterschrift zugeleitet.


  • eigentlich hinfällig darüber zu diskutieren diese Bonusförderung (speziell die Verdopplung des Bonus) wird wohl kaum auf irgendein Gerät zutreffen können. Diese greifft ja, wenn die Kosten (BHKW, Einbindung und co.) nicht diesen Wert nach der Formel übersteigen. Ich halt es immo für absolut unrealistisch, dass wir hier ein Brennstoffzellen, Microturbinen oder Stirling BHKw in der 5kw el Klasse für unter 13tsd sehen werden....wohl gemerkt, komplett eingebunden


    Ich sehe das so, dass die Verdopplung des Fördersatzes greift wenn
    a) entweder ein BHKW unterhalb des Vorzugsonderpreises gemäß ln-Formel zu installieren ist oder
    b) das BHKW zu der Klasse MikroGT, Brennstoffzelle oder Stirling-Motor gehört.


    Gerade letzteres könnte bei den Whisper- und Microgens greifen. Mal schauen, wie schnell sich die Förderbedingungen ändern.


    Apropos Förderbedingungen: Gibt es schon Neuigkeiten von der BAFA ob und wie das Mini-KWK-Impulsprogramm weitergeführt weden soll? Ich habe noch nichts definitives gehört, nur die Aussage, dass das Impulsprogramm schon auf mehrere Jahre ausgelegt sei, und die Zuschuss-Finanzierung auch im neuen Jahr stattfinden solle.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Egal ob Bonusförderung ja oder nein, im Freistaat Thüringen ( dort steht mein BHKW ) wird überhaupt nichts in Sachen BHKW gefördert.


    Also sollte man auch mal mit dem zufrieden sein, was man einfach ( ohne Bonus ) geschenkt bekommt.

  • Hallo Herzogsweg 16,



    zuerst einmal -auch für alle anderen BHKW-Forenfreunde - alles Gute zum Neuen Jahr 2010 :freunde: :-)@@(-:
    Aus deiner letzteren Bemerkung entnehme ich (mit der ersteren verbindend) einen neben der Sache liegenden Vorwurf. Das Forum bringt Erfahrungen - auch evtl. negativ gemachte - auf den Weg, um ggfls. Fehler vermeiden helfen zu können bzw. das Fahrrad nicht noch einmal neu erfinden zu müssen. Ich ging davon aus, das es ja in Sachsen schon BHKW-Be-treiber geben kann, die mit dieser Materie vertraut (worden) sind.
    Wenn du (aus Hessen als Immobilienmakler) von einem Geschenk sprichst, so verkennst du die Sachlage. Es kann nur das verteilt werden, was vorher eingenommen bzw. erarbeitet wurde - in diesem Falle Steuergelder !!! Ich habe in meinem rd. 40-jährigem Berufs- und Konsumtionsleben zumindest meinen Teil so dazu beigetragen, das ich mich jetzt nicht schämen muß, ein Angebot des der Sächsischen Aufbaubank anzunehmen. Das BHKW erwerbe ich auch redlich, ich bezahle nämlich die rd. 34.000 € (mit allen Zusatz- und Nebenkosten Brutto) von meinem vorher erarbeitet und versteuertem Geld. Von daher kann ich keine "Schenkung" erkennen. Das sich der Freistaat Thüringen - u.a. - nicht an der Förderung dezentraler Energiebereitstellung beteiligen kann (oder will), steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Sachsen hat jetzt auch erkennen müssen, das die Förderungen nicht mehr dem Aufkommen entsprechen und kurzfristigst - vor ein paar Tagen per Pressemitteilung ! - z.B. die PV-Förderung ab 01.01.2010 eingestellt !


    Daher betrachte ich meine "Anfrage" im Forum - wie auch die Inanspruchnahme der Förderung selbst - als völlig legitim und deine (neidvolle ?) Reaktion unangemessen.


    Gruß, pamiru48

  • nochmal zum Thema Zünkerze, mit der neuen Beru Kerze die ecopower im Wartungskitt liefert sind die 4000 Bh Wartungsintervall ohne Problem zu schaffen! Nur die Bosch Kerzen hielten leider nur ca 3000 Bh.



    Gruß Martin