das gehört in diese Rubrik genauso wie in die Technikecke, ich versuch es mal hier.
Soweit ich das KWKG richtig verstehe in §4 darf ich die Zähler der Mieter hinter den Gesamtbezugszähler setzen, auch wenn diese vom EVU sind. Die Abrechnung des Gesamtbezugs wird dann abzüglich der ans EVU direkt bezahlten Energie der Mieter die direkt vom EVU beliefert werden.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es ja ein leichtes, den Wechsel zwischen EVU und Vermieter durchzuführen, indem einfach der Zähler gewechselt wird.
ABER: der Strom beim Lieferzähler wird ja dadurch auch gemindert, wie wird das dann verrechnet?
Hat irgendjemand bereits so eine Variante, oder weis genau wie das abzulaufen hat?
Grüße
Bruno